Der Grüne Punkt und die Abfallpolitik der Bundesregierung
der Abgeordneten Marion Caspers-Merk, Hermann Bachmaier, Holger Bartsch, Friedhelm Julius Beucher, Rudolf Bindig, Lieselott Blunck (Uetersen), Hans Martin Bury, Dr. Marliese Dobberthien, Dr. Peter Eckardt, Monika Ganseforth, Iris Gleicke, Dr. Liesel Hartenstein, Gunter Huonker, Renate Jäger, Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Eckart Kuhlwein, Klaus Lennartz, Heide Mattischeck, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Siegmar Mosdorf, Jutta Müller (Völklingen), Michael Müller (Düsseldorf), Otto Schily, Ursula Schmidt (Aachen), Dr. Jürgen Schmude, Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Dr. Gerald Thalheim, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Matthias Weisheit, Gunter Weißgerber, Dr. Axel Wernitz, Dr. Margrit Wetzel
Vorbemerkung
Die Arbeit der Duales System Deutschland GmbH ist unmittelbar vor der gesetzlich vorgeschriebenen ersten Überprüfung der erreichten Sammlungs- und Verwertungsquoten massiv in die Kritik geraten, so z. B. durch
- die Wahl des Lizenzzeichens „Grüner Punkt", der zusammen mit der ersten Werbekampagne der Duales System Deutschland GmbH eine so nicht vorhandene Umweltfreundlichkeit signalisierte,
- das erschütterte Vertrauen auf gegebene Verwertungsgarantien durch das Auffinden von Kunststoffabfällen des Dualen Systems auf Deponien in Frankreich,
- ein mangelhaftes Konzept im Bereich des Kunststoffrecyclings, das immer noch nicht über massive Kapazitätsprobleme hinwegtäuschen kann,
- massive Kosten für Aufbau und Unterhaltung des Dualen Systems, die auf mehr als 2,5 Mrd. DM jährlich gemäß einer Berechnung der Technischen Fachhochschule Berlin ab 1995 sogar auf 6 bis 9 Mrd. DM jährlich geschätzt werden.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob im Rahmen der bevorstehenden europaweiten Regelung durch die Europäische Verpackungsrichtlinie die Vorgaben der deutschen Verpackungsordnung zukünftig Bestand haben werden, oder ob sie Harmonisierungsmaßnahmen weichen müssen. Es steht zu befürchten, daß die jetzt zum Aufbau des Dualen Systems getätigten Investitionen in ihrem Umfang nicht gerechtfertigt werden können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
A. Zum rechtlichen Rahmen der Verpackungsverordnung
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Europäischen Verpackungsrichtlinie auf die deutsche Verpackungsverordnung und damit auf das Duale System, falls diese Richtlinie gemäß des Kommissionsentwurfs verabschiedet wird, und insbesondere auf die mit der Verpackungsverordnung vorgeschriebene Pflicht zur stofflichen Verwertung der Wertstoffe?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die von Umwelt- und Verbraucherverbänden geäußerte Befürchtung, die Europäische Verpackungsrichtlinie könne dazu führen, daß das Duale System zukünftig auf der Basis sehr viel schwächerer Verwertungsanforderungen seine Arbeit fortsetzen wird, und wäre eine solche Änderung der Verwertungsanforderungen rechtlich ohne eine Änderung der Verpackungsverordnung möglich?
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einigung der EG-Umweltminister, in EG-Ländern die Einfuhr von verwertbarem Müll an ein Notifizierungsverfahren und eine öffentliche Bekanntmachung zu koppeln, und hält die Bundesregierung es aufgrund dieser Regelung für ausgeschlossen, daß Wertstoffe zukünftig in anderen EG-Ländern verbrannt oder deponiert werden?
4. Wie wird die Bundesregierung die bei der Planung und Umsetzung der Verpackungsverordnung gemachten Erfahrungen bei dem geplanten Kreislaufwirtschaftsgesetz berücksichtigen?
5. Wann wird die Bundesregierung die Mehrwegverordnung, die im Aufgabenkatalog des Bundesrates bei der Zustimmung zur Verpackungsverordnung mit zeitlichen Vorgaben fest verankert ist, verabschieden, und wie schätzt die Bundesregierung den juristischen Bestand der Mehrwegverordnung auf europäischer Ebene ein?
6. Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung erreichen, daß Verpackungen, wie in § 1 Abs. 1 VerpackV vorgesehen, zukünftig nur noch aus umweltverträglichen Materialien hergestellt werden?
7. Hält die Bundesregierung die in § 1 Abs. 2 VerpackV vorgesehenen Mittel der Vermeidung, nämlich 1. Verpackungsoptimierung, 2. Wiederbefüllung und 3. stoffliche Verwertung für ausreichend, um im Sinne einer vorsorgenden Stoffpolitik auch die Menge an eingesetztem Verpackungsmaterial langfristig zu verringern?
B. Zu Sammel-, Sortier- und Verwertungsquoten nach der Verpackungsverordnung
8. Welche Vermeidungsquote prognostiziert die Bundesregierung bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung jeweils für Transportverpackungen (§ 4), Umverpackungen (§ 5) und Verkaufsverpackungen (§§ 6 bis 10), und beziehen sich diese Quoten auf den in der Produktion tatsächlich verringerten Materialeinsatz oder lediglich auf die als Wertstoffe per definitionem aus dem Abfallbegriff herausgenommenen Verpackungsmengen?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Endverbraucher ohne eine direkte Zuordnung der Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling zu der entsprechenden Verpackung sowie ohne die Deklaration dieser Kosten auf der Verpackung keine Diskriminierung recyclinguntauglicher Verpackungen vornemen kann?
10. Entsprechen nach Ansicht der Bundesregierung die von der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) festgelegten Kriterien zur Erteilung der Freistellung durch die obersten Abfallbehörden den Zielvorstellungen, die die Bundesregierung in der Verpackungsverordnung festgelegt hat?
11. Ist nach Meinung der Bundesregierung die notwendige Flächendeckung dann schon erreicht, wenn die Duales System Deutschland GmbH Vertragsabschlüsse mit Kommunen und Regionen nachweist, nicht jedoch den tatsächlichen Versorgungsgrad mit Sammelgefäßen, weil z. B. Erfahrungen der Stadt Bonn zeigen, daß bis zum vollständigen Anschluß aller Stadtgebiete über ein Jahr vergeht?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die durch die LAGA vorgesehenen Kontrollen zur Einhaltung der in der Verpackungsverordnung im Anhang festgelegten Quoten, und wie beurteilt sie die Tatsache, daß die für die Freistellung zuständige Behörde gemäß § 6 Abs. 4 diese widerrufen kann, jedoch nicht muß, wenn die im Anhang genannten Anforderungen an Sammel-, Sortier- und Verwertungsquoten nicht eingehalten werden?
13. Hält die Bundesregierung weitergehende Überprüfungsmöglichkeiten der Einhaltung der Sammel-, Sortier- und Verwertungsquoten durch die Kommunen und durch die interessierte Öffentlichkeit für sinnvoll?
14. Hält es die Bundesregierung über die Kontrolle des TÜV im Bereich der kunststoffverwertenden Firmen hinaus für notwendig, die Kontrolle auch auf die Vollendung des Verwertungsprozesses auszuweiten, und ist die Bundesregierung der Meinung, daß eine Durchführung und Ausweitung solcher Kontrollen auf alle in der Verpackungsverordnung erfaßten Verpackungsfraktionen notwendig wäre?
15. Hat nach Meinung der Bundesregierung die Duales System Deutschland GmbH ihre Sorgfaltspflichten verletzt, als sie mit der Verwertungsgarantie der Kunststofffraktion geworben hat, obwohl eine Überprüfung des TÜV ergab, daß die Mehrzahl der vom Garantiegeber aufgeführten Firmen nicht in der Lage war, ein entsprechendes Recycling durchzuführen?
16. Wie schätzt die Bundesregierung die Realisierungsmöglichkeiten für das Recycling von Kunststoffen bei einem geschätzten Aufkommen von mehr als 900 000 t Verkaufsverpackungen pro Jahr und einer bislang vorhandenen Kapazität von ca. 50 000 t im werkstofflichen und ca. 60 000 t im chemischen Bereich ein, und welche Anforderungen würde die Bundesregierung an eine notwendig werdende Zwischenlagerung der Kunststoffe stellen, wenn man z. B. die Erfahrungen aus dem Brand von Lengerich berücksichtig?
