Erwerb des Kinder- und Erholungszentrums Güntersberge im Zusammenhang mit dem Kauf der Eisen- und Hüttenwerke Thale AG
des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Zur Jahreswende wurde für den symbolischen Kaufpreis von 1 DM die Eisen- und Hüttenwerke Thale AG einschließlich des nicht betriebsnotwendigen Vermögens, zu dem das Kinder- und Erholungszentrum Güntersberge gehört, veräußert. Die Mitveräußerung des Kindererholungszentrums erfolgte im Gegensatz zu Beschlüssen der Kommunalparlamente und zu früheren Zusagen des Direktors „Kommunalvermögen" der Treuhandanstalt. Auf die Anfrage des Abgeordneten Dr: Eberhard Brecht antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Joachim Grünewald am 20. Januar 1993, daß es „bedauerlicherweise — aufgrund eines Informationsmangels des zuständigen Direktorats bei der Treuhandanstalt, das diese Absprachen mit den Kommunen nicht kannte, zu dieser Veräußerung im Gesamtzusammenhang mit dem Unternehmen gekommen ist". Das Finanzministerium sei mit der Treuhandanstalt bemüht, „die Zuführung zum ursprünglichen Verwendungszweck wieder sicherzustellen". Diese Bemühungen seien „auf gutem Wege".
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie kann es zu einem solchen „Informationsmangel" in der Treuhandanstalt kommen, wenn „die Treuhandanstalt bestrebt ist, diese Einrichtungen im Einvernehmen auch und insbesondere mit den Kommunen an freie oder öffentliche Träger zweckgebunden zu veräußern" (Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Joachim Grünewald am 20. Januar 1993 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages)?
Wie will das Bundesministerium der Finanzen die Zuführung zum ursprünglichen Verwendungszweck sicherstellen? Wie sehen die Bemühungen des Bundesministeriums der Finanzen aus, und welche Erfolge oder zumindest Fortschritte sind zu verzeichnen?
Wurden beim Verkauf an Dr. Ernst Albrecht Vereinbarungen bezüglich der Nutzung des Kindererholungszentrums Güntersberge für die Kinder- und Jugenderholung festgeschrieben? Wenn ja, wie sehen diese Vereinbarungen aus? Wenn nein, wurde eine solche Vereinbarung nachgeholt? Was wurde vereinbart? Oder ist wenigstens beabsichtigt, dem Käufer noch eine solche Verpflichtung aufzuerlegen? Wenn dies auch nicht beabsichtigt ist, warum nicht?
Ist beabsichtigt, das Kindererholungszentrum an die Kommune zu verkaufen? Wenn ja, zu welchen Konditionen? Kann die Kommune auch auf einen Kaufpreis von 1 DM hoffen? Wenn nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung die Nutzung des Kindererholungszentrums Güntersberge für das Jahr 1993 und darüber hinaus sicherstellen? Wenn nein, in welchem Umfang sind bereits geschlossene Verträge zur Kinder- und Jugenderholung betroffen und können nicht eingehalten werden? Warum können diese Verträge nicht eingehalten werden? Welche Ersatzvarianten kann die Bundesregierung den betroffenen Kindern und Jugendlichen anbieten?