Haltung der Bundesregierung zur Roma-Resolution der VN-Menschenrechtskommission
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Nach Pressemeldungen soll die Delegation der Bundesrepublik Deutschland bei den Verhandlungen der VN-Menschenrechtskommission „als einziges EG-Land" gegen die Resolution „Schutz der Roma" gestimmt haben (Frankfurter Rundschau, 6. März 1992). Die Resolution wendet sich gegen „alle Formen von Diskriminierung gegenüber den Roma (Zigeunern) " und weist auf den zunehmenden Rassismus hin. Die „Frankfurter Rundschau" notiert, daß der Delegierte der Bundesrepublik Deutschland erklärt habe, daß „die Roma in Deutschland keine Minderheit darstellten und daß eine Privilegierung der Roma im Hinblick auf andere Gruppierungen nicht möglich sei. Abgelehnt wurde von der deutschen Delegation auch ein Passus des Resolutionsentwurfs, der die Regierungen auffordert, ,den Schutz und die Sicherheit der Zigeuner zu gewährleisten, die sich legal auf ihrem Staatsgebiet aufhalten. (...) Obwohl der Satz in der endgültigen Fassung der Resolution nicht mehr erscheint, blieb die Bundesrepublik Deutschland bei ihrer ablehnenden Haltung. Die Interventionen der deutschen Vertreter, die sich auf ,letzte Weisungen aus Bonn' beriefen, führten mehrfach zu allgemeinem Gelächter im Konferenzsaal, weil den Argumenten niemand zu folgen vermochte" (Frankfurter Rundschau, 6. März 1992).
Die Resolution wurde vor dem Hintergrund der Verfolgungen, Übergriffe und der Pogromstimmung gegen die Roma in ihren traditionellen Heimatländern in Osteuropa verfaßt und verabschiedet. Erreicht werden sollte damit, daß die Roma ein Anrecht auf einen Flüchtlingsstatus haben. Die bundesdeutsche Delegation soll die Resolution kritisiert haben, weil sie „selektiv die Roma herausgreife, obwohl es auch andere Volksgruppen in vergleichbarer Situation gebe" (Frankfurter Rundschau, 6. März 1992).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche rechtlichen und politischen Auffassungen haben die Delegierten der Bundesrepublik Deutschland in der VN-Menschenrechtskommission geltend gemacht, um gegen die Resolution „Schutz der Roma" zu stimmen?
Welche Länder haben für die Resolution „Schutz der Roma" gestimmt?
Trifft es zu, daß die Bundesrepublik Deutschland als einziges EG-Land gegen die Resolution gestimmt hat?
Ist die Bundesregierung im Sinne einer europäischen Lösung und der Harmonisierung bereit, ihre Position denen der anderen europäischen Länder anzupassen, und wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Lage der Roma in den osteuropäischen Ländern?
Trifft es zu, daß die deutsche Delegation sich während der Debatte „letzte Weisungen aus Bonn" besorgt hat, und wenn ja, in welchen Fragen?
Trifft es zu, daß die deutsche Delegation der Resolution „Schutz der Roma" u. a. nicht zugestimmt hat, weil dadurch eine Privilegierung der Roma gegenüber anderen Volksgruppen stattgefunden hätte, die in vergleichbarer Situation leben?
Kann die Bundesregierung den Sinn dieser Äußerung erläutern?
Um welche anderen Volksgruppen handelt es sich dabei?
Was tut die Bundesregierung für den Schutz dieser Volksgruppen?
Was tut die Bundesregierung für den Schutz der Roma?
In welchen europäischen Ländern sind die Roma nach Kenntnis der Bundesregierung als Minderheit anerkannt?
Wie viele Roma und Sinti befinden sich in der Bundesrepublik Deutschland in einer aufenthaltsrechtlichen Lage, die eine Ausweisung rechtfertigen würde?
Rechtfertigt diese Zahl, daß die Bundesregierung ihr Problem in der VN-Menschenrechtskommission aufwirft, wo der Schutz der Roma in allen Ländern auf der Tagesordnung steht?