Elektronikschrottverordnung
der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Dr. Herta Däubler-Gmelin, Marion Caspers-Merk, Brigitte Adler, Hermann Bachmaier, Friedhelm Julius Beucher, Lieselott Blunck (Uetersen), Ursula Burchardt, Peter Conradi, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Dr. Fritz Gautier, Christel Hanewinckel, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger, Susanne Kastner, Dr. Karl-Heinz Klejdzinski, Siegrun Klemmer, Dr. Klaus Kübler, Horst Kubatschka, Brigitte Lange, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Manfred Reimann, Otto Schily, Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Horst Sielaff, Hans Georg Wagner, Ralf Walter (Cochem), Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz, Lydia Westrich
Vorbemerkung
Elektronikschrott ist ein hochbrisanter, schadstoffhaltiger Abfall.
Die Entsorgung erfolgt völlig ungeordnet. Verwertung findet aufgrund falscher ökonomischer Anreize nur bei wirtschaftlich interessanten Teilen wie Edelmetalle statt. Die dringend notwendige Veränderung des Produktdesigns im Hinblick auf Verwertung und schadlose Beseitigung wird nur von einem Teil der Hersteller ernst genommen.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen11
Wie ist der Stand der Beratungen über eine Elektronikschrottverordnung, und mit welchem Zeithorizont ist bis zur Inkraftsetzung zu rechnen?
Mit welchem Aufkommen an Elektronikschrott — gegliedert nach den einzelnen Arten/Verwendungsmöglichkeiten — rechnet die Bundesregierung?
Hält die Bundesregierung die derzeitige Beseitigung von Elektronikschrott als Hausmüll oder hausmüllähnlichem Gewerbemüll angesichts der Schadstoffbelastung für angemessen?
Mit welchen Übergangsfristen des Inkrafttretens muß gerechnet werden? Welche Maßnahmen werden für die Übergangszeiträume im Hinblick auf eine umweltverträgliche Beseitigung geplant?
Wie kann sichergestellt werden, daß das Produktdesign neuer Elektronikprodukte hinsichtlich der Energieeffizienz, der Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit verändert wird?
Plant die Bundesregierung parallel zum Erlaß der Elektronikschrottverordnung die Erarbeitung von Produktnormen, die eine spätere Wiederverwendung, Verwertung und schadlose Beseitigung ermöglichen?
Wie viele Arbeitsplätze können durch die Umsetzung der Elektronikschrottverordnung geschaffen werden?
Wie soll die Behandlung von Altgeräten in der Verordnung berücksichtigt werden?
Wie soll Importware in der Elektronikschrottverordnung gehandhabt werden?
Welche Pflichten werden dem Handel auferlegt?
Welche Anzeichen hat die Bundesregierung, daß die herstellende Industrie sich schon heute auf die Wiederverwertung von Elektronikschrott vorbereitet?