Beteiligung deutscher Soldaten an der VN-Friedensmission in Kambodscha
der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Am 8. April 1992 beschloß die Bundesregierung, weitere 145 Sanitätssoldaten sowie 75 Beamte des Bundesgrenzschutzes im Rahmen der VN Transitional Authority in Cambodia (UNTAC) nach Kambodscha zu entsenden, nachdem bereits 14 Ärzte und Sanitäter der Bundeswehr im Rahmen der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in diesem Land tätig sind. Damit beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland an der bislang größten „peace keeping mission" der Vereinten Nationen, ohne daß dazu eine eindeutige Rechtsgrundlage vorhanden ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Zustimmung der Bundesregierung hinsichtlich der Beteiligung deutscher Sanitätssoldaten und Beamten des Bundesgrenzschutzes an der VN-Friedensmission in Kambodscha?
Wer hat sich im Rahmen der Vereinten Nationen dafür eingesetzt, daß sich auch deutsche Soldaten an der UNTAC-Mission beteiligen sollen? Ist den deutschen Sanitätsverbänden von den Vereinten Nationen hierzu ausdrücklich der „experts on mission"-Status zugewiesen worden?
Hält die Bundesregierung nach der Entsendung deutscher Soldaten nach wie vor an einer klarstellenden Grundgesetzänderung, insbesondere Artikel 82 a Abs. 2 und Artikel 24, fest, oder hält die Bundesregierung die bestehende verfassungsrechtliche Lage für die Entsendung deutscher Soldaten im Rahmen von VN-Missionen für eindeutig und ausreichend?
Treffen Pressemeldungen zu, nach denen es in den Ministerien für Auswärtiges und der Verteidigung unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Entsendung deutscher Sanitätssoldaten und Angehöriger des Bundesgrenzschutzes nach Kambodscha gibt? Wenn ja, welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu dieser Problematik ein?