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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Höhe und Entwicklung des sächlichen Existenzminimums für Kinder und Erwachsene

<span>Gründe für Änderung der Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Regelsatzleistung im Rahmen der früheren Sozialhilfe bzw. des SGB XII und SGB II, Ermittlung und Anpassung der Regelsatzleistung vor dem Hintergrund der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes, Gründe für die Hinzuziehung des Renten-Dämpfungsfaktors bei der Ermittlung des sächlichen Existenzminimums, Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbands</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

16.07.2008

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/988030. 06. 2008

Höhe und Entwicklung des sächlichen Existenzminimums für Kinder und Erwachsene

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Herbert Schui, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen seit 2005 bei Gütern des täglichen Grundbedarfs erhebliche Preissteigerungen hinnehmen. So sind beispielsweise die Kraftstoff-, Heizöl- und Energiekosten sowie die Preise für Nahrungsmittel, Verkehr und Bildung massiv angestiegen. Der Verbraucherpreisindex für Deutschland (Gesamtindex) stieg 2007 gegenüber 2005 um 3,9 Prozent an. Demgegenüber betrug der Anstieg des individuellen Preisindex, der über den persönlichen Inflationsrechner auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes für Menschen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, ermittelt werden kann (regelsatzspezifischer Preisindex), für den gleichen Zeitraum mehr als 6 Prozent. Ursache dafür ist die unterschiedliche Zusammensetzung und Gewichtung von Warengruppen beim allgemeinen Preis- und beim Regelsatzindex.

Trotz dieses massiven Preisanstiegs wurden die Eckregelsätze seit 2005 nur um 0,8 Prozent angehoben. Grund dafür ist die Kopplung der Eckregelsätze an den aktuellen Rentenwert. Dieser enthält mehrere Dämpfungsfaktoren, die den Anstieg der Beitragssätze der Rentenversicherung begrenzen sollen und gleichzeitig das Leistungsniveau absenken. Aufgrund dieser Kopplung sind Beziehende von Grundsicherungsleistungen von politischen Eingriffen in die Rentenformel betroffen, obwohl sie eine bedarfsorientierte Leistung beziehen, die das Existenzminimum sichern soll. Dazu kommt, dass im Rahmen der Errechnung der Höhe der Regelsätze für 2005, die bei einzelnen relevanten Ausgabepositionen vorgenommenen Abschläge sachfremd waren. Wohlfahrtsverbände sprachen deshalb von einer gezielten Begrenzung von Leistungsansprüchen.

Weiterhin wurde festgestellt, dass der 2005 errechnete Regelsatz, dem bis dato geltenden Statistikmodell folgend, um 19 Prozent zu niedrig angesetzt war. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat in einer Stellungnahme zu einer Anhörung des Deutschen Bundestages daher aktuell einen angemessenen Regelsatz von 434 Euro errechnet, wenn die gültige Rechtslage umgesetzt würde (vgl. Bundestagsausschussdrucksache 16(11)1022).

Dies ist von besonderer Bedeutung, da die Höhe der Regelsätze beziehungsweise deren Anpassung die Berechnungsgrundlage für das sächliche Existenzminimum und dieses seinerseits die Grundlage für das verfassungsrechtlich gebotene steuerfreie Existenzminimum bildet.

Vor dem Hintergrund der Kritik an der Ermittlung und Anpassung der Regelsätze ist zweifelhaft, ob die Höhe des steuerfreien Existenzminimums sowohl für Erwachsene als auch für Kinder den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht, nach denen das Einkommen der Steuerpflichtigen und ihrer Kinder insoweit steuerfrei bleibt, als es zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein benötigt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie und warum hat sich die Grundlage für die Ermittlung der Regelsatzleistung im Rahmen der früheren Sozialhilfe beziehungsweise des SGB XII und SGB II von 1990 auf 2008 verändert?

