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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Zuordnung des ehemaligen Reichsvermögens (G-SIG: 12011044)

Höhe des als Bundesvermögen übernommenen ehemaligen Reichsvermögens auf dem Gebiet der neuen Bundesländer, Nutzung durch die neuen Länder, Forderung Thüringens nach Übertragung auf das Eigentum des jeweiligen Landes

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

05.01.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/341208.10.92

Zuordnung des ehemaligen Reichsvermögens

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Dietmar Keller und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Nach Artikel 21 Abs. 1 des „Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands" wird das „Vermögen der Deutschen Demokratischen Republik, das unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben dient (Verwaltungsvermögen), (...) Bundesvermögen, sofern es nicht nach seiner Zweckbestimmung am 1. Oktober 1989 überwiegend für Verwaltungsaufgaben bestimmt war, die nach dem Grundgesetz von Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Trägern öffentlicher Verwaltung wahrzunehmen sind" .

Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland trat auch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft, das in Artikel 134 bestimmt, daß früheres Reichsvermögen nur dann Bundesvermögen wird, wenn es nicht für Aufgaben bestimmt ist, die nach dem Grundgesetz nicht Aufgaben des Bundes sind. Vermögen, das den Verwaltungsaufgaben der Länder dient, ist „unentgeltlich" auf diese zu übertragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

In welchem wert- und mengenmäßigen Umfang ist auf dem Gebiet der neuen Bundesländer ehemaliges Reichsvermögen dem Bund zugefallen?

2

In welchem Umfang wird dieses ehemalige Reichsvermögen von den neuen Bundesländern genutzt?

3

Trifft es zu, daß die Landesregierung von Thüringen im Namen der neuen Länder vom Bund fordert, ehemaliges Reichsvermögen, das gegenwärtig von den neuen Bundesländern genutzt wird, dem Eigentum des jeweiligen Landes zuzuordnen?

Wenn ja, welcher Auffassung ist die Bundesregierung?

4

Trifft es zu, daß ein im Frühherbst 1991 an das Bundesministerium der Finanzen gerichtetes entsprechendes Schreiben des Finanzministers des Landes Thüringen trotz einer Erinnerung im August dieses Jahres noch nicht beantwortet worden ist, obwohl der Bundesminister der Finanzen im November 1991 eine Prüfung zugesagt haben soll?

Wenn ja, wann ist mit einer Antwort zu rechnen?

Bonn, den 8. Oktober 1992

Dr. Barbara Höll Dr. Dietmar Keller Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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