Bisherige und künftige Nutzung der für eine weitere militärische Nutzung geeigneten Truppenübungsplätze von NVA und der Westgruppe der Truppen in den fünf neuen Ländern
der Abgeordneten Vera Wollenberger und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vor dem Hintergrund, daß die Bundesregierung ca. 15 Truppenübungsplätze von NVA und der Westgruppe der Truppen weiterhin militärisch nutzen will, fragen wir die Bundesregierung:
A. In bezug auf jeden einzelnen in Frage kommenden dieser Truppenübungsplätze:
I. Bisherige und künftige Nutzung
1. Welche ehemaligen Truppenübungsplätze von NVA und der Westgruppe der Truppen (WGT) in den fünf neuen Ländern sind nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich für eine Nutzung durch die Bundeswehr geeignet?
2. Wie sind diese Truppenübungsplätze bisher genutzt worden (aufgeschlüsselt nach: Nutzungsintensität, Waffensystem, Munitionsart)?
3. Welche militärische Nutzung ist nach Ansicht der Bundesregierung auf diesen Truppenübungsplätzen möglich (aufgeschlüsselt nach: Nutzungsintensität, Waffensystem, Munitionsart)?
4. Welche Nutzung wird von der Bundesregierung tatsächlich erwogen (aufgeschlüsselt nach: Nutzungsintensität, Waffensystem, Munitionsart)?
5. Wann wird die Bundesregierung abschließend über die Weiternutzung dieser Übungsplätze entscheiden?
6. In welchem Rahmen sind für diese Truppenübungsplätze Nachtschießübungen vorgesehen?
7. Welche Bundeswehreinheiten sollen auf diesen Truppenübungsplätzen mit welchen Waffensystemen üben (aufgeschlüsselt nach Stationierungsort, Einheit, Waffensystem)?
8. Wie groß ist dabei der Anteil auswärtiger Einheiten (mehr als 200 km entfernt), insbesondere aus den alten Bundesländern?
9. Wie viele direkte und wie viele indirekte Arbeitsplätze werden durch die angestrebte Nutzung geschaffen/gesichert?
II. Notwendigkeit zusätzlicher Truppenübungsplätze
10. Wie begründet die Bundesregierung angesichts der grundlegend entschärften militärischen Lage und den umfangreichen Truppenreduzierungen in Mitteleuropa einen Mehrbedarf von ca. 120 000 ha militärischer Übungsfläche auf 15 zusätzlichen Truppenübungsplätzen?
11. Welche Truppenübungsplätze in den alten Bundesländern sollen dadurch wie entlastet werden?
III. Berücksichtigung kommunaler Interessen
12. Liegt die angestrebte Nutzung dieser Truppenübungsplätze im Interesse der betroffenen Bürger, Kommunen und Länder?
13. Welche Gegenvoten und alternativen Nutzungsvorschläge sind der Bundesregierung zu den einzelnen Truppenübungsplätzen bekannt (aufgeschlüsselt nach Bürgern, Kommunen und Ländern)?
14. Finden diese Interessen eine Berücksichtigung bei den Planungen der Bundesregierung, wenn ja, welche?
IV. Rechtliche Situation
15. Inwieweit und in welchem Maße ist es bei den einzelnen Truppenübungsplätzen bei der Einrichtung oder bei Erweiterungen zu unrechtmäßigen Enteignungen gekommen?
16. Wie will die Bundesregierung mit den dadurch Geschädigten umgehen?
17. Welche Rückübertragungsanträge liegen für die einzelnen Truppenübungsplätze vor (aufgeschlüsselt nach Anzahl und Fläche)?
18. Von wem, und nach welchen Kriterien werden diese Anträge entschieden?
V. Altlasten
19. In welchem Zustand befinden sich diese Truppenübungsplätze in bezug auf Altlasten?
20. Wie weit ist im einzelnen die Altlastenerhebung fortgeschritten?
21. Welche konkreten Ergebnisse liegen bereits vor?
22. Welche Maßnahmen der Altlastensanierung sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, bevor eine Nutzung dieser Truppenübungsplätze fortgesetzt werden kann?
