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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Zur Politik der Treuhandanstalt (G-SIG: 12010920)

Wirtschaftliche Situationen der Treuhandunternehmen, Abbau von Arbeitsplätzen, Umfang und Konditionen der Investitionen, Investitionszusagen für privatisierte Unternehmen, Kriterien des Privatisierungs- und Sanierungsgeschäfts der Treuhandanstalt, Sanierung umweltgefährdender Altlasten, Forschung und Entwicklung in Treuhandunternehmen, Kontrolle des Treuhandhaushalts durch den Bundesrechnungshof, Personalstruktur und Versorgungsleistungen für Treuhandmitarbeiter

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.09.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/300706.07.92

Zur Politik der Treuhandanstalt

der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach zwei Jahren Wirtschafts- und Währungsunion gibt es in Ostdeutschland wenig ermutigende Anzeichen für eine Umkehrung des derzeitigen Prozesses der ganz und gar nicht „schöpferischen Zerstörung". Insbesondere die ostdeutsche Industrie befindet sich größtenteils noch immer im Stadium der Demontage. Der Abbau von Arbeitsplätzen setzt sich in unvermindertem Tempo fort. Der Aufschwung bleibt noch für längere Zeit ein eher herbeigeredeter Silberstreif am Horizont.

Die auch in Westdeutschland abgeflachte Konjunktur erschwert die Mobilisierung privaten Kapitals zusehends. Hinzu kommt, daß sich die konzeptionslose Zusammenstellung verschiedener Förderinstrumente wie Investitionshilfen, Abschreibungsmöglichkeiten und Steuervergünstigungen, als ungeeignet für den privaten Kapitalschub erwiesen haben.

Die Bundesregierung hat bislang darauf verzichtet, ein der schwierigen Situation angemessenes struktur- und wirtschaftspolitisches Konzept zu entwickeln. Es ist ihr nicht gelungen, die strukturellen Rahmenbedingungen für eine selbsttragende, ökologisch verträgliche Entwicklung der ostdeutschen Wirtschaft zu gestalten.

Fehlende strukturpolitische Vorgaben der Politik bewirken auch bei der Treuhandanstalt Orientierungslosigkeit und kontraproduktive Entscheidungen. Gerade in der jetzigen Situation kommt der Treuhandanstalt jedoch eine tragende Rolle und Verantwortung zu. Nur durch ihre aktive Mitarbeit im Prozeß der ökologischen und wirtschaftlichen Umstrukturierung kann für die Menschen in Ostdeutschland eine sichtbare und glaubwürdige Lebensperspektive geschaffen werden.

Die Treuhandanstalt war bisher aufgrund ihres einseitig auf schnelle Privatisierung gerichteten politischen Auftrages nicht in der Lage, wesentliche Voraussetzungen für einen leistungsfähigen, modernen, ökologischen Produktionsstandort zu schaffen. Von den ehemals 9 000 Betrieben des verarbeitenden Gewerbes ist ein Großteil noch nicht privatisiert. Dem industriellen Kern Ostdeutschlands — die wirtschaftliche Basis und der Kristallisationspunkt für Dienstleistungsbereiche — wurde, soweit nicht liquidiert, die Möglichkeit versagt, ausreichende Investitionen in die Modernisierung des Kapitalstocks und in die Entwicklung neuer, marktgerechter Produkte zu tätigen.

Die Treuhandanstalt bemüht sich zwar in jüngster Zeit, das enge Dogma der Privatisierung aufzulockern. Von einem grundlegend veränderten Konzept, das den volkswirtschaftlichen und strukturpolitischen Anforderungen gerecht wird, ist sie jedoch noch weit entfernt. Das selbstgesteckte Ziel, ihr operatives Geschäft 1993 zu beenden, läßt der Treuhandanstalt wenig Spielraum, ihre Rolle als strukturpolitischer Akteur zum Aufbau einer modernen Industrielandschaft zu wenden. So ist für die Zukunft eher eine Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage in Ostdeutschland zu befürchten.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

A. Wirtschaftliche Situation der Treuhand-Unternehmen

Die Prognosen für einen Aufschwung der ostdeutschen Wirtschaft sind je nach Branche sehr unterschiedlich. Für das verarbeitende Gewerbe scheint jedoch generell die Talsohle noch nicht erreicht zu sein. Insgesamt steht zu befürchten, daß die Produktionskapazität des verarbeitenden Gewerbes auf einen sehr niedrigen Stand noch weiter unter das Niveau von 1989 absinkt.

1. Wie groß waren die Umsätze und wie groß die Verluste der Treuhand-Unternehmen in den einzelnen Branchen in den Jahren 1990 (zweites Halbjahr), 1991 und 1992 (1. Quartal)? Wie viele Unternehmen befanden sich jeweils im Gewinnbzw. Verlustbereich?

2. Wie viele der ursprünglichen Betriebe des verarbeitenden Gewerbes befinden sich noch in Treuhandbesitz, wie viele wurden privatisiert und wie viele stillgelegt?

B. Abbau von Arbeitsplätzen in den Treuhand-Unternehmen

Die Bedeutung der Treuhandanstalt auf dem ostdeutschen Arbeitsmarkt hat durch Privatisierung und massiven Personalabbau insgesamt abgenommen. Jedoch spielt die Treuhandanstalt im verarbeitenden Gewerbe noch eine herausragende Rolle. Gerade im verarbeitenden Gewerbe sind viele Arbeitsplätze der Treuhand-Unternehmen gefährdet.

3. Wie viele Arbeitsplätze bestanden in den Unternehmen der Treuhandanstalt insgesamt und differenziert nach Branchen zum Stichtag 1. Juli 1990, und wie viele wurden bis zum 1. Quartal 1992 in den einzelnen Wirtschaftszweigen — privatisiert bzw. im Zuge der Privatisierung abgebaut, — ohne Privatisierung abgebaut?

Die Treuhandanstalt gab in ihren „Informationen" (11. Februar 1992) die Zahl der in Treuhand-Unternehmen Ende 1991 beschäftigten Arbeitnehmer mit 1,65 Millionen an, davon 1,081 Millionen im verarbeitenden Gewerbe. Durch Privatisierungen wurden nach Treuhand-Angaben („Informationen" 12. April 1992) bis März 1992 1,013 Millionen Arbeitsplätze von Investoren vertraglich zugesichert. Dagegen gibt das Statistische Bundesamt an, daß im Januar 1992 lediglich 1,1 Millionen Menschen im verarbeitenden Gewerbe Ostdeutschlands insgesamt beschäftigt waren (Handelsblatt 14. April 1992); also einschließlich der privatisierten Betriebe.