2

Auf welche Bedarfe zu jeweils welchem Anteil verteilt sich die Regelsatzleistung im Rahmen des Arbeitslosengeldes II?

3

Auf welcher Grundlage wurden die jeweiligen Anteile der Warengruppen an der Regelsatzleistung im Rahmen des Arbeitslosengeldes II festgesetzt?

4

Wie hat sich das sächliche Existenzminimum seit 1990 bis aktuell entwickelt?

5

Aus welchen Gründen wurde das sächliche Existenzminimum für das Jahr 2008 gegenüber dem Jahr 2005 gesenkt?

6

Wie hat sich der allgemeine Verbraucherpreisindex seit 1990 bis aktuell jeweils exklusive Miet- und exklusive Heizungskosten in den einzelnen Jahren entwickelt?

7

Wie haben sich jeweils die Preise der regelsatzrelevanten Waren- und Dienstleistungsgruppen seit 1990 bis aktuell in den einzelnen Jahren entwickelt?

8

Wie hat sich der individuelle Verbraucherpreisindex für die Regelleistung im Rahmen der früheren Sozialhilfe beziehungsweise des Arbeitslosengeldes II (regelsatzspezifischer Preisindex) seit 1990 bis aktuell in den einzelnen Jahren entwickelt?

9

Wie haben sich die Regelsätze in der Sozialhilfe beziehungsweise die Regelleistung im Rahmen des Arbeitslosengeldes II seit 1990 bis aktuell entwickelt?

10

Sieht die Bundesregierung angesichts der divergierenden Entwicklung zwischen dem allgemeinen Verbraucherpreisindex für Deutschland und dem regelsatzspezifischen Preisindex, die Notwendigkeit, zukünftig einen gesonderten Preisindex bezüglich des sächlichen Existenzminimums festzustellen (Antwort bitte mit Begründung)?

11

Welche Überlegungen liegen der Tatsache zugrunde, die bei der Ermittlung des Rentenwertes angewendeten Dämpfungsfaktoren auch bei der Fortschreibung des sächlichen Existenzminimums hinzuzuziehen?

12

Welche Auswirkung hat die Berücksichtigung der bei der Ermittlung des Rentenwertes angewendeten Dämpfungsfaktoren bei der Ermittlung des sächlichen Existenzminimums auf dessen Entwicklung (Antwort bitte mit Begründung)?

13

Hält die Bundesregierung die Hinzuziehung der Dämpfungsfaktoren bei der Berechnung des sächlichen Existenzminimums für sachgerecht (Antwort bitte mit Begründung)?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vom September 2007 (Expertise: Regelsatz und Preisentwicklung: Vorschlag für eine sachgerechte Anpassung des Regelsatzes an die Preisentwicklung nach einem regelsatzspezifischen Preisindex), nach denen der Realwert des Regelsatzes – und damit des sächlichen Existenzminimums – aufgrund des Preisanstiegs und der unzureichenden Regelsatzanpassung zwischen 2003 und 2007 um rund 5 Prozent gesunken ist (Antwort bitte mit Begründung)?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, nach der der für das Jahr 2005 ermittelte Regelsatz um 19 Prozent zu niedrig angesetzt war, um von einer sachgerechten Umsetzung des Statistikmodells sprechen zu können (Antwort bitte mit Begründung)?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, z. B. seitens des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, an der Ableitung des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche von dem Regelsatz für Erwachsene?

17

Wie bewertet die Bundesregierung Berechnungen (z. B. Irene Becker: „Konsumausgaben von Familien im unteren Einkommensbereich“, Hans-Böckler-Stiftung 2007), nach denen der Bedarf von Kinder und Jugendlichen deutlich höher einzuschätzen ist, als der aktuelle abgeleitete Regelsatz?

18

Beabsichtigt die Bundesregierung für Kinder und Jugendliche zukünftig einen eigenständigen Bedarf zu ermitteln? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 27. Juni 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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