Der Stand der Repatriierungsprogramme für guatemaltekische Flüchtlinge
der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Der Stand der Repatriierungsprogramme für guatemaltekische Flüchtlinge
Am 9. Oktober 1992 wurde zwischen den Vertretern der etwa 43 000 guatemaltekischen Flüchtlinge in Mexiko und der guatemaltekischen Regierung ein Abkommen über die Rückkehr dieser Menschen nach Guatemala abgeschlossen. In diesem Abkommen haben die Comisiones Permanentes Minimalkonditionen für eine kollektive Rückkehr unter würdigen und sicheren Bedingungen aushandeln können.
Die guatemaltekische Regierung hat auf dem Papier ebenfalls weitgehende Zugeständnisse in Fragen der Landrückgabe bzw. Neuverteilung gemacht. Die Umsetzung dieser Vereinbarungen ist allerdings noch nicht gesichert. Die Regierung versucht zum Beispiel, durch Druck auf das UNHCR (Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen) die kollektive Rückkehr in großen Gruppen zu unterlaufen. Das Verhalten des UNHCR, das bereits 1991 den Rahmenplan für das Rückkehrprogramm mit der Regierung Serrano unterzeichnet hat, stellt einen wichtigen Faktor im Repatriierungsprozeß dar. Schon in diesem Jahr soll eine Rückkehr von Flüchtlingen aus Mexiko in größerem Maßstab beginnen. Das UNHCR rechnet für 1992/93 mit 30 000 Heimkehrern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeitige Stand der Repatriierungsprogramme für Guatemala?
Wo liegen nach Ansicht der Bundesregierung die hauptsächlichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des von den Flüchtlingen erarbeiteten Rückkehrprogramms?
In welcher Form unterstützt die Bundesregierung die Rückkehr guatemaltekischer Flüchtlinge in ihre Heimat?
a) In welchem Umfang stehen Mittel zur Unterstützung der Rückkehrprogramme zur Verfügung?
b) Für welche konkreten Projekte werden sie eingesetzt?
c) Wie ist der Stand der einzelnen Projekte?
d) Über welche guatemaltekische Institutionen wird die Hilfe umgesetzt?
e) Wie groß ist der Anteil der Mittel, die über guatemaltekische Nichtregierungsorganisationen (NRO) umgesetzt wird?
f) Welche deutschen Organisationen bzw. Institutionen beteiligen sich an den oben angeführten Projekten?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das UNHCR beabsichtigt, bereits zum Ende dieses Jahres die Unterstützung für die guatemaltekischen Flüchtlinge in Mexiko auslaufen zu lassen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch eine vorzeitige Einstellung der Hilfe für die Flüchtlinge in Mexiko ein unnötiger Druck erzeugt wird, die Rückkehr in die Heimat auch unter Umständen anzutreten, die nicht mit den mit der Regierung vereinbarten Bedingungen übereinstimmen?
Welche Möglichkeiten der Einflußnahme auf das UNHCR sieht die Bundesregierung, um diesen Druck abzustellen?
Was gedenkt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu unternehmen?
Kann die Bundesregierung garantieren, daß die von ihr für Repatriierungszwecke zur Verfügung gestellten Mittel im Sinne der Flüchtlinge eingesetzt werden?
In welcher Weise werden die Flüchtlinge bzw. ihre Vertreter an Entscheidungen über die Mittelverwendung einbezogen?
Wie kontrolliert die Bundesregierung die Verwendung der von ihr zur Verfügung gestellten Mittel?
An welche politischen Bedingungen knüpft die Bundesregierung die Mittelbereitstellung für Rückkehrmaßnahmen?
Wäre die Bundesregierung bereit, den Rückkehrprozeß durch von ihr entsandte Beobachter zu begleiten?
In welchem Umfang erhält Guatemala 1992 Mittel im Rahmen
a) der Finanziellen Zusammenarbeit,
b) der Technischen Zusammenarbeit,
c) der Demokratisierungshilfe,
d) der Ausrüstungshilfe,
e) der humanitären Hilfe,
und für welche Projekte werden diese Mittel (Buchstaben a bis e bitte getrennt aufführen) eingesetzt?
Welche Mittel sind im Zeitraum 1993 bis 1996 für die Bereiche (Buchstaben a bis e) eingeplant?
Welchem Zweck diente die Ende Oktober 1992 durchgeführte Reise einer BMZ-Delegation nach Guatemala?
Zu welchen Schlußfolgerungen ist diese Delegation in Auswertung der Reise gekommen?
Gibt es Vorstellungen, wie die bisher zugesagten und nicht abgeflossenen 128 Mio. DM für Guatemala eingesetzt werden sollen?