4. Wie erklärt die Bundesregierung die Differenzen in den Zahlenangaben?

5. Wie viele Arbeitsplätze existieren in den von der Treuhandanstalt privatisierten Unternehmen, wie viele davon im verarbeitenden Gewerbe?

6. Wie viele Arbeitsplätze sind über die bestehenden hinaus von den Investoren zugesagt, wie viele sind mit Vertragsstrafen („Pönalen") abgesichert?

7. Wie viele Unternehmen wurden von der Treuhandanstalt ohne vertragliche Festlegung über die zu erhaltenden Beschäftigungsverhältnisse verkauft?

8. Wie viele Beschäftigungsverhältnisse wurden nach der Privatisierung in Unternehmen abgebaut, die von der Treuhandanstalt ohne die vertragliche Festlegung auf den Erhalt einer bestimmten Anzahl von Beschäftigungsverhältnissen verkauft worden waren?

9. In welchen Unternehmen wurden trotz vertraglicher Vereinbarung weitere Beschäftigungsverhältnisse abgebaut und wie viele?

10. Unter welchen Bedingungen können die Investoren die vertraglichen Beschäftigungszusagen widerrufen?

11. Unter welchen Bedingungen wird seitens der Treuhandanstalt auf die Zahlung von „Pönalen" bei Nichteinhaltung der Zusagen verzichtet?

12. In wie vielen und welchen Fällen hat die Treuhandanstalt mit Nachdruck der Pönalen auf die Schaffung der zugesagten Arbeitsplätze bestanden bzw. die zwangsläufig daraus resultierenden „Konventionalstrafen" gegen vertragsbrüchige Käufer angewendet?

13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der Treuhandanstalt: „Nicht immer wird dies (ein straffes Vertragscontrolling, Anm. d. Fragestellers) gelingen, weil sich die Marktverhältnisse ... ändern oder weil sich die Treuhand ... getäuscht hat." (Treuhandanstalt, Entschlossen sanieren, S. 15), und wie wird sie den Ermessensspielraum eingrenzen?

C. Investitionen der Treuhand-Unternehmen

Das Investitionsvolumen, vor allem aber auch die Art der Investitionen, hat wesentliche Bedeutung für die Schnelligkeit, mit der Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland angenähert werden können, und für die Möglichkeit einer selbsttragenden, wirtschaftlichen Entwicklung in den ostdeutschen Ländern.

Die Treuhandanstalt gibt an, daß „ihre" Unternehmen 1991 über 15 Mrd. DM investiert haben.

14. Liegt dieser Angabe der in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sowie in der Wirtschaftsforschung übliche Investitionsbegriff zugrunde?

15. Wieviel wurde von den Treuhand-Unternehmen insgesamt und differenziert nach Branchen in den Jahren 1990, 1991 und 1992 (1. Quartal) investiert, und wie sehen die Vergleichszahlen für die Investitionstätigkeit in Westdeutschland aus?

Die Ausstattung der Unternehmen mit Liquiditätskrediten und einem dem branchenüblichen Weststandard entsprechenden Eigenkapital durch die Treuhandanstalt ermöglichte die Bezahlung laufender Kosten, nicht jedoch die notwendige aufholende Investitionstätigkeit zur Modernisierung des Kapitalstocks und zur Entwicklung neuer marktgerechter Verfahren und Produkte.

16. Welche Maßnahmen, gegebenenfalls mit welcher Mittelausstattung, ergreift die Bundesregierung jetzt und in den kommenden Jahren, um es Unternehmen, die für einen absehbaren Zeitraum nicht privatisiert werden können, zu ermöglichen, ihren Kapitalstock zu modernisieren und neue Produkte zu entwickeln, und nach welchen Kriterien werden diese Mittel vergeben?

Für viele Treuhand-Unternehmen erweist sich die Beschaffung von Bankkrediten zu marktüblichen Bedingungen als kaum möglich, wenn sie nicht durch die Treuhandanstalt verbürgt werden.

17. Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, den Treuhand-Unternehmen einen verbesserten Zugang zum Kapitalmarkt zu verschaffen, und ist sie bereit, hier initiativ zu werden?

18. Wie steht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu Vorschlägen einer besonderen Förderung von Risikokapitalfonds, die in den Aufbau Ostdeutschlands und insbesondere in Treuhand-Unternehmen investieren?

19. Gibt es Instrumente und Programme der Förderung des wirtschaftlichen Aufbaus in den neuen Bundesländern, von denen Treuhand-Unternehmen ausgeschlossen sind? Wenn ja, welche, und mit welcher Begründung?

20. Wie beurteilt die Bundesregierung den vom Institut für Wirtschaftsforschung Halle ermittelten Sachverhalt, daß Treuhand-Unternehmen aus dem industriellen Sektor 1991 lediglich 3 900 DM je Beschäftigten investierten (1992 voraussichtlich 5 800 DM), während in den privatisierten Unternehmen 11 200 DM investiert wurden (1992 geplant 24 100 DM), und was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe für die äußerst geringe Investitionstätigkeit der Treuhand-Unternehmen, insbesondere im industriellen Sektor?

21. Ist es zutreffend, daß die Treuhandanstalt ihre noch zu privatisierenden Unternehmen anweist, größere Investitionen so lange zurückzustellen, bis ein Investor gefunden wird?

22. Wie groß ist der Anteil derjenigen Ausgaben an den Gesamtausgaben der Treuhandanstalt, der direkt der Investition der Treuhand-Unternehmen in die Modernisierung des Kapitalstocks und der Entwicklung neuer Produkte dient?

23. Hält es die Bundesregierung unter betriebs- und volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten für sinnvoll, daß laufende Kosten — insbesondere Lohnkosten — der Treuhand-Unternehmen über Liquiditätskredite finanziert werden und zu einer steigenden Schuldenlast führen, wohingegen Investitionen — soweit überhaupt zugelassen — zu einem großen Teil nicht über Kredite, sondern über Subventionen finanziert werden?

D. Investitionen in privatisierten Unternehmen

Die Treuhandanstalt verweist auf Investitionszusagen in Höhe von ca. 150 Mrd. DM durch die Käufer von Unternehmen.

24. Auf welchen durchschnittlichen Zeitraum beziehen sich diese Investitionszusagen, und wie viele dieser Investitionszusagen wurden schon realisiert?

25. Ist erkennbar, daß diese Investitionen dem vereinbarten Zeitrahmen entsprechend getätigt werden, und was sind die Gründe für einen ggf. bestehenden Verzug?

26. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Treuhandanstalt, nach erfolgtem Verkauf nichtgetätigte Investitionszusagen einzufordern, und wie wird in dieser Frage der Ermessensspielraum eingegrenzt?

27. Wie groß ist das private Nettoinvestitionsaufkommen in Ostdeutschland ohne Treuhand- Unternehmen, inklusive und abzüglich aller Finanzierungshilfen wie Investitionszulage, Investitionszuschuß , Sonderabschreibungsmöglichkeiten, Steuervergünstigungen etc., gesamt und aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen?

28. Wie schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit der Investitionsförderung gemessen am mobilisierten privaten Kapital ein, und wo sieht sie Potentiale für Effizienzsteigerungen?

29. Trifft es zu, daß bei der Vielfalt der Förderprogramme (Investitionszulage, Sonderabschreibungen und Regionalförderung etc.), die nach dem Kreis der Berechtigten, Art der begünstigten Investitionen und Dauer der Förderung unterschiedlich abgegrenzt sind, im Einzelfall kaum absehbare „Sprünge" bei der Höhe der Förderung auftreten und daß insbesondere bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" aufgrund ihres „Exportbasiskonzepts" Investitionsmaßnahmen größerer gewerblicher Betriebe begünstigt werden, wohingegen dieses Förderprogramm für Handwerk, Handel, Freie Berufe etc. kaum wirksam wird?

E. Das Privatisierungsgeschäft der Treuhandanstalt

Die Treuhandanstalt berücksichtigt bei der Privatisierung von Unternehmen vielfältige Gesichtspunkte. Die Kriterien, nach denen die Treuhandanstalt die Privatisierung gestaltet, bleiben jedoch oft unklar und schwer nachvollziehbar.

30. In wie vielen Fällen hat die Treuhandanstalt bei der Privatisierung „negative Kaufpreise" bzw. symbolische Kaufpreise von 0 bzw. 1 DM akzeptiert? Wie hoch ist die Summe der gewährten „negativen Kaufpreise"?

31. Warum ist nach Auffassung der Bundesregierung der Anteil ausländischer Investoren bei der Privatisierung so niedrig?

32. Unter welchen Bedingungen garantiert die Treuhandanstalt den Investoren nach der Privatisierung eine befristete, vollständige oder teilweise Verlustübernahme?

33. In welchem Umfang gewährte die Treuhandanstalt den Investoren bei der Privatisierung von Zeiss Jena Subventionen? Wurden gleich hohe Zuwendungen auch anderen potentiellen Investoren, mit denen verhandelt wurde, zugesagt, und falls nein, was waren die Gründe für die Ungleichbehandlung?

34. Warum gewährt die Treuhandanstalt einzelnen Investoren — wie etwa bei der Privatisierung von Zeiss Jena oder beim Verkauf der Werften — hohe Subventionen, in anderen Fällen keine oder wesentlich geringere? Sieht die Bundesregierung dadurch den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Investoren gefährdet, oder betreibt sie gezielte Strukturpolitik?

35. Wie viele eigenständige (mit eigener Forschung und Entwicklung, eigenem Marketing und Vertrieb) Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes mit mehr als 100/mit mehr als 500 Beschäftigten sind bislang aus der Privatisierung hervorgegangen?

F. Die „Entschlossene Sanierung" der Treuhandanstalt

Nach dem Selbstverständnis der Treuhandanstalt bleibt die schnelle Privatisierung die beste Form der Sanierung. Die Treuhandanstalt gibt in ihrer Broschüre „Entschlossen sanieren" an, daß etwa 70 % ihrer Unternehmen als sanierungsfähig eingeschätzt werden.

36. Aufgrund welcher Datenbasis wurde diese Zahl ermittelt, und wie ist es zu erklären, daß diese Angabe seit über einem Jahr unverändert genannt wird, obwohl sich die Bilanzen der Unternehmen verändert haben, viele DM-Eröffnungsbilanzen zwischenzeitlich bestätigt wurden bzw. erst noch bestätigt werden müssen und eine Reihe der sanierungsfähigen Unternehmen mittlerweile nicht mehr im Bestand der Treuhandanstalt sind?

37. An welchen Kriterien mißt sich die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens?

38. Aus wie vielen Betrieben liegen mittlerweile geprüfte Sanierungskonzepte vor?

39. Worauf ist die ausbleibende Umsetzung der Sanierungskonzepte und der unwiederbringliche Zeitverlust zurückzuführen?

40. Warum ist den restlichen Unternehmen nicht mitgeteilt worden, daß sie stillgelegt werden sollen, und wann werden sie stillgelegt?

41. Verfolgt die Bundesregierung bei der verzögerten Stillegung nicht sanierungsfähiger Unternehmen ein struktur-, regionaloder wirtschaftspolitisches Konzept (wenn ja, welches?), oder treffen die Vermutungen zu, denen zufolge die Bundesregierung die Treuhandanstalt veranlaßt haben soll, Unternehmensschließungen und Betriebsstillegungen von weitreichender Bedeutung bis zur Zeit nach den Wahlen 1994 hinauszuzögern?

42. Hat die Bundesregierung von der Vorstellung, eine oder mehrere Industrieholdings für sanierungsfähige Treuhand-Unternehmen zu gründen, Abstand genommen?

43. Welche der etwa 400 Treuhand-Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind nach Auffassung der Bundesregierung sanierungsfähig, und welche sollen bzw. können bis 1994 privatisiert werden?

44. Welche Unternehmen betrachtet die Bundesregierung aus struktur- und regionalpolitischen Gründen mit einer dem heutigen Stand annähernd vergleichbaren Arbeitnehmerzahl als besonders erhaltenswert?

45. Wie viele Treuhand-Unternehmen werden in Management-KGen eingebracht, und wie viele Management-KGen werden noch gegründet?

46. Sieht die Bundesregierung mögliche Interessenkonflikte zwischen der Treuhandanstalt bzw. Bundesregierung auf der einen Seite und den Interessen der am Kapital der Management-KGen beteiligten Geschäftsführer auf der anderen Seite?

47. Warum ist die Treuhandanstalt bzw. das Bundesministerium der Finanzen bereit, den Ländern Minderheitenbeteiligungen an Treuhand-Unternehmen anzubieten, während der Bund bzw. die Treuhandanstalt selbst nicht bereit ist, solche Beteiligungen dauerhaft einzugehen? Unter welchen Bedingungen wäre der Bund zu solchen Minderheitenbeteiligungen bereit?

48. Ist es zutreffend, daß bis April 1992 erst für rund 4 000 Treuhand-Unternehmen DM-Eröffnungsbilanzen festgestellt wurden (Entschlossen sanieren, S. 13)? Für wie viele Unternehmen stehen diese Bilanzen immer noch aus und warum?

