Sondererlaß des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Januar 1993
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Die „Süddeutsche Zeitung" berichtet in ihrer Ausgabe vom 20. März 1993, das Bundesministerium der Finanzen habe am 15. Januar 1993 einen die Vergabekriterien für die Exportsubventionen betreffenden „Sondererlaß" veröffentlicht. Nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung" soll dieser Erlaß die Vergabekriterien für ein längst ausgelaufenes Programm rückwirkend „entschärft" haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Trifft es zu, daß das Bundesministerium der Finanzen einen Sondererlaß veröffentlicht hat, der die Vergabekriterien für ostdeutschen Agrarbetrieben bis zum 3. Oktober 1990 gewährte Exportsubventionen in mindestens einem Punkt verändert?
Ist es zulässig, zwischen der Veröffentlichung dieses Erlasses und der Erklärung des Hauptzollamts Hamburg vom 4. März 1993, es gebe keinen Grund „etwaige Rückforderungen gegenüber der Firma Moksel geltend zu machen", eine Verbindung herzustellen?
Wenn nicht, kann die Bundesregierung aus ihrer Sicht der Dinge und Kenntnis der Zusammenhänge darlegen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage das Hauptzollamt Hamburg zur Einstellung des o. g. Verfahrens wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug gezwungen war?
Was bewog das Bundesminsterium der Finanzen, diesen Sondererlaß auszuarbeiten und zu veröffentlichen?
Trifft es zu, daß dieser Sondererlaß auf Initiative des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zustande kam?
Wenn ja, welche Abteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hatte wie und auf welchem Wege die Initiative ergriffen?
Auf welchem Wege hatte welche Abteilung des Bundesministeriums der Finanzen von dieser Initiative Kenntnis erlangt?
Kann die Bundesregierung die in der „Süddeutschen Zeitung" vom 20. März 1993 zitierte Aussage eines Mitarbeiters des Bundesministeriums der Finanzen bestätigen, der zufolge eine Firma, die die Antragsvoraussetzungen erfüllt, auch dann Exportsubventionen erhält, „wenn sie sich in diesem Zusammenhang einer Urkundenfälschung schuldig gemacht hat"?
Ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, zur in der o. g. Ausgabe der „Süddeutschen Zeitung" ebenfalls zitierten Aussage des offenbar mit den Ermittlungen gegen die Firma Moksel beauftragten Augsburger Oberstaatsanwalts, „Waigels Erlaß und der Rückforderungsverzicht des Zolls hätten ,alle subventionserheblichen Tatsachen, die zu einer Anklage geführt hätten, für ungültig erklärt" Stellung zu nehmen?