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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Sicherheit und Zukunft des thüringischen Militärobjektes Tautenhain (G-SIG: 12010914)

Lagerung von Raketen und Sprengstoff im ehemaligen NVA-Standort Tautenhain, Räumung des Verdichtungslagers bis Ende September 1992, zukünftige Nutzung der Gebäude und Anlagen, Entsorgung von Sprengstoff und Raketenteilen, Sicherung des Objektes Tautenhain

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

21.08.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/299001.07.92

Sicherheit und Zukunft des thüringischen Militärobjektes Tautenhain

der Abgeordneten Dr. Ruth Fuchs und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Die Öffentlichkeit des Ortes Tautenhain in Ostthüringen ist durch Meldungen der Medien darüber beunruhigt, daß 500 bis 1 000 Raketen unterschiedlicher Bauart der Ex-NVA im ehemaligen Standort der 3. NVA-Raketenbrigade eingelagert wurden.

Mutmaßungen der Bevölkerung, jetzt „auf einem Pulverfaß zu sitzen", konnten von den Verantwortlichen der Bundeswehr bisher nicht entkräftet werden.

Durch ehemalige NVA-Angehörige des Objektes Tautenhain wird vermutet, daß die derzeit eingelagerte Menge Sprengstoff das Fünfzig- bis Einhundertfache des alten NVA-Bestandes umfaßt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Mengen Sprengstoff sind laut interner Festlegung der Bundeswehr pro Flächeneinheit lagerbar?

Entspricht die Situation im Objekt Tautenhain diesen Regelungen?

Wenn das nicht zutreffend ist, auf welcher rechtlichen Grundlage gründet sich die derzeitige Lagerung von Sprengstoffen in Tautenhain?

2

Trifft es zu, daß das Verdichtungslager (VDL) bis Ende September 1992 vollständig geräumt sein wird?

Welche konzeptionellen Vorstellungen gibt es für die zukünftige Nutzung der dort vorhandenen Gebäude und Anlagen?

3

Besteht ein ökologisch vertretbares Konzept für die Entsorgung von Sprengstoff und Raketenteilen?

Wie wird im Falle der Wahrnehmung dieser Aufgabe durch private Firmen die Kontrolle durch den Bundesminister der Verteidigung über die Art und Weise der Entsorgung gesichert und Mißbrauch verhindert?

4

Welche Maßnahmen sind im Havariefall für den Ort Tautenhain festgelegt?

Ist die Bevölkerung über derartige Maßnahmen informiert?

5

Entspricht es den Tatsachen, daß die Sicherung des Objektes Tautenhain durch eine private Wach- und Schließgesellschaft mit sechs Wachmännern und einem Hund erfolgt?

Kann bei Zutreffen einer solchen Sachlage davon ausgegangen werden, daß terroristische Anschläge und Diebstähle verhindert werden können?

Bonn, den 26. Juni 1992

Dr. Ruth Fuchs Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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