49. Der Anteil der für Sanierung und Restrukturierung im Treuhandhaushalt 1992 veranschlagten Mittel geht gegenüber anderen Ausgaben des Kerngeschäftes von ca. der Hälfte (1991) auf etwa ein Drittel zurück. Kann die Bundesregierung für 1992 einen geringeren Bedarf an Sanierungsausgaben belegen, oder ist dies ein Hinweis darauf, daß der Sanierungsfunktion der Treuhandanstalt eine nachlassende Bedeutung beigemessen wird?

50. Ist es zutreffend, daß von der Treuhandanstalt 1992 ca. 8 Mrd. DM aus dem Bürgschaftsrahmen für Liquiditätskredite (die für Lohnfortzahlungen und andere laufende Kosten verwendet worden sind/werden) in Anspruch genommen werden und daß dieser Betrag die Mittel für Sanierung und Restrukturierung in Form von Investitionsdarlehen und Eigenkapitalausstattung bei weitem übersteigt? Hält die Bundesregierung diese Ausgabenstruktur für sinnvoll, und wenn ja, warum?

51. Die Treuhandanstalt will ihr operatives Geschäft Ende 1993 beendet haben. Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß bis dahin alle sanierungsfähigen Unternehmen saniert bzw. privatisiert oder liquidiert sind? Wenn nicht, in welcher Form sollen diese Unternehmen in der Sanierung unterstützt werden, oder werden sie dann alle abgewickelt?

G. Die Sanierung umweltgefährdender Altlasten

Die Umweltaltlasten gefährden nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung und beeinträchtigen deren Lebensqualität, sondern sind ebenso eines der am häufigsten genannten Investitionshemmnisse. Der Mittelbedarf zur ökologischen Altlastensanierung und -beseitigung wird auf mehrere Hundert Mrd. DM geschätzt.

Allein für die Sanierung der kontaminierten Böden werden Kosten von 60 Mrd. DM veranschlagt.

Die Treuhandanstalt selbst rechnet mit Ausgaben in Höhe von 15 Mrd. DM für die Sanierung umweltgefährdender Altlasten, ausschließlich ihrer Beteiligung an der Rekultivierung der Braunkohlewirtschaft, für die weitere 30 Mrd. DM veranschlagt werden. Im Treuhandhaushalt 1992 sind demgegenüber Ausgaben für die Altlastensanierung in Höhe von 1,262 Mrd. DM ausgewiesen.

52. In welchem Zeitraum beabsichtigt die Treuhandanstalt die für die Sanierung umweltgefährdender Altlasten veranschlagten 45 Mrd. DM zu verausgaben?

53. Verfügt die Treuhandanstalt über ein eigenständiges Konzept zur Altlastensanierung, oder werden lediglich im Zuge der Privatisierung entsprechende Mittel eingebracht?

54. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung hinsichtlich der Finanzierung der Altlastensanierung in Ostdeutschland, und in welchen Zeiträumen werden diese Maßnahmen realisiert?

55. Welches Gesamtkonzept verfolgt die Bundesregierung bei der Sanierung umweltgefährdender Altlasten?

56. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einrichtung eines Altlastenfonds zur Sanierung der Altlasten, der vor allem durch eine Abfallabgabe sowie durch produkt-, rohstoff- und energiebezogene Abgaben gespeist wird?

57. Wie beurteilt die Bundesregierung die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe zur Altlastensanierung?

58. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einrichtung eines Sonderfonds Altlastensanierung nach dem Modell des Fonds „Deutsche Einheit"?

H. Forschung und Entwicklung (FuE) in den Treuhand-Unternehmen

Für eine selbsttragende, eigenständige Entwicklung der ostdeutschen Länder sind Erhalt, Umstrukturierung bzw. Aufbau von Forschungs- und Entwicklungskapazitäten (FuE) unabdingbar. Die FuE-Kapazität Ostdeutschlands wurde jedoch bisher ebenso „abgewickelt" wie der industrielle Kern der neuen Bundesländer. Es scheint sich die Einschätzung von Wirtschaftsforschungsinstituten zu bestätigen, daß übernommene Unternehmen in der Mehrzahl als reine Produktionsstätten genutzt werden, jedoch Produktentwicklung, Verfahrenstechnik und übriges Know-how von den westlichen Unternehmen bereitgestellt wird und kaum Entwicklungskapazitäten in ostdeutschen Unternehmen erhalten bzw. neu geschaffen werden.

59. Ist es zutreffend, daß die Treuhand-Unternehmen die Zahl der in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen beschäftigten Personen um zwei Drittel reduziert haben (IfW Halle, Konjunkturbericht 1/92, S. 9)?

60. Wie hoch ist der Anteil der Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen in den Unternehmens- und Sanierungskonzepten der Treuhand-Unternehmen sowie der privatisierten Unternehmen?

61. Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle: „Das (der Abbau von FuE Kapazitäten, Anm. d. Fragestellers) nährt den Eindruck, daß die privatisierten ostdeutschen Unternehmen vielfach als ,verlängerte Werkbank' ihrer Mutterfirmen in Westdeutschland dienen" ?

62. Welche Maßnahmen mit welcher Mittelausstattung setzt die Bundesregierung dem weiteren Abbau der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in den neuen Bundesländern entgegen?

63. Wie ist das derzeitige Verhältnis von Forschungs- und Entwicklungspersonal und FuE-Investitionen in bezug auf die Unternehmensgröße in den einzelnen Branchen in Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland?

64. Wie hoch wäre der Bedarf an FuE-Investitionen und Personal, um die in Westdeutschland übliche FuE-Intensität zu erreichen?

I. Die Kontrolle des Treuhandhaushaltes

Die Treuhandanstalt gibt in ihrer Veröffentlichung „Entschlossen sanieren" an, daß — entsprechend der vorläufigen Abrechnung des Jahresplanes 1991 — ihre Leistungen für Sanierung und Restrukturierung ihrer Unternehmen bei 77,4 Mrd. DM lagen, einschließlich der Eventualverbindlichkeiten.

65. In welchem Umfang muß damit gerechnet werden, daß die Eventualverbindlichkeiten zu tatsächlichen Verbindlichkeiten werden?

66. Wie hoch wird nach Auffassung der Bundesregierung das Defizit der Treuhandanstalt bis 1994 sein, und zwar unter Einschluß der Eventualverbindlichkeiten?

Der Wirtschaftsplan der Treuhandanstalt, der in diesem Jahr ein Budget umfaßt, das nahezu doppelt so groß ist wie das des Freistaates Sachsen, wurde von keinem Parlament beschlossen und wird ebensowenig von einem Parlament kontrolliert.

