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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Finanzierung von Beratungsangeboten für NS-Opfer und Geltung des Subsidiaritätsprinzips (G-SIG: 12010964)

Rechtliche Verpflichtung der Bundesregierung bzw. der Länder zur Sicherstellung eines ausreichenden Beratungsangebots für NS-Opfer, Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips und Berufung freier Beratungsträger darauf, Möglichkeiten und Rechte dieser Träger auf Finanzierung aus dem Bundeshaushalt, z.B. im Rahmen des Bundeshaushalts 1993

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.09.1992

Aktualisiert

26.07.2022

BT12/314510.08.1992

Finanzierung von Beratungsangeboten für NS-Opfer und Geltung des Subsidiaritätsprinzips

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Drucksache 12/3145 10.08.92 Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Finanzierung von Beratungsangeboten für NS-Opfer und Geltung des Subsidiaritätsprinzips NS-Opfer, also Verfolgte im Rahmen des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG), Opfer sonstigen NS-Unrechts im Sinne des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG), aber auch Beschädigte im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) und deren jeweilige Hinterbliebene, benötigen zur Geltendmachung ihrer Ansprüche, gerade, wenn es sich um alte und hilfsbedürftige Menschen handelt, eine umfassende Information und Beratung. Das Beratungsangebot gerade für NS-Opfer ist in der Bundesrepublik Deutschland äußerst gering. Aktuell sind nicht nur neue außergesetzliche Regelungen des Bundes für die (alte Bundesrepublik Deutschland), sondern auch neue gesetzliche und außergesetzliche Regelungen für Betroffene aus den neuen Bundesländern hinzugekommen, die erhöhten Beratungsbedarf erfordern. Zwar ist seit 1988 eine Zentrale Auskunftsstelle für NS-Opfer über das Bundesministerium der Finanzen bei der Oberfinanzdirektion Köln eingerichtet worden. Diese ist jedoch — da personell äußerst knapp besetzt — auch nach eigenen Angaben nicht in der Lage, eine umfassende Beratung sicherzustellen. Betroffene werden von dieser Stelle z. B. an die von Verfolgtenverbänden getragene Informations- und Beratungsstelle für NS-Verfolgte e. V. (Köln) weiterverwiesen. Vor diesem Hintergrund haben sich in der Bundesrepublik Deutschland wegen des offenkundigen Bedarfs Beratungsstellen — zumeist initiiert und getragen von den Verbänden der Verfolgten — gebildet, deren materielle Absicherung und Ausstattung jedoch stark defizitär ist und deren Beratungsangebot nicht öffentlich finanziert wird. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, daß der Staat nur in dem Maße Zuständigkeiten in Anspruch nehmen darf, als p rivate Personen und Einrichtungen sowie nachrangige Träger öffentlicher Verwaltung zur Erfüllung der anstehenden Aufgaben nicht in der Lage sind. Klärungsbedürftig ist also, inwieweit sich angesichts der gelten - den Rechtslage und der gegebenen Beratungs-Infrastruktur sei- Drucksache 12 /3145 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode tens nichtstaatlicher Träger von Beratungsangeboten diese auf das Subsidiaritätsprinzip berufen können und was dieses im Hinblick auf eine Finanzierung des Beratungsangebotes bedeutet. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Inwiefern ist die Bundesregierung oder sind die Länder rechtlich verpflichtet, ein ausreichendes Beratungsangebot zu den genannten Bereichen der Beratung von NS-Opfern sicherzustellen? 2. Inwieweit müssen Bundesregierung und/oder Länder bei der Sicherstellung dieses Beratungsbedarfs den Grundsatz der Subsidiarität berücksichtigen? 3. Inwieweit können sich freie Träger — z. B. Beratungsstellen für NS-Verfolgte auf Basis eines eingetragenen Vereins — a) zum Bereich der Information, b) zum Bereich der Beratung auf den Grundsatz der Subsidiarität berufen? 4. Welche Möglichkeiten und Rechte für diese Träger ergeben sich z. B. im Hinblick auf die öffentliche Finanzierung (Bund, Länder, Kommunen) aus der Beantwortung der Fragen 1 bis 3? 5. Welche Möglichkeiten ergeben sich speziell im Hinblick auf eine Finanzierung solcher Beratungsangebote durch den Bundeshaushalt? 6. Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der anstehenden Beratungen des Bundeshaushalts 1993 Informations- und Beratungsstellen finanziell über den Bundeshaushalt zu unterstützen, wenn diese entsprechende Angebote für NS-Opfer bieten? Bonn, den 3. August 1992 Ingrid Köppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe]

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