Beschaffung östlicher Waffen durch den Bundesnachrichtendienst und Waffengeschäfte der Bundesregierung mit anderen Staaten (II)
der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auf unsere Frage vom 17. Dezember 1991 zum gleichen Thema hielt die Bundesregierung es für richtig, nach erheblicher Überschreitung sowie mehrfach beantragter Verlängerung der vorgesehenen Beantwortungsfrist bei insgesamt 21 einzelnen Fragen in ihrer „Antwort" vom 20. Februar 1992 (Drucksache 12/2157) 16mal eine angebliche Allein-Zuständigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission einzuwenden, zweimal auf andere Drucksachen zu verweisen, sich zwei weitere Male auf Nichtwissen zurückzuziehen und dabei auf immerhin drei Teilfragen sogar je zwei Antwortsätze zu investieren.
Daher fragen wir heute erneut:
Fragen26
Ist die Bundesregierung bereit, zur Kenntnis zu nehmen bzw. einzuräumen, daß sich in unserer Anfrage Drucksache 12/1863 zumindest die Teilfragen 1 bis 8 ausweislich ihres klaren Wortlauts überhaupt nicht auf den Bundesnachrichtendienst (BND) oder andere Nachrichtendienste beziehen, und ist die Bundesregierung daher nunmehr bereit, diese nachfolgend unter Frage 2 wiederholten Fragen entsprechend ihren Obliegenheiten und substantiell zu beantworten?
a) An welche Staaten als Endempfänger sind seit 1965 bis heute in der Verantwortung der Bundesregierung welche Waffen oder sonstigen Rüstungsmaterialien geliefert worden?
b) Zu welchen Zwecken erfolgte dies jeweils?
c) In wie vielen Fällen wurde mit welchen Ländern die Rückgabe der Lieferungen vereinbart, und in wie vielen Fällen hielten welche Empfängerländer diese Verpflichtung ein?
d) Trifft es zu, daß es sich z. B. bei der 540. israelischen Panzerdivision um eine mit fremdem Wehrmaterial operierende „Beute-Division" handelt, und welche deutschen Rüstungslieferungen sind dieser Einheit zugeflossen und dort verblieben?
e) In welchen Fällen wurde jeweils aa) Überschußmaterial der Bundeswehr, bb) in Ostblockstaaten produziertes Material geliefert?
Welche deutschen Behörden und welche Privaten (wie etwa seinerzeit die als Bevollmächtigter des BND handelnde Firma MEREX des Gerhard M.) waren an der Abwicklung dieser Lieferungen verantwortlich beteiligt?
g) Für welche der genannten Fälle sind Ausfuhrgenehmigungen nach dem KWG bzw. AWG erteilt worden, und in welchen weiteren Fällen wären solche Genehmigungen aus heutiger Sicht erforderlich gewesen?
h) Von welchen Ländern wurde welches Rüstungsmaterial östlicher Produktion seit 1965 bis heute zu welchen Zwecken an die Bundesrepublik Deutschland geliefert?
i) Trifft es z. B. zu, daß aa) die Bundesrepublik Deutschland aus Ägypten in den sechziger Jahren Flugzeuge sowjetischen Ursprungs erhielt, bb) die Bundesrepublik Deutschland aus Israel Panzer sowjetischen Ursprungs erhielt, cc) Bundeswehr-Flugzeuge nach Ablieferung von Aufklärungseinrichtungen an die afghanische Grenze aus Pakistan wieder Rüstungsmaterial mit zurück in die Bundesrepublik Deutschland brachten?
Für den Fall, daß die Bundesregierung die Beantwortung dieser Fragen auch nach der erfolgten Erinnerung an deren Wortlaut und Zielrichtung weiterhin ablehnen sollte: Wie begründet sie dies, vor allem eine angebliche exklusive Zuständigkeit der PKK angesichts des Verweises auf unberührt bleibende sonstige parlamentarischen Rechte in § 2 Abs. 2 PKK-Gesetz?
