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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Tiefflüge der Bundesluftwaffe über dem Gebiet des Volkes der Innu-Indianer (G-SIG: 12011325)

Verlängerung des Tiefflugabkommens mit der kanadischen Regierung bis zum Jahre 2003, Bedrohung der Lebensweise der Innu, finanzieller Ausgleich für ökologische Folgen, sicherheitspolitische Aspekte der Tiefflugübungen

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

19.04.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/451209.03.93

Tiefflüge der Bundesluftwaffe über dem Gebiet des Volkes der Innu-Indianer

der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Ungeachtet der Proteste der Innu-Nation hat die Bundesrepublik Deutschland am 10. Dezember 1992 eine Verlängerung des Abkommens, das die Tiefflüge über dem Gebiet der Innu-Nation in Quebec und Labrador regelt, mit der kanadischen Regierung abgeschlossen. Die Laufzeit endet im Jahr 2003.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Zu den Tiefflügen

1. Über welchen Gebieten und auf welchen Routen wird die Bundesluftwaffe in Kanada Tiefflüge durchführen (bitte mit graphischer Darstellung)?

2. Ist der Bundesregierung bekannt, daß es sich bei den Tieffluggebieten um Jagd- und Wohngebiete der Innu handelt?

3. Durch welche konkreten Maßnahmen glaubt die Bundesregierung verhindern zu können, daß durch die Tiefflüge die Lebensweise der Innu bedroht wird?

II. Zum Vertrag mit der kanadischen Regierung

Fragen14

4

Welche unabhängigen Fachleute zur Lage, Lebensweise und zu völkerrechtlichen Problemen der Innu (Name, Institution) hat die Bundesregierung als Berater bei den das Innu-Gebiet betreffenden Entscheidungen herangezogen? Wie oft und wann hat die Bundesregierung Kontakt mit Repräsentanten der Innu-Nation?

5

Warum wurde der erst 1996 auslaufende Vertrag bereits jetzt erneuert? Wann hat die Bundesregierung diese Entscheidung getroffen?

6

Warum hat die Bundesregierung einen Bericht, der die ökologischen, sozialen und medizinischen Folgen der Tiefflüge untersucht und bewertet, nicht abgewartet?

7

Waren der Bundesregierung die Proteste der Innu bekannt? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht?

8

Beteiligt sich die Bundesregierung finanziell und/oder anderweitig an einem Ausgleich ökologischer Folgen? Wenn ja, in welcher Höhe und auf welche Weise? Wenn ja, ist das Bundesministerium der Verteidigung hieran beteiligt? Wenn nein, warum nicht?

9

Wann trat die Bundesregierung mit dem Wunsch nach Vertragsverlängerung an die kanadische Regierung heran?

10

Wann begannen die Verhandlungen der Verlängerung?

11

Wie viele Tiefflüge in welchem Zeitraum sind darin vorgesehen? Inwieweit werden die Lebensgewohnheiten der Innu berücksichtigt?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Rechte der Innu durch die kanadische Regierung nicht ausreichend geachtet werden?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Innu gegen Tiefflüge über ihrem Gebiet protestieren und prozessieren? Wie verträgt sich das mit dem von der Bundesregierung propagierten Recht auf Selbstbestimmung?

III. Zum militärischen Aspekt der Tiefflüge

14

Auf welche Bedrohungs- und Gefährdungsszenarien beziehen sich die Übungen über Quebec und Labrador?

15

Sind Übungen mit Blick auf „Kriseneinsätze" im Sinne der neuen NATO-Strategie eingeplant, oder werden solche bereits durchgeführt? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Wenn noch keine stattgefunden haben, sind solche Übungen eingeplant? Wenn ja, ab wann?

16

Sind die Übungen auf eine defensiv orientierte Verteidigung, also nur auf die territoriale Landesverteidigung, bezogen? Sind operative Angriffe Bestandteil der Übungen? Wenn ja, welcher Art?

Bonn, den 9. März 1993

Andrea Lederer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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