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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Entsorgung von Altarzneimitteln (G-SIG: 12011361)

Gesetzliche Regelung der Beseitigung von Arzneimitteln mit abgelaufenem Verfallsdatum, Altarzneimittel als Sondermüll, Umwelt- und Gesundheitsgefahren

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

28.04.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/458216.03.93

Entsorgung von Altarzneimitteln

der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung für die Entsorgung von Medikamenten nach Ablauf ihres Verfallsdatums. Den Apotheken wird anheimgestellt, solche Arzneimittel von ihren Kunden entgegenzunehmen, eine Verpflichtung hierfür besteht jedoch nicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Aus welchen Gründen hat es die Bundesregierung bislang nicht für notwendig befunden, die Entsorgung von Altarzneimitteln gesetzlich zu regeln?

2

Aus welchen Gründen wurden Altarzneimittel bislang nicht als Sondermüll im Sinne der Abfallbestimmungsverordnung angesehen?

3

Ist von seiten der Bundesregierung eine Regelung per Gesetz vorgesehen, und wenn ja, in welchem Zeitraum wird dies beabsichtigt?

4

Wie wurde und wird die Entsorgung von Medikamenten nach Ablauf ihres Verfallsdatums nach Kenntnis der Bundesregierung

a) in den neuen Bundesländern bis zur Vereinigung,

b) in den alten Bundesländern bis zur Vereinigung,

c) im gesamten Bundesgebiet seit der Vereinigung gehandhabt?

5

Wie groß ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Gefahr der Umweltbelastung durch die Verbrennung von Medikamenten in größeren Mengen?

6

Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Gefahr von z. B. zur Sperrmüllabfuhr gegebenen Altarzneimitteln für spielende Kinder?

7

Welche Daten liegen der Bundesregierung über Apotheken im Bundesgebiet vor, die sich an der freiwilligen Sammlung von Altarzneimitteln beteiligen?

8

Sind der Bundesregierung Hinweise bekannt, nach denen Apotheker ihre Altarzneimittel in Wasser auflösen und ins Abwasser kippen, und welchen Handlungsbedarf sieht sie angesichts solcher Hinweise?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung das Gefahrenpotential für die Umwelt, das von solchen eigenmächtigen Entsorgungen ausgeht?

Bonn, den 12. März 1993

Dr. Klaus-Dieter Feige Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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