C. Zu einzelnen Verpackungsarten und Verpackungen
17. Wie beurteilt die Bundesregierung Berechnungen, die bei Einhaltung der vorgeschriebenen Verwertungsquoten eine massive Produktionssteigerung prognostizieren, da der Recyclateinsatz an eine anteilmäßige Einsatzmenge von Neumaterial gekoppelt sei (z. B. Berechnung Eckstein, GB Kunststoffe und Folien, Hoechst AG: „Grenzen des Recyclings")?
18. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Praxis der Rücknahme von Umverpackungen, und teilt sie die Kritik der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV), die in einer Untersuchung in 1 480 Parfümerien, Supermärkten und Kaufhäusern im Anschluß an eine 100-Tage-Schonfrist nach Inkrafttreten der Rücknahmepflicht im April diesen Jahres die mangelhafte Umsetzung rügte?
19. Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Duales System Deutschland GmbH im Rahmen des sogenannten chemischen Recyclings geplanten Verfahren der Hydrierung und der Pyrolyse von gebrauchten Kunststoffen unter ökologischen Gesichtspunkten?
20. Wie beurteilt die Bundesregierung die unter dem Druck der Verpackungsverordnung entwickelten Verfahren zum Verbundstoffrecycling, und wie schätzt sie die Vermarktung von Produkten wie z. B. Möbelstücken aus gebrauchten Verbundverpackungen sowie den Markt für einzelne, getrennte Verbundverpackungsbestandteile (Kunststoff, Aluminium, Papier) ein?
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Belastung der Bevölkerung aus Aluminiumrecycling durch das Einschmelzen von Aluschrotten in Drehtrommelöfen der Umschmelzwerke, welche zu den größten Dioxin- und Furanquellen in der Bundesrepublik Deutschland zählen und Schwermetallemissionen aufweisen, die deutlich über denen von Müllverbrennungsanlagen liegen?
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß die Duales System Deutschland GmbH auch für Verpackungen, für die keine Verwertungsgarantie vorliegt, wie z. B. Steinzeugflaschen, den Grünen Punkt vergibt?
23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß aufgrund der Einführung des Dualen Systems viele Brauereien, die bislang nur Mehrweggebinde im Angebot hatten, jetzt auch in Getränkedosen abfüllen und sich dadurch das absolute Aufkommen von Einwegverpackungen erhöht?
D. Zur Arbeit des Dualen Systems und der Zukunft der Verpackungsverordnung
24. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß trotz eines langjährigen leichten Trends hin zu Mehrwegverpackungen in den alten Bundesländern die Mehrwegquote im Jahr 1991 im gesamten Bundesgebiet nach der von der Verpackungsverordnung vorgegebenen neuen UBA-Abgrenzung nach vorläufigen Berechnungen der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) nur 0,17 Prozentpunkte über der im § 9 Abs. 2 vorgeschriebenen 72-Prozent-Grenze liegt?
25. Inwieweit und mit welcher Begründung sind die bisher erhobenen kartellrechtlichen Bedenken gegen ein mögliches Monopol des Dualen System Deutschland GmbH in der Zwischenzeit ausgeräumt worden?
26. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik des Bundesverbandes Papierrohstoffe (bvp), daß durch den Aufbau des Dualen Systems etwa 20 000 Arbeitsplätze bei mittelständischen Wertstoffentsorgern bedroht seien?
27. Kann die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesverbandes Papierrohstoffe (bvp) bestätigen, daß sich momentan große Energieversorgungsunternehmen (EVU) zunehmend an Städtereinigungsunternehmen beteiligen und dann aufgrund der Beherrschung eines großen Teils der Ver- und Entsorgungswirtschaft den Rohstoffmarkt nach Belieben steuern können, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Tatbestand kartellrechtlich?
28. Hält die Bundesregierung die von der Duales System Deutschland GmbH bislang getätigten Ausgaben zum Aufbau des Dualen Systems für zweckdienlich, und würde sie eine stärkere öffentliche Kontrolle über die Ausgabepraxis der Gesellschaft befürworten, da die Verbraucher dem Grünen Punkt auch durch gezieltes Einkaufen aufgrund der Mischkalkulation der Handelsunternehmen nicht entgehen können und somit im Prinzip eine indirekte Recyclingabgabe von der gesamten Bevölkerung erhoben wird?
