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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Beteiligung der Bundeswehr an VN-Missionen in Bosnien-Herzegowina (G-SIG: 12011394)

Gründe für die Beteiligung von Bundeswehrsoldaten an militärischen Maßnahmen im Rahmen von AWACS gegen die Jugoslawische Republik

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

19.05.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/471105.04.93

Beteiligung der Bundeswehr an VN-Missionen in Bosnien-Herzegowina

der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Einheiten der Bundeswehr beteiligen sich seit Juni vergangenen Jahres in verschiedener Weise im Rahmen von Beschlüssen der UNO, der NATO und der WEU an Maßnahmen gegen die verbliebene Jugoslawische Republik sowie an humanitären Hilfsaktionen vor allem in Bosnien-Herzegowina. Schon einige dieser Einsätze außerhalb des NATO-Vertragsgebietes sind verfassungsrechtlich umstritten. Die Rechtmäßigkeit des sogenannten „Adriatika-Einsatzes" der Bundesmarine unterliegt derzeit der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.

Noch viel problematischer ist der Beschluß von Teilen der Bundesregierung, sich an Maßnahmen zur militärischen Durchsetzung des Flugverbots über Bosnien-Herzegowina zu beteiligen, nachdem dazu ein Beschluß des Weltsicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 1. April 1993 vorliegt. Die nunmehr möglich gewordene und von der Mehrheit der Bundesregierung beschlossene Beteiligung von Bundeswehrsoldaten im Rahmen der „AWACS"-Verbände wirft, wie der Bundesregierung selbst nur allzugut bekannt ist, erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf.

Darüber hinaus jedoch schickt sich die Bundesregierung an, einen bisher geltenden Konsens aufzukündigen: Sowohl der Bundeskanzler als auch sein Außenminister haben in der jüngeren Vergangenheit stets unterstrichen, daß ein militärischer Einsatz im Bürgerkriegsgebiet des ehemaligen Jugoslawien schon allein aus den bekannten „historischen Gründen" nicht in Frage kommt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wann hat die Bundesregierung den bestehenden Konsens, sich schon allein aus historischen Gründen nicht an militärischen Maßnahmen gegen die Jugoslawische Republik beteiligen zu können und zu wollen, aufgehoben?

2

Welche Gründe führt die Bundesregierung im einzelnen an, daß die historischen Gründe nun auf einmal nicht mehr geltend gemacht werden?

3

Hat die Bundesregierung im Rahmen der Vereinten Nationen, der Tagungen der NATO und der WEU darauf verwiesen, daß ein Bundeswehreinsatz jenseits der rein humanitären Maßnahmen schon allein aus historischen Gründen nicht in Frage kommen kann?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Beteiligung deutscher Soldaten an militärischen Maßnahmen gegen die Jugoslawische Republik dem genau gegenteiligen Effekt einer weiteren Zuspitzung der Konflikte in Bosnien-Herzegowina statt einer Deeskalation enormen Vorschub leisten würde?

5

Wie verträgt sich die Bereitschaft der Bundesregierung, gegebenenfalls auch militärische Maßnahmen gegen die Serben zu unterstützen, mit der immer wieder vorgetragenen Politik, mäßigend auf alle am Bürgerkrieg beteiligten Parteien einzuwirken?

Bonn, den 5. April 1993

Andrea Lederer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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