Gefahr eines schweren Störfalls im Atomkraftwerk Stade durch chemische Explosionen und andere Einwirkungen von außen
der Abgeordneten Jutta Braband und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Das Atomkraftwerk Stade gehört mit den Anlagen in Würgassen und Obrigheim zu den ältesten Atomkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland. In seiner Auslegung weist es zahlreiche Parallelitäten mit den Reaktoren der sowjetischen WWER-440-Baureihen auf, wie sie in Greifswald, Kosloduj (Bulgarien) und anderswo in Betrieb sind. So existieren im Atomkraftwerk Stade wie bei den WWER-440-Baureihen und den RBMK-Tschernobyl-Typen keinerlei bauliche Vorkehrungen gegen Explosionseinwirkungen von außen und Flugzeugabstürze. Ein vorliegendes Gutachten des Kernforschungszentrums Geesthacht für das Bundesministerium für Verkehr aus dem Jahre 1984 kommt zu dem Schluß, daß der erforderliche Sicherheitsabstand von auf der Elbe verkehrenden Schiffen zum AKW Stade nicht eingehalten werden kann, um mögliche Explosionseinwirkungen auf die Atomanlage zu verhindern.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen8
Ist das erwähnte Gutachten des Kernforschungszentrums Geesthacht für das Bundesministerium für Verkehr aus dem Jahre 1984 dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bekannt?
Wurde ein Explosionsunfall auf einem vorbeifahrenden Schiff oder in einem nahe gelegenen Chemiewerk bei der atomrechtlichen Genehmigung des Atomkraftwerks Stade berücksichtigt?
Wenn ja, in welcher Weise?
Ist der Betrieb des Atomkraftwerks Stade unter den vorliegenden Erkenntnissen nach Ansicht der Bundesregierung zulässig?
Welche Schritte plant die Bundesregierung, um die Betreiber des Atomkraftwerks Stade zu veranlassen, die Anlage auf den Stand der Technik nachzurüsten?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die sofortige Stillegung des Atomkraftwerks Stade anzuordnen, um einen möglichen Unfall zu verhindern?
Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund des vorliegenden Gutachtens, eine Einschränkung des Schiffsverkehrs mit explosiven Gefahrgütern auf der Unterelbe zu erlassen?
Hält die Bundesregierung den Betrieb des Atomkraftwerks Stade vor dem Hintergrund des vorliegenden Gutachtens und unter Berücksichtigung der bekannten Tatsachen der Versprödung des Reaktordruckbehälters durch Neutronenbestrahlung und des verwendeten relaxationsrißanfälligen Werkstoffs, des nicht dem Stand der Technik entsprechenden Not- und Nachkühlsystems, des mangelhaften sekundärseitigen Sicherheitssystems, der nicht dem Stand der Technik entsprechenden Redundanz der Notstromversorgung, des nuklearen Zwischenkühlsystems und des Reaktorschutzsystems noch für verantwortbar?