Multilaterale Handelsorganisation als heimlicher Umbau der Welthandelsordnung
des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Nichtregierungsorganisationen aus Industriestaaten und Ländern der Dritten Welt haben ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht, daß im Rahmen der Uruguay-Runde des GATT eine neue Institution, die sogenannte „Multilaterale Handelsorganisation" (Multilateral Trade Organisation — MTO) geschaffen wird, die so nicht akzeptiert werden kann.
Die Argumente der Nichtregierungsorganisationen wurden von der Bundesregierung nicht entkräftet. Es zeigt sich die Vermutung, daß wichtige Fragen nicht aufgegriffen und an der Öffentlichkeit sowie am Deutschen Bundestag vorbei entschieden werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Auswirkungen hat die MTO auf die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Programme der Länder und auf die Gestaltung des Umgangs mit der Umwelt?
Trifft es zu, daß mit der MTO auch Fragen von Auslandsinvestitionen, von geistigen Eigentumsrechten und des internationalen Austausches von Dienstleistungen entschieden werden?
Trifft es zu, daß mit der Installierung der MTO im Rahmen der Uruguay-Runde des GATT nationale Programme außer Kraft gesetzt werden können?
Wenn ja, warum wurde in die Erarbeitung der Materialien zur MTO nicht der Deutsche Bundestag einbezogen?
Trifft es zu, daß mit der MTO erstmalig ein System „inter-sektoraler Vergeltungsmaßnahmen" möglich wird?
Das heißt, es wären Vergeltungsmaßnahmen auch gegen die Bundesrepublik Deutschland möglich?
Ist ausgeschlossen, daß mit der verbindlichen Durchsetzungsmacht der MTO die Interessen der Umwelt, Sicherheit am Arbeitsplatz und der Verbraucher beeinträchtigt werden können?
Trifft es zu, daß die MTO außerhalb des UNO-Systems angesiedelt werden soll, obwohl sie Lebensinteressen der Menschen berührt?
Was spricht dafür?
Wird damit nicht der Einfluß der UNO auf Weltwirtschaftsangelegenheiten ausgehöhlt?
Führt das zu einem Demokratieverlust auf internationaler Ebene?
Hält die Bundesregierung es nicht für erforderlich, in die Zielbestimmung der MTO auch den Schutz der Umwelt, die Einhaltung der Menschenrechte, einen funktionierenden Wettbewerb, den Verbraucherschutz, die Arbeitssicherheit und eine national und international sozial ausgewogene Entwicklung aufzunehmen?
Hält die Bundesregierung das innerhalb der MTO vorgesehene Streitbeilegungsverfahren unabhängig von internationaler Gerichtsbarkeit mit den Normen des Völkerrechts und der geltenden nationalen Gesetze für vereinbar?
Warum wird statt der Orientierung auf GATT nicht auf eine internationale Handelsorganisation hingearbeitet, die unter Rechtsprechung der Generalversammlung der UNO steht und im Rahmen der UNO-Organisationen eingebunden ist?
Schränkt die MTO die Möglichkeiten nationaler oder internationaler Regierungsorganisationen ein, eine Kontrolle über marktbeherrschende Unternehmen auszuüben?
Hält die Bundesregierung die Herausnahme der MTO aus dem GATT-Verhandlungspaket für möglich?
Hält die Bundesregierung eine gesonderte Diskussion der Fragen der MTO in der Öffentlichkeit und im Deutschen Bundestag für notwendig?
Hält die Bundesregierung eine öffentliche Anhörung der Nichtregierungsorganisationen zu dieser Frage für erforderlich?