67. Hält die Bundesregierung diesen Sachverhalt mit den Grundsätzen parlamentarischer Demokratie, die stets das Budgetrecht des Parlamentes einschließen, vereinbar?

68. Seit wann überprüft der Bundesrechnungshof die Geschäfte der Treuhandanstalt?

69. Wieso wurde im Verhältnis zur rasanten Verkaufspraxis der Treuhandanstalt so spät ein spezielles Prüfgebiet aufgebaut?

70. Wie viele Mitarbeiter setzt der Bundesrechnungshof derzeit ein, um das Haushaltsgebaren der Treuhandanstalt zu überprüfen, und hält die Bundesregierung diese Kontrolle für ausreichend?

K. Personalstruktur und Versorgungsleistung der Treuhandanstalt

Trotz ihres Status als bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 21 Treuhandgesetz, Artikel 25 I Einigungsvertrag) versteht sich die Treuhandanstalt selbst eher i. S. d. § 112 Abs. 2 BHO als Unternehmen.

71. Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die vom Bundesrechnungshof monierte Ausgestaltung von Gehältern und Pensionsansprüchen der Leitungsebene der Treuhandanstalt?

72. Sieht die Bundesregierung hier gegebenenfalls Bedarf für Korrekturen?

73. Sind der Bundesregierung die Kriterien- und Zielkataloge, anhand derer die Bonusregelung für leitende Mitarbeiter vereinbart werden, bekannt, und wenn ja, welche Kriterien und Ziele sind darin aufgeführt?

74. Hält es die Bundesregierung vor dem Hintergrund einer sich schnell verändernden Situation in der Wirtschaftsstruktur Ostdeutschlands für ausreichend, daß diese Zielkataloge für die Prämienzuweisung lediglich am Anfang eines jeden Jahres vereinbart werden?

75. Wie erklärt die Bundesregierung, daß dem Bundesministerium der Finanzen, dem die Fachaufsicht über die Treuhandanstalt obliegt, noch am 18. Mai 1992 nicht bekannt war, daß die Treuhandanstalt ihren Direktoren und Abteilungsleitern im Dezember 1991 insgesamt 3,3 Mio. DM an Prämien ausgezahlt hat, für die der Bundesrechnungshof nicht erkennen konnte, „wie die Treuhandanstalt die individuelle Managementleistung feststellt", und nicht nachvollziehen kann „daß die gewährte Bonuszahlung angebracht gewesen ist." (Stellungnahme des BRH vom 1. Juni 1992)?

76. Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß eine derartige eigenmächtige Festlegung von Prämien und Bezügen durch die Treuhandanstalt unterbunden wird?

77. Welche Nebenleistungen erhalten Mitarbeiter der Treuhandanstalt (Trennungsentschädigung, Dienstwagen auch für private Nutzung etc.)?

78. An welche Funktionen sind diese Nebenleistungen gekoppelt, und mit welchem Betrag wird damit der Treuhandhaushalt belastet?

79. Wie viele der ausgeschiedenen Treuhandmitarbeiter gingen bei ehemaligen Treuhand-Unternehmen ein Beschäftigungsverhältnis ein?

80. Wie viele der Treuhandmitarbeiter in leitenden Positionen können auf eine längere Berufserfahrung in leitender Position (mehr als fünf Jahre) in einem Unternehmen verweisen?

Seit Bestehen der Treuhandanstalt, seit ihrer Einrichtung durch die Modrow-Regierung, die darin vor allem eine Chance sah, ehemalige Funktionäre aus dem Partei- und Staatsapparat in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu bringen, halten Proteste über „alte Seilschaften" unvermindert an. In geradezu zynischer Weise werden heute Arbeitnehmer der Treuhand-Unternehmen von ursprünglich überzeugten Einpeitschern der dirigistischen Plan- bzw. sozialistischen Kommandowirtschaft auf die Straße gesetzt. Obwohl die Bundesregierung bei jeder Gelegenheit auf das fatale Erbe einer einzigartigen Mißwirtschaft verweist, läßt sie wenig Aktivitäten erkennen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft bzw. aus dem „Verkehr" zu ziehen.

81. Wie viele ehemalige Nomenklaturkader sind heute noch in der Treuhandanstalt beschäftigt (aufgeschlüsselt nach Nomenklaturkategorie 1 und 2)?

82. Wie viele der von der Modrow-Regierung eingestellten Treuhandmitarbeiter stammen aus dem ehemaligen Partei- und Staatsapparat? Wie viele sind das prozentual zur Beschäftigtenzahl der übrigen Treuhandmitarbeiter aus den neuen Ländern?

83. Wie beurteilt die Bundesregierung den persönlichen Anteil dieser Wirtschaftsfunktionäre am Fiasko DDR-Volkswirtschaft?

84. Welche personellen Konsequenzen wurden gezogen; wie sieht der Stand der Überprüfung aus?

Fragen84

1

Wie groß waren die Umsätze und wie groß die Verluste der Treuhand-Unternehmen in den einzelnen Branchen in den Jahren 1990 (zweites Halbjahr), 1991 und 1992 (1. Quartal)? Wie viele Unternehmen befanden sich jeweils im Gewinnbzw. Verlustbereich?

2

Wie viele der ursprünglichen Betriebe des verarbeitenden Gewerbes befinden sich noch in Treuhandbesitz, wie viele wurden privatisiert und wie viele stillgelegt?

3

Wie viele Arbeitsplätze bestanden in den Unternehmen der Treuhandanstalt insgesamt und differenziert nach Branchen zum Stichtag 1. Juli 1990, und wie viele wurden bis zum 1. Quartal 1992 in den einzelnen Wirtschaftszweigen — privatisiert bzw. im Zuge der Privatisierung abgebaut, — ohne Privatisierung abgebaut?

Die Treuhandanstalt gab in ihren „Informationen" (11. Februar 1992) die Zahl der in Treuhand-Unternehmen Ende 1991 beschäftigten Arbeitnehmer mit 1,65 Millionen an, davon 1,081 Millionen im verarbeitenden Gewerbe. Durch Privatisierungen wurden nach Treuhand-Angaben („Informationen" 12. April 1992) bis März 1992 1,013 Millionen Arbeitsplätze von Investoren vertraglich zugesichert. Dagegen gibt das Statistische Bundesamt an, daß im Januar 1992 lediglich 1,1 Millionen Menschen im verarbeitenden Gewerbe Ostdeutschlands insgesamt beschäftigt waren (Handelsblatt 14. April 1992); also einschließlich der privatisierten Betriebe.