29. Bewertet die Bundesregierung die gemäß der Studie der Technischen Fachhochschule Berlin prognostizierte Kostensteigerung des Dualen Systems auf 6 bis 9 Mrd. DM jährlich (ohne Recyclingkosten) als sinnvolle und gewünschte marktwirtschaftliche Auswirkung der Verpackungsverordnung, und wenn ja, welche ökologischen Vorteile erwartet sie davon?
30. Ist die Bundesregierung bereit, sich entsprechend der von ihr selbst formulierten Vorgaben des Abfallgesetzes und der Verpackungsverordnung dafür einzusetzen, daß zukünftig in den Werbemaßnahmen der Duales System Deutschland GmbH den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Prioritäten umweltgerechten Abfallverhaltens, nämlich Vermeidung-Verminderung-Verwertung-Entsorgung in der richtigen Reihenfolge nahegebracht werden?
31. Hält die Bundesregierung eine rechtsverbindliche Definition des Begriffs Recycling bzw. Verwertung speziell für Verpackungen im Rahmen der Verpackungsverordnung im Hinblick auf ökologische Kriterien und zur Abgrenzung von Downcycling und Verbrennung für notwendig, und wenn ja, wie könnte eine solche Definition aussehen?
32. Hält die Bundesregierung das Instrument der Produktlinienanalyse bzw. der Ökobilanzierung für ein geeignetes Mittel, um zukünftig sicherzustellen, daß Verpackungen nur aus umweltverträglichen Materialien hergestellt werden, und wird die Bundesregierung dieses Mittel im Sinne einer vorsorgenden Produktpolitik auch für Verpackungen verbindlich vorschreiben?
Fragen32
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Europäischen Verpackungsrichtlinie auf die deutsche Verpackungsverordnung und damit auf das Duale System, falls diese Richtlinie gemäß des Kommissionsentwurfs verabschiedet wird, und insbesondere auf die mit der Verpackungsverordnung vorgeschriebene Pflicht zur stofflichen Verwertung der Wertstoffe?
Wie bewertet die Bundesregierung die von Umwelt- und Verbraucherverbänden geäußerte Befürchtung, die Europäische Verpackungsrichtlinie könne dazu führen, daß das Duale System zukünftig auf der Basis sehr viel schwächerer Verwertungsanforderungen seine Arbeit fortsetzen wird, und wäre eine solche Änderung der Verwertungsanforderungen rechtlich ohne eine Änderung der Verpackungsverordnung möglich?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einigung der EG-Umweltminister, in EG-Ländern die Einfuhr von verwertbarem Müll an ein Notifizierungsverfahren und eine öffentliche Bekanntmachung zu koppeln, und hält die Bundesregierung es aufgrund dieser Regelung für ausgeschlossen, daß Wertstoffe zukünftig in anderen EG-Ländern verbrannt oder deponiert werden?
Wie wird die Bundesregierung die bei der Planung und Umsetzung der Verpackungsverordnung gemachten Erfahrungen bei dem geplanten Kreislaufwirtschaftsgesetz berücksichtigen?
Wann wird die Bundesregierung die Mehrwegverordnung, die im Aufgabenkatalog des Bundesrates bei der Zustimmung zur Verpackungsverordnung mit zeitlichen Vorgaben fest verankert ist, verabschieden, und wie schätzt die Bundesregierung den juristischen Bestand der Mehrwegverordnung auf europäischer Ebene ein?
Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung erreichen, daß Verpackungen, wie in § 1 Abs. 1 VerpackV vorgesehen, zukünftig nur noch aus umweltverträglichen Materialien hergestellt werden?
Hält die Bundesregierung die in § 1 Abs. 2 VerpackV vorgesehenen Mittel der Vermeidung, nämlich 1. Verpackungsoptimierung, 2. Wiederbefüllung und 3. stoffliche Verwertung für ausreichend, um im Sinne einer vorsorgenden Stoffpolitik auch die Menge an eingesetztem Verpackungsmaterial langfristig zu verringern?
Welche Vermeidungsquote prognostiziert die Bundesregierung bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung jeweils für Transportverpackungen (§ 4), Umverpackungen (§ 5) und Verkaufsverpackungen (§§ 6 bis 10), und beziehen sich diese Quoten auf den in der Produktion tatsächlich verringerten Materialeinsatz oder lediglich auf die als Wertstoffe per definitionem aus dem Abfallbegriff herausgenommenen Verpackungsmengen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Endverbraucher ohne eine direkte Zuordnung der Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling zu der entsprechenden Verpackung sowie ohne die Deklaration dieser Kosten auf der Verpackung keine Diskriminierung recyclinguntauglicher Verpackungen vornemen kann?
