Zweckwidrige Verwendung von Subventionen, die für den öffentlichen Personennahverkehr gezahlt worden sind, in Treuhandbetrieben
der Abgeordneten Klaus Daubertshäuser, Karl-Heinz Schröter, Hermann Bachmaier, Holger Bartsch, Ludwig Eich, Dr. Konrad Elmer, Carl Ewen, Dr. Peter Glotz, Christel Hanewinckel, Ilse Janz, Dr. Ulrich Janzen, Renate Jäger, Susanne Kastner, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Walter Kolbow, Hinrich Kuessner, Ulrike Mascher, Heide Mattischeck, Markus Meckel, Herbert Meißner, Christoph Matschie, Christian Müller (Zittau), Gerhard Neumann (Gotha), Dr. Helga Otto, Manfred Reimann, Dr. Hermann Scheer, Siegfried Scheffler, Otto Schily, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dr. Emil Schnell, Rolf Schwanitz, Horst Sielaff, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Antje-Marie Steen, Wieland Sorge, Margitta Terborg, Dr. Gerald Thalheim, Hans Wallow, Günter Weißgerber, Matthias Weisheit, Verena Wohlleben, Lydia Westrich
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist der Bundesregierung bekannt, daß 1991 das Land Brandenburg rd. 225 Mio. DM Subventionen für den öffentlichen Personennahverkehr aufgewandt hat und diese Mittel über die Kreise und kreisfreien Städte vor allem an die Kraftverkehrsbetriebe geflossen sind, die damals sowohl öffentlichen Personennahverkehr als auch Güterkraftverkehr betrieben haben und bei denen die Treuhandanstalt direkt oder indirekt Gesellschafter war?
Ist der Bundesregierung ferner bekannt, daß ein großer Teil dieser Subventionen nicht für den öffentlichen Personennahverkehr verwendet worden ist?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß, wenn in den genannten Gemischtbetrieben die verwendeten Subventionen dem Güterverkehrsbereich zugeflossen sind, sie dort einen höheren Substanzwert verursacht haben und die Treuhandanstalt bei der Privatisierung dann einen entsprechend höheren Verkaufserlös erzielen konnte?
War es nach Auffassung der Bundesregierung nicht Aufgabe der Treuhandanstalt, durch die von ihr in Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen entsandten Vertreter für eine ordnungsmäßige Verwendung staatlicher Mittel zu sorgen?
Enthalten die Kaufverträge Klauseln, die den Erwerber der Güterverkehrsbetriebe von etwaigen Altansprüchen freistellen, so daß es sinnlos wäre, wenn die Personennahverkehrsbetriebe Rückforderungsansprüche gegen die Güterverkehrsbetriebe richteten?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um sicherzustellen, daß die Treuhandanstalt die zweckwidrig verwendeten Subventionsmittel zurückgibt?
Welche liquiden Mittel hat die Treuhandanstalt den Nahverkehrsbetrieben übergeben, die sie in Brandenburg kommunalisiert hat?
Gibt es Erkenntnisse über ähnliche Vorkommnisse in anderen östlichen Bundesländern?