4

Wie erklärt die Bundesregierung die Differenzen in den Zahlenangaben?

5

Wie viele Arbeitsplätze existieren in den von der Treuhandanstalt privatisierten Unternehmen, wie viele davon im verarbeitenden Gewerbe?

6

Wie viele Arbeitsplätze sind über die bestehenden hinaus von den Investoren zugesagt, wie viele sind mit Vertragsstrafen („Pönalen") abgesichert?

7

Wie viele Unternehmen wurden von der Treuhandanstalt ohne vertragliche Festlegung über die zu erhaltenden Beschäftigungsverhältnisse verkauft?

8

Wie viele Beschäftigungsverhältnisse wurden nach der Privatisierung in Unternehmen abgebaut, die von der Treuhandanstalt ohne die vertragliche Festlegung auf den Erhalt einer bestimmten Anzahl von Beschäftigungsverhältnissen verkauft worden waren?

9

In welchen Unternehmen wurden trotz vertraglicher Vereinbarung weitere Beschäftigungsverhältnisse abgebaut und wie viele?

10

Unter welchen Bedingungen können die Investoren die vertraglichen Beschäftigungszusagen widerrufen?

11

Unter welchen Bedingungen wird seitens der Treuhandanstalt auf die Zahlung von „Pönalen" bei Nichteinhaltung der Zusagen verzichtet?

12

In wie vielen und welchen Fällen hat die Treuhandanstalt mit Nachdruck der Pönalen auf die Schaffung der zugesagten Arbeitsplätze bestanden bzw. die zwangsläufig daraus resultierenden „Konventionalstrafen" gegen vertragsbrüchige Käufer angewendet?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der Treuhandanstalt: „Nicht immer wird dies (ein straffes Vertragscontrolling, Anm. d. Fragestellers) gelingen, weil sich die Marktverhältnisse ... ändern oder weil sich die Treuhand ... getäuscht hat." (Treuhandanstalt, Entschlossen sanieren, S. 15), und wie wird sie den Ermessensspielraum eingrenzen?

14

Liegt dieser Angabe der in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sowie in der Wirtschaftsforschung übliche Investitionsbegriff zugrunde?

15

Wieviel wurde von den Treuhand-Unternehmen insgesamt und differenziert nach Branchen in den Jahren 1990, 1991 und 1992 (1. Quartal) investiert, und wie sehen die Vergleichszahlen für die Investitionstätigkeit in Westdeutschland aus?

16

Welche Maßnahmen, gegebenenfalls mit welcher Mittelausstattung, ergreift die Bundesregierung jetzt und in den kommenden Jahren, um es Unternehmen, die für einen absehbaren Zeitraum nicht privatisiert werden können, zu ermöglichen, ihren Kapitalstock zu modernisieren und neue Produkte zu entwickeln, und nach welchen Kriterien werden diese Mittel vergeben?

17

Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, den Treuhand-Unternehmen einen verbesserten Zugang zum Kapitalmarkt zu verschaffen, und ist sie bereit, hier initiativ zu werden?

18

Wie steht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu Vorschlägen einer besonderen Förderung von Risikokapitalfonds, die in den Aufbau Ostdeutschlands und insbesondere in Treuhand-Unternehmen investieren?

19

Gibt es Instrumente und Programme der Förderung des wirtschaftlichen Aufbaus in den neuen Bundesländern, von denen Treuhand-Unternehmen ausgeschlossen sind? Wenn ja, welche, und mit welcher Begründung?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung den vom Institut für Wirtschaftsforschung Halle ermittelten Sachverhalt, daß Treuhand-Unternehmen aus dem industriellen Sektor 1991 lediglich 3 900 DM je Beschäftigten investierten (1992 voraussichtlich 5 800 DM), während in den privatisierten Unternehmen 11 200 DM investiert wurden (1992 geplant 24 100 DM), und was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe für die äußerst geringe Investitionstätigkeit der Treuhand-Unternehmen, insbesondere im industriellen Sektor?

21

Ist es zutreffend, daß die Treuhandanstalt ihre noch zu privatisierenden Unternehmen anweist, größere Investitionen so lange zurückzustellen, bis ein Investor gefunden wird?

22

Wie groß ist der Anteil derjenigen Ausgaben an den Gesamtausgaben der Treuhandanstalt, der direkt der Investition der Treuhand-Unternehmen in die Modernisierung des Kapitalstocks und der Entwicklung neuer Produkte dient?

23

Hält es die Bundesregierung unter betriebs- und volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten für sinnvoll, daß laufende Kosten — insbesondere Lohnkosten — der Treuhand-Unternehmen über Liquiditätskredite finanziert werden und zu einer steigenden Schuldenlast führen, wohingegen Investitionen — soweit überhaupt zugelassen — zu einem großen Teil nicht über Kredite, sondern über Subventionen finanziert werden?

24

Auf welchen durchschnittlichen Zeitraum beziehen sich diese Investitionszusagen, und wie viele dieser Investitionszusagen wurden schon realisiert?

25

Ist erkennbar, daß diese Investitionen dem vereinbarten Zeitrahmen entsprechend getätigt werden, und was sind die Gründe für einen ggf. bestehenden Verzug?

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Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Treuhandanstalt, nach erfolgtem Verkauf nichtgetätigte Investitionszusagen einzufordern, und wie wird in dieser Frage der Ermessensspielraum eingegrenzt?

27

Wie groß ist das private Nettoinvestitionsaufkommen in Ostdeutschland ohne Treuhand- Unternehmen, inklusive und abzüglich aller Finanzierungshilfen wie Investitionszulage, Investitionszuschuß , Sonderabschreibungsmöglichkeiten, Steuervergünstigungen etc., gesamt und aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen?

28

Wie schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit der Investitionsförderung gemessen am mobilisierten privaten Kapital ein, und wo sieht sie Potentiale für Effizienzsteigerungen?

29

Trifft es zu, daß bei der Vielfalt der Förderprogramme (Investitionszulage, Sonderabschreibungen und Regionalförderung etc.), die nach dem Kreis der Berechtigten, Art der begünstigten Investitionen und Dauer der Förderung unterschiedlich abgegrenzt sind, im Einzelfall kaum absehbare „Sprünge" bei der Höhe der Förderung auftreten und daß insbesondere bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" aufgrund ihres „Exportbasiskonzepts" Investitionsmaßnahmen größerer gewerblicher Betriebe begünstigt werden, wohingegen dieses Förderprogramm für Handwerk, Handel, Freie Berufe etc. kaum wirksam wird?

