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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Verkauf des Schwimmdocks II vom Standort Warnemünde an die Bremer Vulkan (G-SIG: 12010862)

Erhalt der Schiffsreparaturanlage, noch nicht vom Verkauf betroffene Betriebsteile, Einsichtnahme in den Vertragstext, Vertragsgeschäfte der Treuhandanstalt, Sozialleistungen, Arbeitsplatzsicherung, alternative Beschäftigungsmöglichkeiten

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

29.06.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/277103. 06. 92

Verkauf des Schwimmdocks II vom Standort Warnemünde an die Bremer Vulkan

des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bei der Neptun-Warnow-Werft handelt es sich um ein aus der Warnow-Werft, Standort Warnemünde, und der Neptun-Werft, Standort Rostock, fusioniertes Unternehmen, das entsprechend dem von der Treuhand bestätigten GMS-Konzept arbeitsfähig vom Standort Warnemünde den Schiffsneubau leitet und durchführt und vom Standort Rostock die Schiffsreparatur leitet und durchführt. Aus dem Verhandlungspaket Neptun-Warnow-Werft/Kvaerner ist nach Entscheidung des Verwaltungsrates der Treuhandanstalt ausdrücklich die Neptun-Werft, also die Schiffsreparatur, herausgenommen worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Inwieweit wurde der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat bzw. der Betriebsrat der Neptun-Werft in den Verkauf des Schwimmdocks II einbezogen?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Verkauf des Schwimmdocks II den Reparaturbereich und damit die Beschäftigungsgrundlage von rund 1 800 Arbeitnehmern gefährdet?

3

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert der Verkauf des Schwimmdocks II?

4

Inwieweit kann nach Ansicht der Bundesregierung der Erhalt der Schiffsreparaturanlage bzw. die Arbeitsfähigkeit der Anlage garantiert werden, wenn die existentielle Grundlage für dieselbe verkauft wird?

5

Welche Betriebsteile sind bisher vom Verkauf noch nicht betroffen, und wie soll mit diesen Teilen verfahren werden?

6

Ist der Vertragstext zwischen der Bremer Vulkan und der Treuhand veröffentlicht worden oder der Öffentlichkeit zugänglich?

7

Inwieweit kontrolliert die Bundesregierung solche und ähnliche Vertragsgeschäfte der Treuhandanstalt, und werden die derzeitigen Kontrollinstrumente bzw. -instanzen als ausreichend angesehen?

8

Welche Sozialleistungen wurden vertraglich vereinbart, und inwieweit ist im Verkaufsvertrag eine Arbeitsplatzsicherung für die Beschäftigten der Werft berücksichtigt?

9

Welche Folgearbeitsplätze sind durch den Verkauf der Werft betroffen, und welche alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten sind für die Beschäftigten in Erwägung gezogen worden?

Bonn, den 1. Juni 1992

Dr. Klaus-Dieter Feige Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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