23. Welche Kosten entstehen für diese Maßnahmen, und auf wie viele Haushaltsjahre sind die Maßnahmen projektiert?
VI. Notwendige Baumaßnahmen
24. Welche (Bau-)Maßnahmen sind auf diesen Truppenübungsplätzen hinsichtlich der Übungsanlagen (z. B. Schießbahnen u. ä.) notwendig, um eine militärische Nutzung nach bundesdeutschen Vorschriften zu ermöglichen?
25. Welche (Bau-)Maßnahmen sind auf diesen Truppenübungsplätzen hinsichtlich des Umweltschutzes notwendig, um eine militärische Nutzung nach bundesdeutschen Vorschriften zu ermöglichen?
26. Welche Kosten entstehen für diese Maßnahmen, und auf wie viele Haushaltsjahre sind die Maßnahmen projektiert?
27. Sind für diese Maßnahmen Genehmigungsverfahren oder Umweltverträglichkeitsprüfungen notwendig?
28. In welcher Weise werden den betroffenen Bürgern und Kommunen in diesem Zusammenhang Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt?
B. In bezug auf den Schießplatz Zingst:
29. Trifft es zu, daß durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) oder eine untergeordnete Behörde Ende letzten Jahres für den Schießplatz Zingst eine Wirtschaftlichkeitsprüfung im Vergleich zum Standort Kreta durchgeführt wurde?
30. Was waren genaue Fragestellung und Inhalt dieser Prüfung?
31. Zu welchen Ergebnissen hat diese Wirtschaftlichkeitsprüfung geführt?
32. Welche Auswirkung haben diese Ergebnisse auf die Entscheidung der Bundesregierung/des BMVg hinsichtlich der Weiternutzung des Schießplatzes?
33. Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Tatsache, daß die von der Bundeswehr beabsichtigte Weiternutzung des Schießplatzes Zingst mit den IUCN-Kriterien (1969) für Nationalparks nicht in Einklang zu bringen ist und gegen die EG-Vogelschutzrichtlinie (RL 79/409/EWG) verstößt?
34. Beabsichtigt die Bundesregierung, diesen Kriterien zum Trotz an einer militärischen Nutzung des Übungsgeländes festzuhalten?
Fragen34
Welche ehemaligen Truppenübungsplätze von NVA und der Westgruppe der Truppen (WGT) in den fünf neuen Ländern sind nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich für eine Nutzung durch die Bundeswehr geeignet?
Wie sind diese Truppenübungsplätze bisher genutzt worden (aufgeschlüsselt nach: Nutzungsintensität, Waffensystem, Munitionsart)?
Welche militärische Nutzung ist nach Ansicht der Bundesregierung auf diesen Truppenübungsplätzen möglich (aufgeschlüsselt nach: Nutzungsintensität, Waffensystem, Munitionsart)?
Welche Nutzung wird von der Bundesregierung tatsächlich erwogen (aufgeschlüsselt nach: Nutzungsintensität, Waffensystem, Munitionsart)?
Wann wird die Bundesregierung abschließend über die Weiternutzung dieser Übungsplätze entscheiden?
In welchem Rahmen sind für diese Truppenübungsplätze Nachtschießübungen vorgesehen?
Welche Bundeswehreinheiten sollen auf diesen Truppenübungsplätzen mit welchen Waffensystemen üben (aufgeschlüsselt nach Stationierungsort, Einheit, Waffensystem)?
Wie groß ist dabei der Anteil auswärtiger Einheiten (mehr als 200 km entfernt), insbesondere aus den alten Bundesländern?
Wie viele direkte und wie viele indirekte Arbeitsplätze werden durch die angestrebte Nutzung geschaffen/gesichert?
