Verkauf von Anteilspaketen diverser Landesbanken an die Westdeutsche Landesbank
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Die Westdeutsche Landesbank (WestLB), die zum Jahresende 1991 unter den 500 größten deutschen Kreditinstituten mit einer Bilanzsumme von 230 304 Mio. DM den 3. Platz (1990: Platz 6) und unter den 80 größten Banken Europas wie 1990 den 15. Platz einnahm, hat mit Zustimmung des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen nicht nur 37,5 vom Hundert der Anteile an der Landesbank Rheinland-Pfalz übernommen, sondern auch aufgrund eines Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Regelung der Wohnungsbauförderung vom 18. Dezember 1991 das Vermögen der Wohnungsbauförderungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen. Zusammen mit nicht benannten norddeutschen „Großsparkassen" soll die WestLB eine Beteiligungsholding (Wirtschafts-Woche, Nr. 6/5. Februar 1993, S. 10) planen. Ferner wurde bekannt, daß die schleswig-holsteinische Landesregierung seit eineinhalb Jahren versucht, 49,8 vom Hundert der je zur Hälfte vom Land Schleswig-Holstein und dessen Sparkassenverband gehaltenen Landesbank-Anteile u. a. an die WestLB zu verkaufen. Die WestLB will sich angeblich nur dann an der Kieler Landesbank beteiligen, wenn sie einen Anteil von mindestens 40 vom Hundert bekommt (dpa-Meldung vom 14. Februar 1993).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Teilt die Bundesregierung unsere Besorgnis, daß die Geschäftspolitik der Westdeutschen Landesbank den Konzentrationsprozeß im Bankgewerbe beschleunigt und den Wettbewerb zwischen den Kreditinstituten eindeutig zugunsten dieser öffentlich-rechtlichen Institutsgruppe verzerrt?
Teilt die Bundesregierung unsere Einschätzung, daß die Landesbank Rheinland-Pfalz in ihrer Geschäftspolitik von den Entscheidungen, Absichten und Strategien der Westdeutschen Landesbank, die 37,5 vom Hundert der Anteile hält, abhängig ist?
Teilt die Bundesregierung unsere Bewertung, daß sich hinter der expansiven Geschäftspolitik der Westdeutschen Landesbank die Absicht verbirgt, sich — stellvertretend für alle öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute — über Beteiligungen Eigenkapital zu verschaffen, das sie sich auf dem Kapitalmarkt nicht beschaffen kann?
Ist die Geschäftspolitik der Westdeutschen Landesbank, die aufgrund ihrer Monopolstellung jeden Wettbewerb ausschließt, nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Gesetz über das Kreditwesen vereinbar, das ja — jedenfalls nach der erklärten Absicht der Bundesregierung — den Wettbewerb zwischen den Kreditinstituten nicht nur erhalten, sondern gar noch fördern sollte?