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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Aussagen des Generalinspekteurs der Bundeswehr über den Verteidigungsauftrag der Bundeswehr (G-SIG: 12010721)

Interviewäußerungen des Generalinspekteurs über eine Gleichwertigkeit der Verteidigung des gesamten NATO-Vertragsgebietes mit der Landesverteidigung, Ausbildung der Soldaten der Bundeswehr für Einsätze außerhalb des vom Grundgesetz bestimmten Gebietes, Aufstellung einer Krisenreaktionsstreitkraft der Bundeswehr

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

08.04.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/230919.03.92

Aussagen des Generalinspekteurs der Bundeswehr über den Verteidigungsauftrag der Bundeswehr

des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In einem Interview mit der Zeitung „Welt am Sonntag" vom 15. März 1992 hat der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Klaus Neumann, unter anderem ausgeführt':

  • „In der Kabinettsitzung vom 19. Februar hat das Bundeskabinett die sehr weitgehende Interpretation des Auftrages der Landesverteidigung vorgenommen, indem festgestellt wurde, daß die Verteidigung des gesamten NATO-Vertragsgebietes die gleiche Qualität für deutsche Soldaten hat wie die Verteidigung unseres Landes. (...)
  • Wenn es die Situation in Europa und den angrenzenden Gebieten verlangt, daß wir zur Verteidigung von Bündnispartnern eingesetzt werden - sofern diese Länder dies von uns fordern und unsere Politik sich dafür entscheidet —, dann müssen wir damit beginnen, unsere Soldaten dafür auszubilden. Das nehmen wir als ersten Schritt in Angriff. Und das ist eine neue Qualität für die Bundeswehr. (...)
  • Wenn wir nun unseren Bündnisverpflichtungen außerhalb Deutschlands und den NATO-Verpflichtungen zur Aufstellung einer Krisenreaktionsstreitkraft nachkommen, dann ist es folgerichtig, einen Teil der Bundeswehr darauf auszurichten, auszurüsten und auszubilden.

Auf die Frage der Zeitung, ob bei den vielen Krisenszenarien, die gezeichnet werden, wie Wanderungsbewegungen, Staatsterrorismus und Umweltzerstörung, das Militär als einsetzbares Mittel betrachtet werden könne, antwortet der Generalinspekteur unter anderem:

  • „(...) in diesem sehr breiten Konfliktspektrum gibt es eben auch Elemente, die man vermutlich nur militärisch bekämpfen kann. Und deswegen gehört zum Instrumentarium eines Staates, der seine Schutzverpflichtung gegenüber seinen Menschen ernst nimmt, nicht nur das Mittel der Diplomatie, das Mittel der technischen und wirtschaftlichen Hilfe, sondern als allerletzte Konsequenz staatlichen Handelns die Fähigkeit, mit militärischen Mitteln zur Konfliktverhinderung beitragen zu können."

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung in der Kabinettsitzung vom 19. Februar 1992 Aussagen zur Landesverteidigung in dem vom Generalinspekteur interpretierten Sinne gemacht hat?

2

Hat die Bundesregierung der Bundeswehrführung Weisung erteilt, die Soldaten der Bundeswehr für Einsätze außerhalb des vom Grundgesetz bestimmten Gebietes auszubilden bzw. Konzeptionen für eine solche Ausübung zu erstellen?

3

Hat die Bundesregierung der Bundeswehrführung Weisung erteilt, zur Vorbereitung der Aufstellung einer Krisenreaktionsstreitkraft einen Teil der Bundeswehr darauf auszurichten, auszurüsten und auszubilden?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Generalinspekteurs, daß Konflikte wie Wanderungsbewegungen, Staatsterrorismus und Umweltzerstörungen „als allerletzte Konsequenz staatlichen Handelns" auch mit militärischen Mitteln verhindert werden könnten?

5

Sieht die Bundesregierung die Aufgabe einer künftigen Krisenreaktionsstreitkraft ähnlich wie der Generalinspekteur auch in der Verhinderung oder Beendigung von Wanderungsbewegungen, Staatsterrorismus und Umweltzerstörungen als allerletzte Konsequenz staatlichen Handelns?

6

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die vom Generalinspekteur vertretenen Ansichten über den Auftrag der Bundeswehr mit dem Grundgesetz vereinbar sind?

Bonn, den 17. März 1992

Konrad Weiß (Berlin) Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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