VN-Waffenübereinkommen und Landminenproblematik
der Abgeordneten Vera Wollenberger und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat im September 1992 den Gesetzentwurf zum Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Verletzungen verursachen oder unterschiedslos wirken können (VN-Waffenübereinkommen), verabschiedet.
Von diesem Übereinkommen ist insbesondere der Einsatz von Landminen betroffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Landminen
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die weltweiten Auswirkungen und Langzeitfolgen für die Bevölkerung aufgrund verminter Landstriche?
2. Stehen der Bundesregierung Länderberichte der UNO oder von Nichtregierungsorganisationen/Hilfsorganisationen aus den jeweiligen Regionen zur Verfügung und wenn ja, aus welchen Ländern?
3. Inwieweit hält die Bundesregierung das in diesem Jahr verabschiedete Gesetz zum VN-Waffenübereinkommen von 1980 für ausreichend, um die Zivilbevölkerung in Kriegs- und Krisenregionen ausreichend vor den Langzeitfolgen durch Landminen zu schützen?
4. Wie bewertet die Bundesregierung das einjährige Moratorium des US-Senats zur Frage des Exportes von Landminen des VN-Senats?
5. Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend der Entscheidung des US-Senats ein Moratorium bezüglich des Exportes von Landminen in Deutschland zu verabschieden und durchzusetzen?
6. Unterstützt die Bundesregierung die Vereinten Nationen und/oder Nichtregierungsorganisationen oder private Firmen bei der Markierung und Räumung von Minenfeldern oder bei der Versorgung (Prothesen, medizinische Versorgung) — wenn ja, welche in welchem Land, — wird diese Hilfe finanziell gewährt oder auch materiell, — wenn ja, in welcher Form?
7. Gibt es Staaten oder Personen, die Wiedergutmachungsansprüche an die Bundesrepublik Deutschland stellen, weil Teile der Bevölkerung bzw. sie selbst durch Minen, die aus dem Zweiten Weltkrieg stammen und von der Deutschen Wehrmacht verlegt wurden, verletzt oder verstümmelt wurden? Wenn ja, von wem?
II. Auswirkungen der VN-Konvention auf die Einsatzplanung
Das VN-Waffenübereinkommen sieht Einschränkungen in der Anwendung von Landminen zum Schutz der Zivilbevölkerung vor.
Die Produktion, der Export und die Anwendung von Landminen sind nicht verboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit ist der „Landminen-Kampfmitteleinsatz" Bestandteil der NATO-Streitkräftestruktur und ebenso der deutschen Heeresstruktur?
2. Inwieweit gehört der Einsatz von Landminen durch die Bundeswehr zur Verteidigungsplanung?
3. Welche Soldaten der Bundeswehr bzw. Einheiten der Bundeswehr werden in welchem Umfang im Umgang mit dem Einsatz von Landminen ausgebildet?
4. Gehört diese Ausbildung bereits zur Grundausbildung?
5. Welche Ausbildungszweige im Bereich der Minenkampfführung gehören zur Ausbildung der Bundeswehrsoldaten?
6. In welchem Umfang wird die Verlegung und die Räumung durch Angehörige der Bundeswehr geübt, und welche Minenwurf- und Verlegesysteme werden hierbei angewandt?
7. In welchem Umfang werden Bundeswehrsoldaten im Entschärfen von Minen ausgebildet, und mit welchen technischen Hilfsmitteln wird diese durchgeführt?
8. Gehört zu dieser Ausbildung auch der theoretische Unterricht über die Einschränkungen über die Anwendung von Landminen, die sich aus der VN-Konvention ergeben? Wenn nicht, ab welchem militärischen Grad wird diese Ausbildung durchgeführt?
III. Ehemalige deutsch-deutsche Grenze und Verbleib des Waffenbestandes der NVA
1. Werden Bundeswehrangehörige und technische Mittel der Bundeswehr eingesetzt, um den sogenannten Todesstreifen der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze zu entminen?
2. Welche anderen Organisationen oder Firmen werden zu dieser Aufgabe herangezogen?
3. Wie hoch wurde der ursprüngliche Bestand an Landminen im „Todesstreifen" geschätzt und wie viele sind inzwischen entschärft und geräumt, wie viele sind noch in dem Gelände vorhanden?