a) Läßt sich die Bundesregierung, nachdem sie die Beantwortung der vorstehend als Nummer 2 Buchstabe i wiederholten Fragen zunächst mit Verweis auf angeblichen Geheimhaltungsbedarf und PKK-Zuständigkeit abgelehnt hat, nun z. B. an den Bericht der „Augsburger Allgemeinen" Nr. 256 vom 6. November 1985 erinnern, ausweislich dessen der damalige Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung (BMV) seinerzeit die Presse offen über den deutschen Bezug sowjetischer Jagdbomber aus Ägypten Anfang 1985 sowie von T 54/T 55-Kampfpanzern aus Israel informierte und weitere sowjetische Panzertypen auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels sogar öffentlich vorgeführt worden sind?
b) Hält die Bundesregierung es für angemessen, Vertreter der Presse über wichtige politische Vorgänge zu informieren, entsprechende Auskünfte an Mitglieder des Deutschen Bundestages dagegen zu verweigern?
c) Welche Folgerungen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus diesem exemplarischen Vorgang hinsichtlich der Gewichtigkeit und der Relativität des geltend gemachten Geheimhaltungsbedarfs?
Ist die Bundesregierung daraufhin (ggf.: warum nicht) bereit, den genannten Einwand auch hinsichtlich der nachfolgend unter Frage 6 wiederholten Fragen nochmals kritisch zu überprüfen und diese Fragen nunmehr substantiell zu beantworten?
a) In welcher Weise genau und aufgrund wessen Bedarfs wurde in den Koordinierungsgremien beim Bundesministerium der Verteidigung festgelegt, welche im Ostblock produzierten Waffen oder militärischen Güter der BND beschaffen sollte?
b) In welchem Umfang hat der BND seit 1960 bis heute welche im Ostblock produzierten Waffen oder sonstigen Güter jeweils beschafft?
c) Welche davon hat der BND in welchen Ländern angekauft, und welche Gesamtsumme ist dafür bis heute aus welchem Haushaltstitel aufgewendet worden?
d) Welche davon hat der BND in welchen Ländern jeweils „weggenommen" und/oder ohne Wissen der dort zuständigen Behörden über deren Landesgrenze in die Bundesrepublik Deutschland gebracht?
e) Trifft es zu, daß der BND 1986 beantragte, beim Bundesministerium der Verteidigung, Abteilung Rüstung, einen Etat zum unbürokratischen Ankauf von angebotenen östlichen Militärgütern einrichten zu lassen, und welchen Erfolg haben diese Bemühungen gehabt?
f) Welche der vom BND beschafften Militärgüter wurden sodann in welche anderen Länder weitergeliefert?
g) In welchen Fällen war dieser spätere Verwendungszweck Motiv der Entscheidung, den BND mit der Beschaffung zu beauftragen, bzw. war vor dieser Entscheidung ein entsprechender Lieferwunsch der Empfängerländer bereits geäußert worden?
Was ist zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung (Fü S II) und der US-amerikanischen „Defence Intelligence Agency" (DIA) in dem am 13. März 1984 geschlossenen , „Memorandum of Agreement" über die Auswertung und Nutzung von Erkenntnissen über die Technik von Wehrmaterial fremder Staaten' sowie in der damit in Zusammenhang stehenden „Tentative Operational Requirement" -Absprache (TOR) mit der DIA nebst den jeweiligen Folgeabkommen und Ausführungsbestimmungen genau vereinbart und davon bis heute umgesetzt worden?
a) Ist die Bundesregierung willens und bereit — auch angesichts des eindeutigen Wortlauts unserer nachfolgend wiederholten Frage —, zur Kenntnis zu nehmen und nunmehr durch eine entsprechende Antwort auch nachzuvollziehen, daß unser Interesse primär den Aufgaben bestimmter Organisationseinheiten und nicht deren „Nicht-Aufgaben" gilt?
Warum ist sie hierzu ggf. nicht in der Lage?
b) Welche Aufgaben hat die „Deutsche Militärische Verbindungsgruppe" (DtVO) genau?
Räumt die Bundesregierung die Existenz der Organisationseinheit „SAG" ein, und kann sie unsere Frage nach den genauen Aufgaben dieser Einheit nunmehr beantworten, wenn sie sich vergegenwärtigt, in welcher Funktion Mitte der achtziger Jahre zusammen mit amerikanischen Kollegen z. B. die Bundeswehr-Angehörigen (es folgen 29 Namen) u. a. m. Dienst taten?