Lage in Angola nach den Wahlen im September 1992
der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich wiederholt für Frieden und Demokratisierung im südlichen Afrika ausgesprochen.
Nach den Wahlen in Angola, die im September vergangenen Jahres stattfanden, hat sich die Lage in dem südafrikanischen Land weiter zugespitzt. Der neu aufgeflammte Bürgerkrieg zwischen Regierung und UNITA treibt das Land immer tiefer in die Krise. Die UNO warnt inzwischen vor einer Entwicklung wie in Somalia, nach ihrer Einschätzung sind inzwischen drei Millionen Menschen von Hungersnot bedroht.
Die erhoffte Befriedung Angolas ist ausgeblieben. Vielmehr setzt die Führung der rechtsgerichteten UNITA alle Kräfte ein, um die durch die Wahlen legitimierte Regierung des Präsidenten Dos Santos mit militärischen Mitteln zu stürzen. Massive Unterstützung erhält die UNITA dabei auch aus dem Ausland, vor allem aus Südafrika und Zaire.
Die „Stuttgarter Zeitung" vom 12. Februar 1993 berichtet in einem Beitrag ihres Johannesburg-Korrespondenten über die Aktivitäten der deutschen Stiftung „Hilfe in Not" im südlichen Afrika. In dem Artikel wird der CDU-nahen Organisation der Vorwurf gemacht, die rechtsgerichtete Rebellenbewegung UNITA direkt zu unterstützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Erkennt die Bundesregierung das Ergebnis der Wahlen in Angola vom September 1992 als verbindlich an?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Rebellenbewegung UNITA aus dem Ausland direkte Unterstützung erhält?
Wenn ja,
a) aus welchen Ländern,
b) durch welche Organisationen,
c) in welchem Umfang?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch eine weitere Unterstützung der UNITA mit Waffen, Munition, Personal und Logistik der Friedensprozeß in Angola behindert wird?
Hat die Bundesregierung versucht, bei den Regierungen von Zaire und Südafrika auf eine Einstellung der Unterstützung für die UNITA hinzuwirken, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
In welchem Umfang hat die Bundesrepublik Deutschland 1992 Mittel für das südliche Afrika zur Verfügung gestellt (bitte nach Verwendungszweck und zuständigen Ressorts aufschlüsseln)?
In welcher Form beteiligt sich die Hilfsorganisation „Hilfe in Not" an der Hilfe für das südliche Afrika?
Wofür genau hat „Hilfe in Not" die 2,7 Mio. DM verwendet, die ihr 1992 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt worden sind?
Ist der Bundesregierung bekannt, warum „Hilfe in Not" von der angolanischen Regierung zur „Persona non grata" erklärt wurde?
Ist der Bundesregierung bekannt, warum der Hilfsorganisation „Hilfe in Not" von der namibischen Regierung Vertrauensbruch vorgeworfen wird, wenn ja, warum?
Welche Position bezieht die Bundesregierung zu den unter Fragen 9 und 10 angesprochenen Problemen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß die Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit, die der Hilfsorganisation „Hilfe in Not" zur Verfügung gestellt wurden, direkt und ausschließlich für die Unterstützung von UNITA-Mitgliedern verwendet worden sind?
Sieht die Bundesregierung angesichts der schwerwiegenden Vorwürfe gegen die Hilfsorganisation, die auch mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit arbeitet, noch vor dem bis Ende 1993 fälligen Routinebericht Aufklärungsbedarf über die Aktivitäten der Hilfsorganisation?
Ist der Bundesregierung die Verbindung zwischen der Hilfsorganisation „Hilfe in Not" und dem Bonner Rechtsanwalt K., dessen Kanzlei die Interessen der UNITA in Deutschland vertritt, bekannt?
Wie gedenkt die Bundesregierung den weiteren Friedens- und Demokratisierungsprozeß in Angola zu unterstützen?