30

In wie vielen Fällen hat die Treuhandanstalt bei der Privatisierung „negative Kaufpreise" bzw. symbolische Kaufpreise von 0 bzw. 1 DM akzeptiert? Wie hoch ist die Summe der gewährten „negativen Kaufpreise"?

31

Warum ist nach Auffassung der Bundesregierung der Anteil ausländischer Investoren bei der Privatisierung so niedrig?

32

Unter welchen Bedingungen garantiert die Treuhandanstalt den Investoren nach der Privatisierung eine befristete, vollständige oder teilweise Verlustübernahme?

33

In welchem Umfang gewährte die Treuhandanstalt den Investoren bei der Privatisierung von Zeiss Jena Subventionen? Wurden gleich hohe Zuwendungen auch anderen potentiellen Investoren, mit denen verhandelt wurde, zugesagt, und falls nein, was waren die Gründe für die Ungleichbehandlung?

34

Warum gewährt die Treuhandanstalt einzelnen Investoren — wie etwa bei der Privatisierung von Zeiss Jena oder beim Verkauf der Werften — hohe Subventionen, in anderen Fällen keine oder wesentlich geringere? Sieht die Bundesregierung dadurch den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Investoren gefährdet, oder betreibt sie gezielte Strukturpolitik?

35

Wie viele eigenständige (mit eigener Forschung und Entwicklung, eigenem Marketing und Vertrieb) Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes mit mehr als 100/mit mehr als 500 Beschäftigten sind bislang aus der Privatisierung hervorgegangen?

36

Aufgrund welcher Datenbasis wurde diese Zahl ermittelt, und wie ist es zu erklären, daß diese Angabe seit über einem Jahr unverändert genannt wird, obwohl sich die Bilanzen der Unternehmen verändert haben, viele DM-Eröffnungsbilanzen zwischenzeitlich bestätigt wurden bzw. erst noch bestätigt werden müssen und eine Reihe der sanierungsfähigen Unternehmen mittlerweile nicht mehr im Bestand der Treuhandanstalt sind?

37

An welchen Kriterien mißt sich die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens?

38

Aus wie vielen Betrieben liegen mittlerweile geprüfte Sanierungskonzepte vor?

39

Worauf ist die ausbleibende Umsetzung der Sanierungskonzepte und der unwiederbringliche Zeitverlust zurückzuführen?

40

Warum ist den restlichen Unternehmen nicht mitgeteilt worden, daß sie stillgelegt werden sollen, und wann werden sie stillgelegt?

41

Verfolgt die Bundesregierung bei der verzögerten Stillegung nicht sanierungsfähiger Unternehmen ein struktur-, regionaloder wirtschaftspolitisches Konzept (wenn ja, welches?), oder treffen die Vermutungen zu, denen zufolge die Bundesregierung die Treuhandanstalt veranlaßt haben soll, Unternehmensschließungen und Betriebsstillegungen von weitreichender Bedeutung bis zur Zeit nach den Wahlen 1994 hinauszuzögern?

42

Hat die Bundesregierung von der Vorstellung, eine oder mehrere Industrieholdings für sanierungsfähige Treuhand-Unternehmen zu gründen, Abstand genommen?

43

Welche der etwa 400 Treuhand-Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind nach Auffassung der Bundesregierung sanierungsfähig, und welche sollen bzw. können bis 1994 privatisiert werden?

44

Welche Unternehmen betrachtet die Bundesregierung aus struktur- und regionalpolitischen Gründen mit einer dem heutigen Stand annähernd vergleichbaren Arbeitnehmerzahl als besonders erhaltenswert?

45

Wie viele Treuhand-Unternehmen werden in Management-KGen eingebracht, und wie viele Management-KGen werden noch gegründet?

46

Sieht die Bundesregierung mögliche Interessenkonflikte zwischen der Treuhandanstalt bzw. Bundesregierung auf der einen Seite und den Interessen der am Kapital der Management-KGen beteiligten Geschäftsführer auf der anderen Seite?

47

Warum ist die Treuhandanstalt bzw. das Bundesministerium der Finanzen bereit, den Ländern Minderheitenbeteiligungen an Treuhand-Unternehmen anzubieten, während der Bund bzw. die Treuhandanstalt selbst nicht bereit ist, solche Beteiligungen dauerhaft einzugehen? Unter welchen Bedingungen wäre der Bund zu solchen Minderheitenbeteiligungen bereit?

48

Ist es zutreffend, daß bis April 1992 erst für rund 4 000 Treuhand-Unternehmen DM-Eröffnungsbilanzen festgestellt wurden (Entschlossen sanieren, S. 13)? Für wie viele Unternehmen stehen diese Bilanzen immer noch aus und warum?

49

Der Anteil der für Sanierung und Restrukturierung im Treuhandhaushalt 1992 veranschlagten Mittel geht gegenüber anderen Ausgaben des Kerngeschäftes von ca. der Hälfte (1991) auf etwa ein Drittel zurück. Kann die Bundesregierung für 1992 einen geringeren Bedarf an Sanierungsausgaben belegen, oder ist dies ein Hinweis darauf, daß der Sanierungsfunktion der Treuhandanstalt eine nachlassende Bedeutung beigemessen wird?

50

Ist es zutreffend, daß von der Treuhandanstalt 1992 ca. 8 Mrd. DM aus dem Bürgschaftsrahmen für Liquiditätskredite (die für Lohnfortzahlungen und andere laufende Kosten verwendet worden sind/werden) in Anspruch genommen werden und daß dieser Betrag die Mittel für Sanierung und Restrukturierung in Form von Investitionsdarlehen und Eigenkapitalausstattung bei weitem übersteigt? Hält die Bundesregierung diese Ausgabenstruktur für sinnvoll, und wenn ja, warum?

51

Die Treuhandanstalt will ihr operatives Geschäft Ende 1993 beendet haben. Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß bis dahin alle sanierungsfähigen Unternehmen saniert bzw. privatisiert oder liquidiert sind? Wenn nicht, in welcher Form sollen diese Unternehmen in der Sanierung unterstützt werden, oder werden sie dann alle abgewickelt?

52

In welchem Zeitraum beabsichtigt die Treuhandanstalt die für die Sanierung umweltgefährdender Altlasten veranschlagten 45 Mrd. DM zu verausgaben?

53

Verfügt die Treuhandanstalt über ein eigenständiges Konzept zur Altlastensanierung, oder werden lediglich im Zuge der Privatisierung entsprechende Mittel eingebracht?

54

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung hinsichtlich der Finanzierung der Altlastensanierung in Ostdeutschland, und in welchen Zeiträumen werden diese Maßnahmen realisiert?

