Auslaufen des Soltau-Lüneburg-Abkommens im Jahr 1994
der Abgeordneten Arne Fuhrmann, Dr. Margrit Wetzel, Regina Kolbe, Hans Gottfried Bernrath, Marion Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Gernot Erler, Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Dieter Heistermann, Erwin Horn, Gabriele Iwersen, Susanne Kastner, Dr. Karl-Heinz Klejdzinski, Siegrun Klemmer, Walter Kolbow, Dr. Klaus Kübler, Detlev von Larcher, Klaus Lennartz, Ulrike Mehl, Michael Müller (Düsseldorf), Jutta Müller (Völklingen), Gerhard Neumann (Gotha), Horst Niggemeier, Manfred Opel, Dietmar Schütz, Heinz-Alfred Steiner, Dr. Peter Struck, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz, Inge Wettig-Danielmeier, Uta Zapf, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche völkerrechtliche Qualität zu den Schritten der Aufgabe des Soltau-Lüneburg-Abkommens (im SLA-Raum) hat die Vereinbarung zwischen dem damaligen Bundesminister der Verteidigung, Dr. Gerhard Stoltenberg (Bundesrepublik Deutschland), und dem damaligen Minister Tom King (Großbritannien)?
Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien zum völkerrechtlichen Auslaufen des Soltau-Lüneburg-Abkommens (SLA) im Rahmen der Verhandlungen zum Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut; wird der Themenkomplex SLA nach wie vor getrennt verhandelt, und wann ist mit dem Abschluß der Verhandlungen zu rechnen?
Sind die Verhandlungen inzwischen so weit gediehen, daß vor Auslaufen z. B. deutsches Umweltrecht anwendbar ist?
Inwieweit wird das Umweltbundesamt an den Untersuchungen und Maßnahmen beteiligt?
Wann ist mit einem Untersuchungskonzept der Expertengruppe „Schadenserfassung" zu rechnen, was ist Ziel der Untersuchung?
Wer trägt die Kosten von Untersuchung, Erfassung und Beseitigung?
Wer ist nach Aufgabe des Soltau-Lüneburg-Abkommens für die Gefahrenabwehr in diesem Raum zuständig?
Ist die britische Seite bereit, über alle Bodenbewegungen im Gelände des SLA sowie über die Übungsvorgänge im letzten Jahr detailliert zu informieren?
Wie sieht der britische Beitrag zur Schadensbeseitigung im SLA-Raum in finanzieller oder anderer Art in 1992, 1993 und 1994 sowie nach Aufgabe des Soltau-Lüneburg-Abkommens aus?
Soll eingebauter Bauschutt im Naturschutzgebiet wieder entfernt werden?
In welchen Fällen soll auf Schadensbeseitigung verzichtet werden?
Wie wird sichergestellt, daß die naturschutzrelevanten Flächen rechtzeitig erfaßt und unter Schutz gestellt werden?
Wie soll sichergestellt werden, daß dem Naturschutz jetzt bereits unterliegende Flächen nach eventueller Nutzungsänderung nicht degradiert und beeinträchtigt werden?
Liegen bereits Biotopkartierungen der Flächen vor, und ist geplant, die gegebenenfalls vorhandenen naturschutzrelevanten Daten durch zusätzliche Erhebungen auf die Gesamtfläche des Gebietes auszudehnen und den neuesten Anforderungen der Kartierungsmethoden anzupassen?
Ist die Erarbeitung eines ökologischen Naturschutzkonzeptes für die Flächen geplant, das entsprechende Schutzausweisungen, Vorrangflächen für den Naturschutz und langfristige Entwicklungs- und Pflegekonzepte mit einschließt?
Ist eine vollständige Neuvermessung des SLA-Raumes durch Katasterämter geplant, und wer wird gegebenenfalls für die Kosten dieser Neuvermessung eintreten?
Soll im SLA-Raum, ähnlich wie in den neuen Bundesländern bei ehemaligen GUS-Liegenschaften, aus der Luft nach Altlasten gefahndet werden?
Ist durch das Bundesministerium der Finanzen sichergestellt, daß die Grundeigentümer im SLA-Raum altlastenfreie Liegenschaften zurückerhalten?
Ist nach dem Auslaufen des Soltau-Lüneburg-Abkommens und dem endgültigen Abzug der GUS-Truppen aus Ostdeutschland eine Ausdehnung der Übungstätigkeit von NATO-Verbänden und verbündeten Armeen auf Ostdeutschland vorgesehen (was bisher nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag bis 1994 ausgeschlossen ist), und sind solche Pläne auch Hintergrund für die neue Truppenübungsplatzkonzeption?