Deutsche Panzerlieferungen an die Türkei
der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Der Sachverhalt um die Lieferung von Leopard-Panzern an die Türkei, der in diesem Zusammenhang erfolgte Verstoß gegen eine politisch begründete Haushaltssperre ist nicht aufgeklärt durch den Rücktritt des ehemaligen Verteidigungsministers Dr. Gerhard Stoltenberg. Die bekanntgewordenen Details dieser Affäre werfen eine Reihe von Fragen auf, die Gegenstand eines Berichts des Bundesministeriums der Verteidigung zunächst im Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages sein müßten sowie auch die Verantwortung des Bundesministeriums der Finanzen betreffen. Eine geplante Sondersitzung des Verteidigungsausschusses zum Thema wurde durch die Rücknahme des entsprechenden Antrags durch die drei Fraktionen CDU/CSU, SPD und F.D.P. verhindert.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Kontrollen hat die Bundesregierung verfügt, um die Einhaltung des Artikels 9 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Türkei über eine deutsche Rüstungssonderhilfe vom 15. März 1988 in Verbindung mit Artikel 5 des NATO-Vertrages zu gewährleisten?
Durch wen wurden diese Kontrollen durchgeführt?
Gab es Kontrollen innerhalb der Türkei?
Gab es Kontrollen im türkischen Teil Kurdistans?
Gab es Hinweise durch die deutsche Botschaft in Ankara für den Einsatz deutscher Waffen gegen Kurden?
Wenn ja, wie wurden diese Hinweise bewertet?
Durch welche Kontrollmechanismen überwacht das Bundesministerium der Finanzen die Einhaltung von Haushaltssperren?
In welcher Weise und durch wen ist das Bundesministerium der Finanzen im Falle der Panzerlieferungen seiner Prüfungsverpflichtung für Vorlagen anderer Ministerien, insbesondere des Bundesministeriums der Verteidigung, gemäß § 36 der Bundeshaushaltsordnung nachgekommen?
Welches Ergebnis hatten diese Prüfungen?
Wem wurde das Ergebnis mitgeteilt?
Welche Konsequenzen wurden vorgeschlagen?
In welcher Weise gewährleistet das Bundesministerium der Finanzen generell die Information von Firmen, deren Verträge mit der Bundesregierung von Haushaltssperren tangiert werden?
Wurde die Firma Krauss-Maffei über die Haushaltssperre informiert?
Wenn ja, durch wen und wann?
Waren noch andere deutsche Rüstungsfirmen an der Umrüstung der Leopard-Panzer beteiligt?
Wenn ja, welche?
Wurden diese über die Haushaltssperre informiert?
Trifft es zu, wie eine bekanntgewordene Vorlage des Bundesministeriums der Verteidigung ausweist; daß die letzte Lieferung von Panzern auf Grundlage des Rüstungssonderhilfeabkommens vom 15. März 1988 im Dezember 1991 erfolgt ist?
Wenn ja, an welchem Tag im Dezember erfolgten Lieferungen?
Erfolgten im Januar und Februar 1992 noch Lieferungen?
Wenn ja, an welchem Tag?
Trifft die Mitteilung des Kanzleramtsministers Friedrich Bohl in seinem Schreiben vom 28. Februar 1992 an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses zu, daß „der Herr Bundeskanzler dem türkischen Außenminister Cetin bei dessen Antrittsbesuch in Bonn am 18. Dezember 1991 in Aussicht gestellt (hat), sich gegenüber dem Deutschen Bundestag für die Aufhebung der Sperre dieser letzten Rate der Rüstungssonderhilfe für die Türkei — an der unserem NATO-Partner sehr gelegen ist — einzusetzen" ?
Hat es in diesem Zusammenhang Anweisungen oder andere Aktivitäten des Bundeskanzlers oder des Bundeskanzleramtes gegeben, und wenn ja, welche und wem gegenüber?