DM-Eröffnungsbilanz der Treuhandanstalt
des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
In der DM-Eröffnungsbilanz der Treuhandanstalt zum 1. Juli 1990 wurden die bis zum 31. Juli 1992 vorliegenden Erkenntnisse berücksichtigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Mit welchen gesetzlichen Regelungen ist es gerechtfertigt, eine Eröffnungsbilanz zum 1. Juli 1990 mit bis zum 31. Juli 1992 vorliegenden Erkenntnissen zu erarbeiten?
Wird damit nicht das Anliegen einer Eröffnungsbilanz, die Tätigkeit des Unternehmens Treuhandanstalt gegenüber dem Ausgangspunkt zu bewerten, ausgeschlossen?
Bezogen auf die Rückstellungen der DM-Eröffnungsbilanz der Treuhandanstalt:
Ist es richtig, daß Rückstellungen nur in dem Umfang gebildet werden dürfen, wie die Leistungen im Laufe des Geschäftsjahres nachvollzogen werden?
Wie sind in diesem Zusammenhang die Rückstellungen in der Treuhandbilanz zu interpretieren?
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es dazu?