Vorgehen der Treuhandanstalt beim Verkauf der EHW Thale AG
der Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht, Gerd Andres, Holger Bartsch, Hans-Gottfried Bernrath, Edelgard Bulmahn, Monika Ganseforth, Günter Graf, Hans Joachim Hacker, Manfred Hampel, Christel Hanewinckel, Dr. Ingomar Hauchler, Reinhold Hiller (Lübeck), Dr. Konrad Elmer, Dr. Ulrich Janzen, Horst Jungmann (Wittmoldt), Dr. Hans-Hinrich Knaape, Regina Kolbe, Hans Koschnick, Hinrich Kuessner, Dr. Uwe Küster, Eckart Kuhlwein, Dr. Christine Lucyga, Christoph Matschie, Dr. Dietmar Matterne, Herbert Meißner, Christian Müller (Zittau), Gerhard Neumann (Gotha), Volker Neumann (Bramsche), Dr. Helga Otto, Peter Paterna, Otto Schily, Dr. Emil Schnell, Gisela Schröter, Karl-Heinz Schröter, Brigitte Schulte (Hameln), Bodo Seidenthal, Wieland Sorge, Dr. Peter Struck, Dr. Gerald Thalheim, Wolfgang Thierse, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Margrit Wetzel, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Mit dem 1. Januar 1993 wurde die EHW Thale AG privatisiert. 95 % der Aktien hält der frühere Ministerpräsident von Niedersachsen, Dr. Ernst Albrecht. Die Privatisierung als solche ist zu begrüßen, da hiermit in einer Region ein Hoffnungszeichen gesetzt wurde, die ansonsten durch bedrückende Arbeitslosigkeit gekennzeichnet ist. Mit der Privatisierung wurde entgegen früheren Absprachen aber auch das Kinder- und Erholungszentrum (KEZ) Güntersberge/Harz an Dr. Albrecht übereignet, obwohl sich das Land Sachsen-Anhalt prinzipiell bereit erklärte, durch eine Übernahme des Zentrums dessen Weiternutzung als Kinder- und Erholungslager sicherzustellen. Die Bundesregierung mußte in der Fragestunde am 20. Januar 1993 zugeben, daß es bei der Veräußerung aufgrund von internen „Informationsmängeln" in der Treuhandanstalt zu diesem absprachewidrigen Verkaufsvertrag gekommen ist. Dieser exemplarische Vorgang bedarf der Aufklärung.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen26
Hat das Eisenhüttenwerk Thale als Ausgleich für die Übertragung des Kinder- und Erholungszentrums (KEZ) Güntersberge an die Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt einen finanziellen Ausgleich erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe?
In welcher Weise wurde dieser finanzielle Ausgleich bei der Festsetzung des Verkaufspreises für die EHW Thale AG berücksichtigt?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß bis zum Frühherbst 1992 bei der Treuhandanstalt über ein Verkaufspaket für das EHW Thale gesprochen wurde, in dem das Kinder- und Erholungszentrum Güntersberge nicht enthalten war?
Lag der Treuhandanstalt bis zum 31. Dezember 1992 eine Interessenbekundung des Landes Sachsen-Anhalt zur Übernahme des KEZ Güntersberge vor?
Trifft die Aussage von Treuhandsprecher Franz Wauschkuhn zu, daß das Land Sachsen-Anhalt „sehr saumselig" mit der Treuhandanstalt verhandelt habe, um so den Preis des Objektes zu drücken?
Ist der Verkauf des KEZ Güntersberge nun eine Folge von Mißverständnissen zwischen zwei Unternehmensbereichen der Treuhandanstalt oder die direkte Folge einer aus Sicht des Unternehmensbereichs 4 verschleppenden Verhandlungstaktik des Sozialministeriums von Sachsen-Anhalt?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß am 8. September 1992 bei einem Gespräch in Güntersberge, an dem auch Vertreter der Treuhandanstalt, des Landes Sachsen-Anhalt und des EHW Thale teilnahmen, eine Herauslösung des Objekts aus dem Verkaufspaket an Dr. Albrecht anvisiert wurde, um einen Direktverkauf des KEZ an das Land Sachsen-Anhalt zu ermöglichen?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß Dr. Albrecht als Aufsichtsratsvorsitzender der EHW Thale AG offenbar nichts von der in Güntersberge gegebenen Zusage seines Vorstandsmitgliedes und der Treuhandanstalt wußte?