Wie begründet die Bundesregierung angesichts der grundlegend entschärften militärischen Lage und den umfangreichen Truppenreduzierungen in Mitteleuropa einen Mehrbedarf von ca. 120 000 ha militärischer Übungsfläche auf 15 zusätzlichen Truppenübungsplätzen?
Welche Truppenübungsplätze in den alten Bundesländern sollen dadurch wie entlastet werden?
Liegt die angestrebte Nutzung dieser Truppenübungsplätze im Interesse der betroffenen Bürger, Kommunen und Länder?
Welche Gegenvoten und alternativen Nutzungsvorschläge sind der Bundesregierung zu den einzelnen Truppenübungsplätzen bekannt (aufgeschlüsselt nach Bürgern, Kommunen und Ländern)?
Finden diese Interessen eine Berücksichtigung bei den Planungen der Bundesregierung, wenn ja, welche?
Inwieweit und in welchem Maße ist es bei den einzelnen Truppenübungsplätzen bei der Einrichtung oder bei Erweiterungen zu unrechtmäßigen Enteignungen gekommen?
Wie will die Bundesregierung mit den dadurch Geschädigten umgehen?
Welche Rückübertragungsanträge liegen für die einzelnen Truppenübungsplätze vor (aufgeschlüsselt nach Anzahl und Fläche)?
Von wem, und nach welchen Kriterien werden diese Anträge entschieden?
In welchem Zustand befinden sich diese Truppenübungsplätze in bezug auf Altlasten?
Wie weit ist im einzelnen die Altlastenerhebung fortgeschritten?
Welche konkreten Ergebnisse liegen bereits vor?
Welche Maßnahmen der Altlastensanierung sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, bevor eine Nutzung dieser Truppenübungsplätze fortgesetzt werden kann?
Welche Kosten entstehen für diese Maßnahmen, und auf wie viele Haushaltsjahre sind die Maßnahmen projektiert?
Welche (Bau-)Maßnahmen sind auf diesen Truppenübungsplätzen hinsichtlich der Übungsanlagen (z. B. Schießbahnen u. ä.) notwendig, um eine militärische Nutzung nach bundesdeutschen Vorschriften zu ermöglichen?
Welche (Bau-)Maßnahmen sind auf diesen Truppenübungsplätzen hinsichtlich des Umweltschutzes notwendig, um eine militärische Nutzung nach bundesdeutschen Vorschriften zu ermöglichen?
Welche Kosten entstehen für diese Maßnahmen, und auf wie viele Haushaltsjahre sind die Maßnahmen projektiert?
Sind für diese Maßnahmen Genehmigungsverfahren oder Umweltverträglichkeitsprüfungen notwendig?
In welcher Weise werden den betroffenen Bürgern und Kommunen in diesem Zusammenhang Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt?
Trifft es zu, daß durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) oder eine untergeordnete Behörde Ende letzten Jahres für den Schießplatz Zingst eine Wirtschaftlichkeitsprüfung im Vergleich zum Standort Kreta durchgeführt wurde?
Was waren genaue Fragestellung und Inhalt dieser Prüfung?
Zu welchen Ergebnissen hat diese Wirtschaftlichkeitsprüfung geführt?
Welche Auswirkung haben diese Ergebnisse auf die Entscheidung der Bundesregierung/des BMVg hinsichtlich der Weiternutzung des Schießplatzes?
Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Tatsache, daß die von der Bundeswehr beabsichtigte Weiternutzung des Schießplatzes Zingst mit den IUCN-Kriterien (1969) für Nationalparks nicht in Einklang zu bringen ist und gegen die EG-Vogelschutzrichtlinie (RL 79/409/EWG) verstößt?
Beabsichtigt die Bundesregierung, diesen Kriterien zum Trotz an einer militärischen Nutzung des Übungsgeländes festzuhalten?