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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Verantwortung der Bundesregierung zur treuhänderischen Verwaltung des Vermögens der DDR (G-SIG: 12011240)

Erhöhung des unter Treuhandverwaltung stehenden DDR-Vermögens bei Inkrafttreten der Vorfahrtsregelungen für Investitionen bereits am 3.10.1990, bei stärkerer Orientierung der Treuhandanstalt an der Sanierung bzw. dem Erhalt industrieller Kerne, bei Gewährung von Wertschöpfungszuschlägen oder Arbeitsplatzsubventionen, bei früherem Inkrafttreten bzw. Fortsetzung des Gemeinschaftsprogramms Aufschwung Ost sowie bei Marktsicherung für ostdeutsche Waren

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

26.03.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/422628.01.93

Verantwortung der Bundesregierung zur treuhänderischen Verwaltung des Vermögens der DDR

des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Die DM-Eröffnungsbilanz der Treuhandanstalt ergibt ausgehend von Erkenntnissen bis 31. Juli 1992 noch ein materielles Vermögen von

  • 50 Mrd. DM an Grund und Boden,
  • 118 Mrd. DM weiteres Anlagevermögen,
  • 22 Mrd. DM land- und forstwirtschaftliches und übriges Vermögen und
  • 44 Mrd. DM an Rohstoffen und Fertigerzeugnissen.

Die Bundesregierung hat seit 1991 und 1992 eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die einen Aufschwung in den neuen Ländern zum Ziel hatten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie hätte sich das Vermögen der Treuhandanstalt erhöht, wenn die Vorfahrtsregelungen für Investitionen nicht 1991 und 1992, sondern am 3. Oktober 1990 in Kraft getreten wären?

Wird eine Verbindung von Vorfahrtsregelungen für Investitionen und Veränderung des Wertes des Vermögens der DDR ausgeschlossen?

2

Wieviel mehr an Vermögen der Treuhandanstalt wäre geblieben, wenn die stärkere Orientierung der Treuhandanstalt auf Sanierung/Erhalt industrieller Kerne bereits 1990 in Kraft getreten wäre?

3

In welchem Umfang wäre eine Vermehrung des Treuhandvermögens möglich gewesen, wenn z. B. über die Gewährung von Wertschöpfungszuschlägen oder Arbeitsplatzsubventionen ein stärkerer Erhalt der Produktion und Wertschöpfung in den neuen Ländern und Berlin-Ost erfolgt wäre?

4

In welchem Umfang wäre eine Vermehrung des Treuhandvermögens möglich gewesen, wenn ein Programm Aufschwung - Ost bereits 1990 oder zu Beginn des Jahres 1991 in Kraft getreten wäre bzw. über das Jahr 1992 hinaus fortgesetzt worden wäre?

Wenn nein, warum nicht?

5

In welchem Umfang wäre eine Vermehrung des Treuhandvermögens möglich gewesen, wenn über Regelungen zur Marktsicherung (Kartelle, Produktionsquoten, getrennte Wirtschaftsgebiete West und Ost) die Modernisierung der Produktion in den neuen Ländern und Berlin-Ost mit den eigenen Erzeugnissen des investitionsgüterproduzierenden Gewerbes erfolgt wäre?

Wenn nein, warum nicht?

6

In welchem Umfang wäre eine Vermehrung des Treuhandvermögens möglich gewesen, wenn von Anfang an eine Sanierung der Vermögensbestandteile erfolgt wäre, um unter anderem höhere Verkaufserlöse zu erzielen, indem man den Käufern nicht Grundstücke, sondern Produktionsstätten mit funktionierenden Maschinen und Anlagen anbietet?

Wenn nein, warum erfolgte dann jetzt eine stärkere Orientierung auf die Sanierung?

Bonn, den 27. Januar 1993

Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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