Rüstungsexporte in den Iran II
der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
In der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Gruppe der PDS/ Linke Liste vom 14. Februar 1992 (Drucksache 12/2105) zu Rüstungsexporten in den Iran verwies die Bundesregierung auf ihre im Grundsatz „restriktive Rüstungsexportkontrollpolitik".
Durch die Verschärfungen des Außenwirtschaftsrechts in den letzten Jahren habe die Bundesregierung „die erforderlichen Konsequenzen aus den Fällen deutscher Beteiligungen an gefährlichen Rüstungsprojekten in sensitiven Ländern gezogen" (ebenda).
Nach neuesten Enthüllungen in einigen Medien (vgl. insbesondere „DER SPIEGEL" 17/1992, S. 99f.) erfolgten offensichtlich — entgegen den Verlautbarungen der Bundesregierung — während des irakisch-iranischen Krieges 1980 bis 1988 und auch danach Lieferungen kriegsrelevanter Güter deutscher Firmen in den Iran, die auch genehmigt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sie mehrere Ausfuhrgenehmigungen für Altanlagen, Ersatzteile, Maschinen, Verschleißteile, aber auch für Neuprojekte der Firma Fritz Werner im Zeitraum von 1980 bis 1989 in den Iran erteilte, die offensichtlich kriegsrelevant waren (u. a. Anlagen zur Herstellung von Munition)?
In welchem Umfang wurde die Ausfuhrgenehmigung für rüstungsrelevante Güter der Firma Fritz Werner erteilt, und was hat die Bundesregierung unternommen, angesichts des irakisch-iranischen Krieges auch die bestehenden Lieferungen aus sogenannten Altverträgen einer besonders restriktiven Prüfung zu unterziehen?
Hat die Bundesregierung angesichts der nunmehr bekanntgewordenen Exporte von kriegs- und rüstungsrelevanten Gütern bundesdeutscher Firmen in den Iran eine erneute Überprüfung der Rüstungsexportpraxis veranlaßt?
Zu welchen Erkenntnissen ist die Bundesregierung im Lichte der publik gewordenen Rüstungsexporte in den Iran dabei gekommen?