4. Welche Kosten sind veranschlagt worden, um den ehemaligen „Todesstreifen" vollständig zu entminen?
5. Welcher Zeitraum wird zugrunde gelegt, bis die gefährdete Zone im ehemaligen Grenzbezirk vollständig entmint ist?
6. In welchem Umfang hat die Bundeswehr den Materialbestand der NVA-Minen in den eigenen Bestand übernommen und um welche Minenarten und Menge handelt es sich dabei?
7. Welche Teile des ehemaligen NVA-Minenbestandes sind an Dritte weitergegeben worden, wenn ja, an wen und wie viel?
8. Inwieweit ist bei der Weitergabe darauf geachtet worden, ob die Empfängerländer die o. g. VN-Konvention ratifiziert haben und damit an Einsatzbeschränkungen zum Schutz der Zivilbevölkerung gebunden sind?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob seitens der ehemaligen DDR-Regierung ein Export von Landminen stattgefunden hat und an wen wurden diese Minen geliefert?
IV. Produktion und Forschung an Minenkampfsystemen in der Bundesrepublik Deutschland:
1. Landminen werden von Firmen in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt. Sind der Bundesregierung diese Firmen namentlich bekannt?
2. Erfolgt die Produktion, die Forschung und Technik an der Produktion der sogenannten „Neuen Generation" von Landminen im Auftrag und mit finanzieller Unterstützung aus dem Bundeshaushalt? Wenn ja, welcher Betrag wird aus welchen Einzelplänen an welche Firmen ausgeschüttet?
3. Welchem Zweck dienen diese Minensysteme?
4. Welche Firmen in Deutschland produzieren/entwickeln Minenwurfsysteme und/oder Minenräumprogramme? Bei welchen Firmen geschieht dies im Auftrag und in Finanzierung durch die Bundesregierung?
5. Welche Kosten werden in den Haushaltsplänen (bitte einzeln aufgliedern für die Jahre 1980 bis 1993) für den Bereich der Minenproduktion, der Minenverlegung, der Minenentschärfung, der Minenräumung, veranschlagt?
6. In welcher Höhe ist eine Reduzierung der entstehenden Kosten aufgrund des Wegfalls des Ost-West-Konfliktes zu erwarten?
7. Werden Minenleg-/Wurf-/Räumungssysteme aus dem Bestand der Bundeswehr an andere Staaten weitergegeben? Wenn ja, an welche?
8. Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, Erkenntnisse aus dem eigenen Entwicklungs- und Forschungsprogramm — z. B. im Rahmen der Minenräumsysteme — an die VN weiterzugeben oder hat sie dies bereits getan, um dem weltweiten Elend der betroffenen Bevölkerung Abhilfe zu schaffen?
Fragen32
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die weltweiten Auswirkungen und Langzeitfolgen für die Bevölkerung aufgrund verminter Landstriche?
Stehen der Bundesregierung Länderberichte der UNO oder von Nichtregierungsorganisationen/Hilfsorganisationen aus den jeweiligen Regionen zur Verfügung und wenn ja, aus welchen Ländern?
Inwieweit hält die Bundesregierung das in diesem Jahr verabschiedete Gesetz zum VN-Waffenübereinkommen von 1980 für ausreichend, um die Zivilbevölkerung in Kriegs- und Krisenregionen ausreichend vor den Langzeitfolgen durch Landminen zu schützen?
Wie bewertet die Bundesregierung das einjährige Moratorium des US-Senats zur Frage des Exportes von Landminen des VN-Senats?
Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend der Entscheidung des US-Senats ein Moratorium bezüglich des Exportes von Landminen in Deutschland zu verabschieden und durchzusetzen?
Unterstützt die Bundesregierung die Vereinten Nationen und/oder Nichtregierungsorganisationen oder private Firmen bei der Markierung und Räumung von Minenfeldern oder bei der Versorgung (Prothesen, medizinische Versorgung)?
— wenn ja, welche in welchem Land,
— wird diese Hilfe finanziell gewährt oder auch materiell,
— wenn ja, in welcher Form?
Gibt es Staaten oder Personen, die Wiedergutmachungsansprüche an die Bundesrepublik Deutschland stellen, weil Teile der Bevölkerung bzw. sie selbst durch Minen, die aus dem Zweiten Weltkrieg stammen und von der Deutschen Wehrmacht verlegt wurden, verletzt oder verstümmelt wurden?
