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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Schadstoffbelastung von Lebensmitteln an Tankstellen (G-SIG: 12011258)

Untersuchung der an Tankstellen verkauften Lebensmittel auf Schadstoffbelastung, weiterer Untersuchungsbedarf, Ausstattung der Tankstellen mit Gasrückführungssystemen, Verminderung des Benzols im Benzin, Verbesserung der räumlichen Trennung des Lebensmittelverkaufsbereichs, Vereinbarkeit des Lebensmittelverkaufs mit dem Ladenschlußgesetz

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

03.03.1993

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 12/428404. 02. 93

Schadstoffbelastung von Lebensmitteln an Tankstellen

der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Hermann Bachmaier, Edelgard Bulmahn, ,Marion Caspers-Merk, Freimut Duve, Elke Ferner, Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Ilse Janz, Susanne Kastner, Klaus Kirschner, Siegrun Klemmer, Walter Kolbow, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Klaus Lennartz, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Michael Müller (Düsseldorf), Jutta Müller (Völklingen), Dr. Helga Otto, Peter Paterna, Gudrun Schaich-Walch, Regina Schmidt-Zadel, Dietmar Schütz, Lisa Seuster, Antje-Marie Steen, Uta Titze-Stecher, Josef Vosen, Hans Wallow, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz, Dr. Margrit Wetzel

Vorbemerkung

An Tankstellen wird nicht nur Benzin, Öl und Autozubehör verkauft, sondern zunehmend werden sie zu kleinen Lebensmittelgeschäften ausgebaut. Mineralöl-Firmen werben bereits für ihre Tankstellen als „kleine Supermärkte ohne Parkprobleme" ("Wenn ich schnell noch mal was brauche, fahr ich einfach tanken."). Diese Entwicklung verstärkt die Problematik der Schadstoffbelastung von an Tankstellen verkauften Lebensmitteln. Es handelt sich hierbei insbesondere um die leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol und Xylole, die im Kraftstoff enthalten sind und als Lösemittel z. B. in Druckfarben verwendet werden. Benzol kann beim Menschen erfahrungsgemäß bösartige Geschwülste verursachen, während eine krebserzeugende Wirkung von Toluol und Xylol zwar vermutet wird, bisher aber nicht nachgewiesen wurde. Toluol kann jedoch Chromosomenmutationen in Zellen des Knochenmarks von Nagern bewirken.

Bei einer im Auftrag des hessischen Gesundheitsministeriums vom Staatlichen Medizinal-, Lebensmittel- und Veterinäruntersuchungsamt Mittelhessen, Gießen, durchgeführten Untersuchung wurde festgestellt, daß z. B. in an Tankstellen verkauften Sandwiches Benzol und Toluol zu finden sind. Die Nahrungsmittel weisen insbesondere bei Tankstellen an Hauptverkehrsstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen zusätzlich Verunreinigungen durch Autoabgase auf. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, die regelmäßig an Tankstellen-Shops gekaufte Lebensmittel verzehren, kann deshalb nach Auffassung der Gießener Wissenschaftler langfristig eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden.

In der hessischen Studie werden weitere Untersuchungen für dringend erforderlich gehalten, um die Quellen der Schadstoffbelastung von Lebensmitteln an Tankstellen noch genauer zu erforschen.

Das Bundesgesundheitsamt führte eine Untersuchung von Lebensmitteln aus dem Einzelhandel und aus Tankstellen jeweils mit und ohne Verkauf von Druckerzeugnissen durch (Deutsche Lebensmittel-Rundschau, Heft 9/1990). Diese Studie ergab eine besonders hohe Toluol-Belastung von fetthaltigen Lebensmitteln, die in Tankstellen mit gleichzeitigem Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften angeboten werden, im Vergleich zu Produkten aus dem Lebensmittel-Einzelhandel, in dem die getesteten Lebensmittel direkt neben Druckerzeugnissen gelagert werden. Nur Süßwaren, die im Zeitschriften- Einzelhandel verkauft wurden, waren noch höher belastet, als die Proben aus Tankstellen mit Zeitschriftenverkauf. Die Toluol- Kontamination wird also vermutlich vorwiegend durch Druckerzeugnisse verursacht.

Auch das Bundesgesundheitsamt hält weitere ausführliche Studien zur Abschätzung und Einschränkung gesundheitlicher Risiken durch die Anreicherung aromatischer Kohlenwasserstoffe in Lebensmitteln für unerläßlich.

Die Tankstellen umgehen also mit der Einrichtung kleiner Supermärkte häufig nicht nur das Ladenschlußgesetz, sondern sie riskieren darüber hinaus eine Gesundheitsgefährdung von Personen, die nicht nur gelegentlich sondern regelmäßig ihren Bedarf an Lebensmitteln an der Tankstelle decken.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen11

1

Sind der Bundesregierung die Ergebnisse der beiden genannten Untersuchungen bekannt?

2

Sind der Bundesregierung weitere Untersuchungen zur Schadstoffbelastung von an Tankstellen verkauften Lebensmitteln bekannt, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesgesundheitsamtes und des Staatlichen Medizinal-, Lebensmittel- und Veterinäruntersuchungsamtes Mittelhessen, daß weitere Untersuchungen dringend erforderlich sind, um die Quellen der Schadstoffbelastung von Lebensmitteln an Tankstellen noch genauer zu erforschen?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und wie viele Krebserkrankungen in der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise auf, den Verzehr von mit aromatischen Kohlenwasserstoffen kontaminierten Lebensmitteln zurückzuführen sind?

5

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden durch mit aromatisierten Kohlenwasserstoffe kontaminierte Lebensmittel zu schützen?

6

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ergreifen?

7

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die verpflichtende Ausstattung der Zapfsäulen mit Ventilen zur Gasrückführung trotz der langen Übergangsfristen ausreicht, um die gesundheitlichen Gefahren durch aromatische Kohlenwasserstoffe an Tankstellen zu beseitigen?

8

Liegen der Bundesregierung inzwischen Erkenntnisse vor, inwieweit sich die Benzolbelastung an den Tankstellen und damit auch in den dort angesiedelten Verkaufsstellen durch die „Saugrüsselverordnung" vermindert hat?

9

Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen, den Benzolgehalt in Benzin nach dem Vorbild der USA auf 1 % zu vermindern?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Gießener Wissenschaftler nach einer Ausstattung der Tankstellen mit automatisch öffnenden und schließenden Türen mit Überdruckanlagen sowie mit Klimaanlagen mit geeigneten Filtern und nach einer räumlichen Abtrennung des Lebensmittelverkaufs, insbesondere von unverpackten Backwaren, vom Kassenraum der Tankstelle?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der zunehmend außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten stattfindende Verkauf von Lebensmitteln an Tankstellen gegen das Ladenschlußgesetz verstößt?

Bonn, den 4. Februar 1993

Dr. Marliese Dobberthien Hermann Bachmaier Edelgard Bulmahn Marion Caspers-Merk Freimut Duve Elke Ferner Monika Ganseforth Dr. Liesel Hartenstein Ilse Janz Susanne Kastner Klaus Kirschner Siegrun Klemmer Walter Kolbow Horst Kubatschka Dr. Klaus Kübler Klaus Lennartz Heide Mattischeck Ulrike Mehl Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Michael Müller (Düsseldorf) Jutta Müller (Völklingen) Dr. Helga Otto Peter Paterna Gudrun Schaich-Walch Regina Schmidt-Zadel Dietmar Schütz Lisa Seuster Antje-Marie Steen Uta Titze-Stecher Josef Vosen Hans Wallow Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Dr. Axel Wernitz Dr. Margrit Wetzel

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