Behandlung ehemaliger NVA-Soldaten
der Abgeordneten Dr. Ruth Fuchs, Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Immer wieder werden uns Fälle einer diskriminierenden Behandlung von ehemaligen NVA-Soldaten bekannt, die im krassen Widerspruch zu den Grundsätzen eines Rechtsstaates stehen.
Das jüngste Beispiel bezieht sich auf eine Gruppe von acht Ärzten des Bundeswehrkrankenhauses Berlin (Namen liegen uns vor).
Nach einer Information des Deutschen Bundeswehrverbandes e. V. hat der „Unabhängige Ausschuß Eignungsprüfung" aus Gründen, die für die Betroffenen völlig unverständlich sind, trotz ausreichend vorhandener Planstellen, gegen ihre Berufung (Übernahme/Dienstzeitverlängerung) entschieden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wurde ihre fachliche Eignung für eine Tätigkeit, die sie über Jahre ausübten, in Frage gestellt?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
Lagen nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung Gründe vor, die eine Weiterverwendung ausschließen?
Wenn ja, welche?
Gab es andere gewichtige Gründe für die Ablehnung?
Wenn ja, welche?
Wurden die nunmehr vakanten Planstellen bereits besetzt?
Wenn ja, durch Sanitätsoffiziere aus den alten oder den neuen Bundesländern?