Wenn ja, von wem?
Inwieweit ist der „Landminen-Kampfmitteleinsatz" Bestandteil der NATO-Streitkräftestruktur und ebenso der deutschen Heeresstruktur?
Inwieweit gehört der Einsatz von Landminen durch die Bundeswehr zur Verteidigungsplanung?
Welche Soldaten der Bundeswehr bzw. Einheiten der Bundeswehr werden in welchem Umfang im Umgang mit dem Einsatz von Landminen ausgebildet?
Gehört diese Ausbildung bereits zur Grundausbildung?
Welche Ausbildungszweige im Bereich der Minenkampfführung gehören zur Ausbildung der Bundeswehrsoldaten?
In welchem Umfang wird die Verlegung und die Räumung durch Angehörige der Bundeswehr geübt, und welche Minenwurf- und Verlegesysteme werden hierbei angewandt?
In welchem Umfang werden Bundeswehrsoldaten im Entschärfen von Minen ausgebildet, und mit welchen technischen Hilfsmitteln wird diese durchgeführt?
Gehört zu dieser Ausbildung auch der theoretische Unterricht über die Einschränkungen über die Anwendung von Landminen, die sich aus der VN-Konvention ergeben?
Wenn nicht, ab welchem militärischen Grad wird diese Ausbildung durchgeführt?
Werden Bundeswehrangehörige und technische Mittel der Bundeswehr eingesetzt, um den sogenannten Todesstreifen der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze zu entminen?
Welche anderen Organisationen oder Firmen werden zu dieser Aufgabe herangezogen?
Wie hoch wurde der ursprüngliche Bestand an Landminen im „Todesstreifen" geschätzt und wie viele sind inzwischen entschärft und geräumt, wie viele sind noch in dem Gelände vorhanden?
Welche Kosten sind veranschlagt worden, um den ehemaligen „Todesstreifen" vollständig zu entminen?
Welcher Zeitraum wird zugrunde gelegt, bis die gefährdete Zone im ehemaligen Grenzbezirk vollständig entmint ist?
In welchem Umfang hat die Bundeswehr den Materialbestand der NVA-Minen in den eigenen Bestand übernommen und um welche Minenarten und Menge handelt es sich dabei?
Welche Teile des ehemaligen NVA-Minenbestandes sind an Dritte weitergegeben worden, wenn ja, an wen und wie viel?
Inwieweit ist bei der Weitergabe darauf geachtet worden, ob die Empfängerländer die o. g. VN-Konvention ratifiziert haben und damit an Einsatzbeschränkungen zum Schutz der Zivilbevölkerung gebunden sind?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob seitens der ehemaligen DDR-Regierung ein Export von Landminen stattgefunden hat und an wen wurden diese Minen geliefert?
Landminen werden von Firmen in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt. Sind der Bundesregierung diese Firmen namentlich bekannt?
Erfolgt die Produktion, die Forschung und Technik an der Produktion der sogenannten „Neuen Generation" von Landminen im Auftrag und mit finanzieller Unterstützung aus dem Bundeshaushalt?
Wenn ja, welcher Betrag wird aus welchen Einzelplänen an welche Firmen ausgeschüttet?
Welchem Zweck dienen diese Minensysteme?
Welche Firmen in Deutschland produzieren/entwickeln Minenwurfsysteme und/oder Minenräumprogramme?
Bei welchen Firmen geschieht dies im Auftrag und in Finanzierung durch die Bundesregierung?
Welche Kosten werden in den Haushaltsplänen (bitte einzeln aufgliedern für die Jahre 1980 bis 1993) für den Bereich der Minenproduktion, der Minenverlegung, der Minenentschärfung, der Minenräumung, veranschlagt?
In welcher Höhe ist eine Reduzierung der entstehenden Kosten aufgrund des Wegfalls des Ost-West-Konfliktes zu erwarten?
Werden Minenleg-/Wurf-/Räumungssysteme aus dem Bestand der Bundeswehr an andere Staaten weitergegeben?
Wenn ja, an welche?
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, Erkenntnisse aus dem eigenen Entwicklungs- und Forschungsprogramm — z. B. im Rahmen der Minenräumsysteme — an die VN weiterzugeben oder hat sie dies bereits getan, um dem weltweiten Elend der betroffenen Bevölkerung Abhilfe zu schaffen?