Erfassung des Vermögens der DDR
des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Alle Fragen beziehen sich auf den Stichtag 3. Oktober 1990.
Sollten bestimmte Ermittlungen noch nicht vorliegen, wird gefragt, wann diese Ergebnisse vorliegen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Verwaltungsvermögen
Fragen24
Wie hoch war das Vermögen der DDR, das unmittelbar Verwaltungsaufgaben diente?
In welcher Höhe wurde Vermögen der DDR, das unmittelbar Verwaltungsaufgaben diente (Verwaltungsvermögen), Bundesvermögen?
In welcher Höhe wurde Verwaltungsvermögen der DDR entsprechend dem Grundgesetz Eigentum von
a) Ländern,
b) Kreisen,
c) Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder
d) sonstigen Trägern öffentlicher Verwaltung?
In welcher Höhe wurde Verwaltungsvermögen der DDR an die Treuhandanstalt übertragen?
In welcher Höhe wurden Vermögenswerte, die dem Zentralstaat oder den Ländern und Gemeinden (Gemeindeverbänden) von einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts unentgeltlich zur Verfügung gestellt waren, zurückübertragen?
II. Finanzvermögen
Wie hoch war das öffentliche Vermögen von Rechtsträgern der DDR einschließlich des Grundvermögens und des Vermögens in der Land- und Forstwirtschaft, das nicht unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben diente (Finanzvermögen)?
In welcher Höhe wurde Finanzvermögen Bundesvermögen?
In welcher Höhe wurde Finanzvermögen der DDR Eigentum von
a) Ländern,
b) Kreisen,
c) Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder
d) sonstigen Trägern öffentlicher Verwaltung?
In welcher Höhe wurde Verwaltungsvermögen der DDR an die Treuhandanstalt übertragen?
III. Vermögen, das von der Treuhandanstalt verwaltet wird
Wie hoch war das Vermögen der Treuhandanstalt?
Wie hoch war das Vermögen an
a) volkseigener landwirtschaftlicher Nutzfläche,
b) Forstungen und Holzungen,
c) Wildbestand?
Wie hoch ist das in Treuhandverwaltung befindliche Vermögen der Parteien und Massenorganisationen einschließlich der Grundstücke und Erholungseinrichtungen?
IV. Sondervermögen
Wie hoch war das Sondervermögen Deutsche Reichsbahn?
Wie hoch war das Sondervermögen Deutsche Post?
V. Einzelfragen
Dabei wird gefragt, jeweils auszuweisen, wie die Posten in die Komplexe Verwaltungs-, Finanz-, Sonder- und Vermögen der Treuhandanstalt eingingen und gegebenenfalls Bundesvermögen wurden.
Welche Höhe hatte das Vermögen an Grundstücken, Gebäuden und finanziellen Fonds:
a) Staatsbank der DDR,
b) Berliner Stadtkontor,
c) Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft,
d) Deutsche Außenhandelsbank,
e) Sparkassen,
f) staatliche Versicherungen der DDR,
g) Deutsche Auslands- und Rückversicherungs AG?
An wen wurde das Vermögen jeweils in welcher Höhe übertragen?
Welche Höhe hatte das volkseigene Vermögen der DDR an materiellen Werten in den einzelnen Bereichen?
An wen wurde es jeweils in welcher Höhe übertragen:
a) Bildungswesen (Schulen, Berufsschulen, Fachschulen, Hochschulen, Universitäten),
b) in wissenschaftlichen und Forschungseinrichtungen (Akademien und Institute),
c) im Gesundheitswesen (staatliche Arztpraxen, Polikliniken, Ambulatorien, Krankenhäuser und Kureinrichtungen),
d) Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten),
e) Betreuungseinrichtungen (Feierabend- und Pflegeheime),
f) Kultureinrichtungen (Kulturhäuser, Klubhäuser, Jugendklubs, Theater, Orchester, Filmtheater, Kabaretts, Museen, Zoologische Gärten),
g) Sport- und Erholungseinrichtungen (Stadien, Sportplätze, Schwimmhallen, Jugenderholungseinrichtungen, zentrale Ferienlager, Campingplätze, Zeltplätze),
h) Verlage und Druckereien,
i) Rundfunkanstalten und Fernsehen,
j) DEFA,
k) die 2,8 Millionen volkseigenen Wohnungen,
l) die Staatsreserve der DDR,
m) Objekte und Einrichtungen der NVA (einschließlich Wohnungen, Ferienobjekte und Gästehäuser),
n) Objekte und Einrichtungen der Grenztruppen (einschließlich Wohnungen, Ferienobjekte und Gästehäuser),
o) Objekte und Einrichtungen des Ministeriums des Inneren (einschließlich Wohnungen, Ferienobjekte und Gästehäuser),
p) Objekte des Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit (einschließlich Wohnungen, Ferienobjekte und Gästehäuser),
q) das Vermögen der DDR im Ausland, jeweils getrennt an Botschaften, Kultur- und Handelszentren, Auslandsbeteiligungen (u. a. gemeinsame Industrieobjekte)?
Welche Vermögensteile des volkseigenen Vermögens sind nicht im Verwaltungs-, Finanz-, Treuhandvermögen und den Sondervermögen Deutsche Reichsbahn und Deutsche Post erfaßt?
VI. Materielle Struktur des öffentlichen Vermögens der DDR
Wie hoch war das öffentliche Vermögen der DDR, und wieviel wurde davon Bundesvermögen:
a) an unbeweglichen Sachen, welche Flächengröße, davon unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke, teilbebaute Grundstücke,
b) an Wirtschaftsbetrieben, welches Reinvermögen von Wirtschaftsbetrieben wurde Bundesvermögen,
c) an Geldwerten und Rechten,
d) Anteile an internationalen Einrichtungen?