Neue Weltordnung — neue Formen der Blockade seitens der USA gegenüber Kuba
der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Am 24. September 1992 verabschiedete das Repräsentantenhaus der USA das zuvor vom Senat angenommene Gesetz „Cuban Democracy Act" (CDA), das „kubanische Demokratiegesetz". Mit diesem Gesetz will die US-amerikanische Administration den Außenhandel und den Tourismus und damit die Wirtschaft der Inselrepublik empfindlich stören, um marktwirtschaftliche und pro-amerikanische Verhältnisse auf Kuba wiederherzustellen.
Die Blockade der USA gegen Kuba wurde wohlgemerkt just dann verhängt, als das kubanische Volk, in Wahrnehmung seines Rechts auf Selbstbestimmung, eine der brutalsten Diktaturen Latein- und Mittelamerikas davonjagte. Diese dreißigjährige Blockade soll nunmehr verschärft und das freiheitsliebende Volk Kubas in die Knie gezwungen werden.
In einer gemeinsamen Erklärung vom 15. Oktober 1992 lehnten die Präsidenten Mexikos und Argentiniens das Gesetz ab und verwiesen darauf, daß der Handel zwischen zwei Ländern nicht vom Willen eines Drittlandes abhängen darf. Am gleichen Tag hat die Abgeordnetenkammer des Parlaments von Venezuela diesem Gesetz ihre Zustimmung verweigert und Präsident Bush aufgefordert, sein Veto einzulegen. Der Senat — das Unterhaus des venezolanischen Parlaments — wandte sich an die VN und die Organisation amerikanischer Staaten (OAS) mit der Forderung zu verhindern, daß der „Torichelli Bill" Gesetzeskraft erlangt. Dieses Gesetz würde die Souveränität aller Völker beeinträchtigen und die Handelsnormative verletzen, die von den VN, der OAS und dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) bestätigt wurden. Kanada hat gedroht, daß keine kanadische Firma sich dem neuen Gesetz beugen werde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Ist der Bundesregierung der „Cuban Democracy Act" insgesamt bekannt?
Was hat nach Auffassung der Bundesregierung dieses Gesetz mit Demokratie zu tun?
Hält die Bundesregierung solch eine anmaßende und diskriminierende Gesetzesverfügung der US-amerikanischen Administration für völkerrechtlich und zeitgemäß, und wenn ja, inwiefern?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die USA als Supermacht anderen Staaten unter Androhung von Sanktionen vorschreiben dürfen, wie sie ihre Beziehungen zu Staaten der „Dritten Welt", zu nichtpaktgebundenen Staaten und generell zu Drittländern zu gestalten haben, und wenn ja, warum?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch eine solche Praxis die Schaffung einer neuen, demokratischen und gleichberechtigten Weltordnung ernsthaft beeinträchtigt wird, wenn nein, warum nicht?
Widerspricht der CDA nicht den erklärten Grundsätzen der freien bzw. sozialen Marktwirtschaft, wenn nein, warum nicht?
Stellt nach Auffassung der Bundesregierung der CDA nicht eine grobe Einmischung in die Belange der internationalen Schiffahrt dar, wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Verletzungen von Menschenrechten, so sie in einem Land stattfinden, einen eklatanten Bruch des Völkerrechts durch ein anderes Land rechtfertigen, und wenn ja, warum?
Sind der Bundesregierung Fakten und Hintergründe bekannt, daß der „Cuban Democracy Act" nur eine Art Vorstufe für eine bevorstehende größere Einmischung der USA gegenüber Kuba darstellt?
Vertritt die Bundesregierung ebenfalls den Standpunkt, daß das derzeitige System auf Kuba durch eine weitere drastische Verschärfung der dreißigjährigen Blockade, durch das Aushungern eines ganzen Volkes beseitigt werden darf, nur weil das Volk dieser Inselrepublik sich für einen anderen Weg seiner Entwicklung entschieden hat als die kapitalistische Marktwirtschaft?
Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung, die sich stets gegen eine Ideologisierung der internationalen Beziehungen ausgesprochen hat, gegenüber der US-Administration zu unternehmen?
Wie läßt sich nach Auffassung der Bundesregierung die verschärfte Blockadepolitik der USA gegenüber Kuba mit Aussagen des jüngsten Weltwirtschaftsgipfels von München vom „partnerschaftlichen Handeln" und „weltumspannender Zusammenarbeit" vereinbaren?
Hält die Bundesregierung es für eine angemessene Reaktion der amerikanischen Administration, Länder, Institutionen und Personen finanziell mit hohen Strafen zu belegen, nur weil sie ihr Interesse bekunden, den Handel mit Kuba fortzusetzen bzw. ihn zu entwickeln?
Unterliegt die Bundesregierung ebenfalls dem Druck ihres transatlantischen Partners im Hinblick auf ihre eigene Politik gegenüber Kuba?
Wie haben sich die deutsch-kubanischen Beziehungen nach dem 3. Oktober 1990 auf politischem, wirtschaftlichem, entwicklungspolitischem und kulturellem Gebiet entwickelt?