Verurteilung eines deutschen Journalisten (Radio Dreyeckland) in der Türkei
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Am 22. Januar 1993 wurde Stephan Waldberg vom Staatssicherheitsgericht in Diyarbakir/Türkei, Kurdistan, zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt wegen angeblicher Kuriertätigkeit für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK. Dieser Vorwurf fußt auf der Tatsache, daß Stephan Waldberg einen verschlossenen Brief eines inzwischen im Kampf verstorbenen Kurden mit nach Deutschland nehmen wollte, um diesen an eine bundesdeutsche Solidaritätskonferenz weiterzuleiten. Wie die deutsche Botschaft u. a. bestätigte, handelte es sich um eine „harmlose Grußbotschaft". Die journalistische Tätigkeit für „Radio Dreyeckland" wurde trotz schriftlicher Bestätigung durch die Redaktion von „Radio Dreyeckland" vom Gericht nicht akzeptiert. Das Urteil gegen Stephan Waldberg ist eine weitere Eskalation gegen eine kritische Öffentlichkeitsarbeit verschiedenster Medien. Erst im vergangenen Jahr sind dreizehn Journalisten in der Region Türkei-Kurdistan skrupellos ermordet worden. Die Täter und Mörder wurden bislang nicht gefaßt. Amnesty international stellt dazu fest, daß diese Morde „auffällig oft mit vorangegangenen Repressionen von staatlicher Seite in Zusammenhang" stehen. Darüber hinaus lassen konkrete Hinweise den Schluß zu, daß die Mordanschläge von staatlicher Seite gedeckt und in einigen Fällen vermutlich sogar initiiert wurden.
Vor diesem Hintergrund ist die Verurteilung von Stephan Waldberg zu sehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie bewertet die Bundesregierung den Fall Stephan Waldberg, vor allem im Hinblick auf die angebliche Kuriertätigkeit für die PKK und die Nichtanerkennung seiner journalistischen Tätigkeit für „Radio Dreyeckland"?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um eine Verurteilung von Stephan Waldberg zu verhindern bzw. seine Freilassung zu erreichen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Stephan Waldberg während der Verhaftung und Verhöre von türkischen Sicherheitskräften mißhandelt wurde?
Wie bewertet die Bundesregierung das Urteil gegen Stephan Waldberg durch das Staatssicherheitsgericht in Diyarbakir von drei Jahren und neun Monaten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung , daß das Urteil gegen Stephan Waldberg ein politisches Exempel ist? Wenn nein, warum nicht?
Gab es eine Protestnote seitens der Bundesregierung an die türkische Regierung?
a) Wenn ja, mit welchem Datum und Inhalt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hat sich die Bundesregierung auf diplomatischer Ebene für die Aufhebung des Urteils von Stephan Waldberg gegenüber der türkischen Regierung ausgesprochen?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche weiteren Schritte wird die Bundesregierung im Fall Stephan Waldberg unternehmen?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Entsendung einer Delegation zwecks Besuch von Stephan Waldberg im Gefängnis von Diyarbakir?
a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Sind der Bundesregierung weitere Fälle bekannt, bei denen bundesdeutsche Journalisten und Journalistinnen in ihrer Arbeit in der Region Türkei- oder Irak-Kurdistan behindert wurden? Wenn ja, um welche Fälle handelt es sich?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um auch bundesdeutsche Journalisten und Journalistinnen, die in der Region Türkei- oder Irak-Kurdistan recherchieren, zu schützen?
Hält die Bundesregierung die Beobachtung und Kontrolle des Einsatzes deutscher Waffen gegen das kurdische Volk weiterhin für wichtig? Was trägt die Bundesregierung dazu bei?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß eine kritische Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen in der Türkei nötig ist?