Welchen Grund gab es für das Direktorat Kommunalvermögen der Treuhandanstalt, sich — abweichend vom Gesprächsvermerk vom 8. September 1992 — nicht für eine Direktübertragung des KEZ Güntersberge an das Arbeits- und Sozialministerium des Landes Sachsen-Anhalt zu entscheiden?
Wie war der vom Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Joachim Grünewald als Versehen eingestandene Verkauf des KEZ Güntersberge möglich, nachdem bereits das sächsische Ferienlager in Limbach-Oberfrohna zweckentfremdet durch die Treuhandanstalt veräußert wurde?
Unter welchen Umständen wäre eine verbilligte Abgabe des KEZ Güntersberge an das Land Sachsen-Anhalt durch die Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt möglich gewesen, da es sich ja bei dem Erholungslager nicht um Bundesvermögen handelt?
Hatte der Unternehmensbereich 6 der Treuhandanstalt Kenntnis von den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung von Güntersberge vom 1. Oktober 1992 und dem Kreistag in Quedlinburg vom 28. Oktober 1992, und wurden diese Beschlüsse dem Unternehmensbereich 4 übermittelt?
Warum hat der Unternehmensbereich 6 der Treuhandanstalt die Warnungen der Kommunalpolitiker über einen möglicherweise doch bevorstehenden Weiterverkauf des KEZ Güntersberge nicht beachtet?
Wie ist der Widerspruch erklärlich, daß der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Joachim Grünewald in der Fragestunde vom 20. Januar 1993 bedauerte, daß versehentlich das KEZ Güntersberge der EHW Thale AG übereignet wurde, während der Treuhandsprecher Wauschkuhn eine Panne beim Verkauf des Unternehmens leugnete?
Stand Dr. Albrecht Anfang bis Mitte Januar 1993 in Verhandlungen mit der Landesregierung von Sachsen-Anhalt zum Zweck einer Weiterveräußerung des KEZ Güntersberge oder nicht?
Wird die Thale AG beim anvisierten Weiterverkauf des KEZ Güntersberge an das Land Sachsen-Anhalt die Empfehlung von der Bundesministerin für Frauen und Jugend, Dr. Angela Merkel (ihr Schreiben vom 6. April 1992 an den Vorsitzenden des Vereins Kinder- und Jugenderholungszentren), folgen, derzufolge sich eine Lösung „deutlich unterhalb des Verkehrswertes" bewegen sollte?
Trifft die Aussage des Treuhandsprechers Franz Wauschkuhn zu, wonach der Verkehrswert des KEZ Güntersberge in einem internen Treuhandgutachten mit ca. 4,4 Mio. DM angegeben wurde?
Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, daß Dr. Albrecht das KEZ Güntersberge der Landesregierung von Sachsen-Anhalt für 5,5 Mio. DM angeboten hat, und wie bewertet sie dies?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Gewinn aus der zu erwartenden Weiterveräußerung des KEZ Güntersberge für die EHW Thale AG ein?
Ist es Dr. Albrecht in einem solchen Fall aufgrund des bestehenden Vertrages mit der Treuhandanstalt möglich, das Grundstück über Immobilienmakler an andere Interessenten weiterzuveräußern, und wohin würde ein damit erzielter Mehrpreis fließen?
Gibt es im Verkaufsvertrag eine Mehrerlösklausel, die Dr. Albrecht verpflichtet, einen beim Verkauf des KEZ Güntersberge erzielten Mehrgewinn abzuführen?
Trifft es zu, daß die Landesregierung Sachsen-Anhalt vom Verkauf des KEZ Güntersberge selbst überrascht wurde, und — nach Aussage des Pressesprechers des Sozialministeriums von Sachsen-Anhalt, Klaus Kunz, Verhandlungen zum Zweck des Ankauf des Kinder- und Erholungslagers in Güntersberge mit Dr. Albrecht ablehnt?
Wie soll unter diesen Umständen eine „Reparatur" des irrtümlichen Verkaufs des KEZ Güntersberge erfolgen?
Wie werden sich die Bundesregierung und die Treuhandanstalt verhalten, wenn die Verkaufsverhandlungen des KEZ Güntersberge scheitern, d. h. Dr. Albrecht das Zentrum nicht an das Land Sachsen-Anhalt weiterveräußert?
In welchen Fällen von Unternehmensprivatisierungen sind in gleicher Weise Kinder- und Erholungszentren in den östlichen Bundesländern zweckentfremdet mitveräußert worden?
Mit Hilfe welcher Maßnahmen wird das Bundesministerium der Finanzen sicherstellen, daß die verbliebenen 17 Kinder- und Erholungszentren in den östlichen Bundesländern nicht zweckentfremdet veräußert werden?