55

Welches Gesamtkonzept verfolgt die Bundesregierung bei der Sanierung umweltgefährdender Altlasten?

56

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einrichtung eines Altlastenfonds zur Sanierung der Altlasten, der vor allem durch eine Abfallabgabe sowie durch produkt-, rohstoff- und energiebezogene Abgaben gespeist wird?

57

Wie beurteilt die Bundesregierung die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe zur Altlastensanierung?

58

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einrichtung eines Sonderfonds Altlastensanierung nach dem Modell des Fonds „Deutsche Einheit"?

59

Ist es zutreffend, daß die Treuhand-Unternehmen die Zahl der in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen beschäftigten Personen um zwei Drittel reduziert haben (IfW Halle, Konjunkturbericht 1/92, S. 9)?

60

Wie hoch ist der Anteil der Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen in den Unternehmens- und Sanierungskonzepten der Treuhand-Unternehmen sowie der privatisierten Unternehmen?

61

Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle: „Das (der Abbau von FuE Kapazitäten, Anm. d. Fragestellers) nährt den Eindruck, daß die privatisierten ostdeutschen Unternehmen vielfach als ,verlängerte Werkbank' ihrer Mutterfirmen in Westdeutschland dienen" ?

62

Welche Maßnahmen mit welcher Mittelausstattung setzt die Bundesregierung dem weiteren Abbau der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in den neuen Bundesländern entgegen?

63

Wie ist das derzeitige Verhältnis von Forschungs- und Entwicklungspersonal und FuE-Investitionen in bezug auf die Unternehmensgröße in den einzelnen Branchen in Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland?

64

Wie hoch wäre der Bedarf an FuE-Investitionen und Personal, um die in Westdeutschland übliche FuE-Intensität zu erreichen?

65

In welchem Umfang muß damit gerechnet werden, daß die Eventualverbindlichkeiten zu tatsächlichen Verbindlichkeiten werden?

66

Wie hoch wird nach Auffassung der Bundesregierung das Defizit der Treuhandanstalt bis 1994 sein, und zwar unter Einschluß der Eventualverbindlichkeiten?

67

Hält die Bundesregierung diesen Sachverhalt mit den Grundsätzen parlamentarischer Demokratie, die stets das Budgetrecht des Parlamentes einschließen, vereinbar?

68

Seit wann überprüft der Bundesrechnungshof die Geschäfte der Treuhandanstalt?

69

Wieso wurde im Verhältnis zur rasanten Verkaufspraxis der Treuhandanstalt so spät ein spezielles Prüfgebiet aufgebaut?

70

Wie viele Mitarbeiter setzt der Bundesrechnungshof derzeit ein, um das Haushaltsgebaren der Treuhandanstalt zu überprüfen, und hält die Bundesregierung diese Kontrolle für ausreichend?

71

Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die vom Bundesrechnungshof monierte Ausgestaltung von Gehältern und Pensionsansprüchen der Leitungsebene der Treuhandanstalt?

72

Sieht die Bundesregierung hier gegebenenfalls Bedarf für Korrekturen?

73

Sind der Bundesregierung die Kriterien- und Zielkataloge, anhand derer die Bonusregelung für leitende Mitarbeiter vereinbart werden, bekannt, und wenn ja, welche Kriterien und Ziele sind darin aufgeführt?

74

Hält es die Bundesregierung vor dem Hintergrund einer sich schnell verändernden Situation in der Wirtschaftsstruktur Ostdeutschlands für ausreichend, daß diese Zielkataloge für die Prämienzuweisung lediglich am Anfang eines jeden Jahres vereinbart werden?

75

Wie erklärt die Bundesregierung, daß dem Bundesministerium der Finanzen, dem die Fachaufsicht über die Treuhandanstalt obliegt, noch am 18. Mai 1992 nicht bekannt war, daß die Treuhandanstalt ihren Direktoren und Abteilungsleitern im Dezember 1991 insgesamt 3,3 Mio. DM an Prämien ausgezahlt hat, für die der Bundesrechnungshof nicht erkennen konnte, „wie die Treuhandanstalt die individuelle Managementleistung feststellt", und nicht nachvollziehen kann „daß die gewährte Bonuszahlung angebracht gewesen ist." (Stellungnahme des BRH vom 1. Juni 1992)?

76

Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß eine derartige eigenmächtige Festlegung von Prämien und Bezügen durch die Treuhandanstalt unterbunden wird?

77

Welche Nebenleistungen erhalten Mitarbeiter der Treuhandanstalt (Trennungsentschädigung, Dienstwagen auch für private Nutzung etc.)?

78

An welche Funktionen sind diese Nebenleistungen gekoppelt, und mit welchem Betrag wird damit der Treuhandhaushalt belastet?

79

Wie viele der ausgeschiedenen Treuhandmitarbeiter gingen bei ehemaligen Treuhand-Unternehmen ein Beschäftigungsverhältnis ein?

80

Wie viele der Treuhandmitarbeiter in leitenden Positionen können auf eine längere Berufserfahrung in leitender Position (mehr als fünf Jahre) in einem Unternehmen verweisen?

Seit Bestehen der Treuhandanstalt, seit ihrer Einrichtung durch die Modrow-Regierung, die darin vor allem eine Chance sah, ehemalige Funktionäre aus dem Partei- und Staatsapparat in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu bringen, halten Proteste über „alte Seilschaften" unvermindert an. In geradezu zynischer Weise werden heute Arbeitnehmer der Treuhand-Unternehmen von ursprünglich überzeugten Einpeitschern der dirigistischen Plan- bzw. sozialistischen Kommandowirtschaft auf die Straße gesetzt. Obwohl die Bundesregierung bei jeder Gelegenheit auf das fatale Erbe einer einzigartigen Mißwirtschaft verweist, läßt sie wenig Aktivitäten erkennen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft bzw. aus dem „Verkehr" zu ziehen.

81

Wie viele ehemalige Nomenklaturkader sind heute noch in der Treuhandanstalt beschäftigt (aufgeschlüsselt nach Nomenklaturkategorie 1 und 2)?

82

Wie viele der von der Modrow-Regierung eingestellten Treuhandmitarbeiter stammen aus dem ehemaligen Partei- und Staatsapparat? Wie viele sind das prozentual zur Beschäftigtenzahl der übrigen Treuhandmitarbeiter aus den neuen Ländern?

83

Wie beurteilt die Bundesregierung den persönlichen Anteil dieser Wirtschaftsfunktionäre am Fiasko DDR-Volkswirtschaft?

84

Welche personellen Konsequenzen wurden gezogen; wie sieht der Stand der Überprüfung aus?

Bonn, den 1. Juli 1992

Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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