Entsprechen nach Ansicht der Bundesregierung die von der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) festgelegten Kriterien zur Erteilung der Freistellung durch die obersten Abfallbehörden den Zielvorstellungen, die die Bundesregierung in der Verpackungsverordnung festgelegt hat?
Ist nach Meinung der Bundesregierung die notwendige Flächendeckung dann schon erreicht, wenn die Duales System Deutschland GmbH Vertragsabschlüsse mit Kommunen und Regionen nachweist, nicht jedoch den tatsächlichen Versorgungsgrad mit Sammelgefäßen, weil z. B. Erfahrungen der Stadt Bonn zeigen, daß bis zum vollständigen Anschluß aller Stadtgebiete über ein Jahr vergeht?
Wie bewertet die Bundesregierung die durch die LAGA vorgesehenen Kontrollen zur Einhaltung der in der Verpackungsverordnung im Anhang festgelegten Quoten, und wie beurteilt sie die Tatsache, daß die für die Freistellung zuständige Behörde gemäß § 6 Abs. 4 diese widerrufen kann, jedoch nicht muß, wenn die im Anhang genannten Anforderungen an Sammel-, Sortier- und Verwertungsquoten nicht eingehalten werden?
Hält die Bundesregierung weitergehende Überprüfungsmöglichkeiten der Einhaltung der Sammel-, Sortier- und Verwertungsquoten durch die Kommunen und durch die interessierte Öffentlichkeit für sinnvoll?
Hält es die Bundesregierung über die Kontrolle des TÜV im Bereich der kunststoffverwertenden Firmen hinaus für notwendig, die Kontrolle auch auf die Vollendung des Verwertungsprozesses auszuweiten, und ist die Bundesregierung der Meinung, daß eine Durchführung und Ausweitung solcher Kontrollen auf alle in der Verpackungsverordnung erfaßten Verpackungsfraktionen notwendig wäre?
Hat nach Meinung der Bundesregierung die Duales System Deutschland GmbH ihre Sorgfaltspflichten verletzt, als sie mit der Verwertungsgarantie der Kunststofffraktion geworben hat, obwohl eine Überprüfung des TÜV ergab, daß die Mehrzahl der vom Garantiegeber aufgeführten Firmen nicht in der Lage war, ein entsprechendes Recycling durchzuführen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Realisierungsmöglichkeiten für das Recycling von Kunststoffen bei einem geschätzten Aufkommen von mehr als 900 000 t Verkaufsverpackungen pro Jahr und einer bislang vorhandenen Kapazität von ca. 50 000 t im werkstofflichen und ca. 60 000 t im chemischen Bereich ein, und welche Anforderungen würde die Bundesregierung an eine notwendig werdende Zwischenlagerung der Kunststoffe stellen, wenn man z. B. die Erfahrungen aus dem Brand von Lengerich berücksichtig?
Wie beurteilt die Bundesregierung Berechnungen, die bei Einhaltung der vorgeschriebenen Verwertungsquoten eine massive Produktionssteigerung prognostizieren, da der Recyclateinsatz an eine anteilmäßige Einsatzmenge von Neumaterial gekoppelt sei (z. B. Berechnung Eckstein, GB Kunststoffe und Folien, Hoechst AG: „Grenzen des Recyclings")?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Praxis der Rücknahme von Umverpackungen, und teilt sie die Kritik der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV), die in einer Untersuchung in 1 480 Parfümerien, Supermärkten und Kaufhäusern im Anschluß an eine 100-Tage-Schonfrist nach Inkrafttreten der Rücknahmepflicht im April diesen Jahres die mangelhafte Umsetzung rügte?
Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Duales System Deutschland GmbH im Rahmen des sogenannten chemischen Recyclings geplanten Verfahren der Hydrierung und der Pyrolyse von gebrauchten Kunststoffen unter ökologischen Gesichtspunkten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die unter dem Druck der Verpackungsverordnung entwickelten Verfahren zum Verbundstoffrecycling, und wie schätzt sie die Vermarktung von Produkten wie z. B. Möbelstücken aus gebrauchten Verbundverpackungen sowie den Markt für einzelne, getrennte Verbundverpackungsbestandteile (Kunststoff, Aluminium, Papier) ein?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Belastung der Bevölkerung aus Aluminiumrecycling durch das Einschmelzen von Aluschrotten in Drehtrommelöfen der Umschmelzwerke, welche zu den größten Dioxin- und Furanquellen in der Bundesrepublik Deutschland zählen und Schwermetallemissionen aufweisen, die deutlich über denen von Müllverbrennungsanlagen liegen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß die Duales System Deutschland GmbH auch für Verpackungen, für die keine Verwertungsgarantie vorliegt, wie z. B. Steinzeugflaschen, den Grünen Punkt vergibt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß aufgrund der Einführung des Dualen Systems viele Brauereien, die bislang nur Mehrweggebinde im Angebot hatten, jetzt auch in Getränkedosen abfüllen und sich dadurch das absolute Aufkommen von Einwegverpackungen erhöht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß trotz eines langjährigen leichten Trends hin zu Mehrwegverpackungen in den alten Bundesländern die Mehrwegquote im Jahr 1991 im gesamten Bundesgebiet nach der von der Verpackungsverordnung vorgegebenen neuen UBA-Abgrenzung nach vorläufigen Berechnungen der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) nur 0,17 Prozentpunkte über der im § 9 Abs. 2 vorgeschriebenen 72-Prozent-Grenze liegt?
Inwieweit und mit welcher Begründung sind die bisher erhobenen kartellrechtlichen Bedenken gegen ein mögliches Monopol des Dualen System Deutschland GmbH in der Zwischenzeit ausgeräumt worden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik des Bundesverbandes Papierrohstoffe (bvp), daß durch den Aufbau des Dualen Systems etwa 20 000 Arbeitsplätze bei mittelständischen Wertstoffentsorgern bedroht seien?
Kann die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesverbandes Papierrohstoffe (bvp) bestätigen, daß sich momentan große Energieversorgungsunternehmen (EVU) zunehmend an Städtereinigungsunternehmen beteiligen und dann aufgrund der Beherrschung eines großen Teils der Ver- und Entsorgungswirtschaft den Rohstoffmarkt nach Belieben steuern können, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Tatbestand kartellrechtlich?
Hält die Bundesregierung die von der Duales System Deutschland GmbH bislang getätigten Ausgaben zum Aufbau des Dualen Systems für zweckdienlich, und würde sie eine stärkere öffentliche Kontrolle über die Ausgabepraxis der Gesellschaft befürworten, da die Verbraucher dem Grünen Punkt auch durch gezieltes Einkaufen aufgrund der Mischkalkulation der Handelsunternehmen nicht entgehen können und somit im Prinzip eine indirekte Recyclingabgabe von der gesamten Bevölkerung erhoben wird?
Bewertet die Bundesregierung die gemäß der Studie der Technischen Fachhochschule Berlin prognostizierte Kostensteigerung des Dualen Systems auf 6 bis 9 Mrd. DM jährlich (ohne Recyclingkosten) als sinnvolle und gewünschte marktwirtschaftliche Auswirkung der Verpackungsverordnung, und wenn ja, welche ökologischen Vorteile erwartet sie davon?
Ist die Bundesregierung bereit, sich entsprechend der von ihr selbst formulierten Vorgaben des Abfallgesetzes und der Verpackungsverordnung dafür einzusetzen, daß zukünftig in den Werbemaßnahmen der Duales System Deutschland GmbH den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Prioritäten umweltgerechten Abfallverhaltens, nämlich Vermeidung-Verminderung-Verwertung-Entsorgung in der richtigen Reihenfolge nahegebracht werden?
Hält die Bundesregierung eine rechtsverbindliche Definition des Begriffs Recycling bzw. Verwertung speziell für Verpackungen im Rahmen der Verpackungsverordnung im Hinblick auf ökologische Kriterien und zur Abgrenzung von Downcycling und Verbrennung für notwendig, und wenn ja, wie könnte eine solche Definition aussehen?
Hält die Bundesregierung das Instrument der Produktlinienanalyse bzw. der Ökobilanzierung für ein geeignetes Mittel, um zukünftig sicherzustellen, daß Verpackungen nur aus umweltverträglichen Materialien hergestellt werden, und wird die Bundesregierung dieses Mittel im Sinne einer vorsorgenden Produktpolitik auch für Verpackungen verbindlich vorschreiben?