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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Waldverkauf in Brandenburg (G-SIG: 12011193)

Erhalt und Pflege des Waldes als Grundaufgabe der öffentlichen Hand, Pläne der Bundesregierung zum Ausbau der Infrastruktur in Brandenburg und Privatisierung der Waldflächen, hierdurch Gefährdung des in den neuen Bundesländern geschaffenen Verbundsystems der Naturschutzgebiete und Totalreservate, erneute Finanzierung der privatisierten Gebiete durch Land oder Bund aufgrund von Naturschutzbeschränkungen oder -auflagen und Jagdeinschränkungen

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.06.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/411713.01.93

Waldverkauf in Brandenburg

des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In weiten Teilen Brandenburgs soll die Privatisierung großer Waldflächen durch die Treuhandanstalt erfolgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Stimmt die Bundesregierung zu, daß der Erhalt und die Pflege des Waldes eine Grundaufgabe der öffentlichen Hand ist, um die Sozialleistungen des Waldes (Luftfilterung, Wasserspeicherung, Erholungswert) und den Biotopschutz optimal zu sichern?

2

Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Ausbau der Infrastruktur im Land Brandenburg?

3

Wurden bei diesen Plänen die dann womöglich privatisierten Waldflächen berücksichtigt, und wie gedenkt die Bundesregierung, mit diesen dann privatisierten Flächen zu verfahren?

4

Sieht die Bundesregierung nicht auch eine Gefährdung des in den neuen Bundesländern geschaffenen Verbundsystems der Naturschutzgebiete und Totalreservate, das im Hinblick auf eine ökologisch sinnvolle Vernetzung und Nutzung von bedrohten Naturräumen konzipiert wurde?

5

Wie gedenkt sich die Bundesregierung gegenüber dem Konfliktpotential, das durch großflächig privatwirtschaftliche Besitzstrukturen innerhalb von Großschutzgebieten zwangsläufig erzeugt wird und das möglicherweise Schwierigkeiten hinsichtlich der Durchsetzung der Schutz- und Entwicklungsziele zur Folge hat, zu verhalten?

6

Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Ansicht, daß Naturschutzbeschränkungen, Einschränkungen der Jagd sowie Auflagen des Naturschutzes dazu führen werden, daß die dann privatisierten Gebiete doch wieder durch das Land bzw. Förderprogramme des Bundes finanziert werden müssen?

Bonn, den 13. Januar 1993

Dr. Klaus-Dieter Feige Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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