Situation und Perspektiven der atomaren Endlagerung im atomaren Endlager Morsleben
der Abgeordneten Reinhard Weis (Stendal), Angelika Barbe, Holger Bartsch, Friedhelm Julius Beucher, Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Peter Conradi, Dr. Marliese Dobberthien, Elke Ferner, Lothar Fischer (Homburg), Norbert Formanski, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Iris Gleicke, Michael Habermann, Manfred Hampel, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger, Siegrun Klemmer, Dr. Klaus Kübler, Horst Kubatschka, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Siegmar Mosdorf, Christian Müller (Zittau), Michael Müller (Düsseldorf), Dr. Helga Otto, Dr. Hermann Scheer, Otto Schily, Karl-Heinz Schröter, Dietmar Schütz, Dr. Gerald Thalheim, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Gunter Weißgerber
Vorbemerkung
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat bereits am 10. Juli des vergangenen Jahres unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25. Juni 1992 die Fortführung der atomaren Endlagerung in das DDR-Endlager Morsleben bis zum Auslaufen des genehmigten Betriebszeitraumes am 30. Juni 2000 angekündigt. Obwohl bis heute keine neuen Einlagerungen erfolgt sind, können diese jetzt jederzeit erfolgen.
Das Gericht hatte jedoch seine Entscheidung aus rein genehmigungsrechtlichen Gesichtspunkten gefällt. Es hatte sich nicht mit sicherheitstechnischen Mindestanforderungen an atomare Endlagerung auseinanderzusetzen.
Diese Mindestanforderungen sollten aber allein für den Betrieb eines atomaren Endlagers ausschlaggebend sein, wobei allgemein das Konservativitätsprinzip gelten sollte. Das würde bedeuten, daß ein Endlager nicht für erwartete Störfälle, sondern auch für die schlimmstmöglichen Störfälle sicherheitstechnisch ausgelegt sein sollte, unabhängig von den rechtlichen Möglichkeiten, die sich im Fall Morsleben durch den Einigungsvertrag ergeben haben.
Verschiedene Untersuchungen des Endlagers Morsleben, im besonderen das Gutachten des vom Bundesamt für Strahlenschutz beauftragten Professors Herrmann, lassen jedoch erhebliche Zweifel an der Erfüllung dieser Mindestanforderungen im Endlager Morsleben erkennen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
I. Die Entwicklung des Endlagers Morsleben seit dem 3. Oktober 1990 (Übernahme durch das Bundesamt für Strahlenschutz) bis heute
1. Welche Kenntnisse über die Sicherheitssituation im DDR-Endlager Morsleben hatte die Bundesregierung, bevor der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) am 1. August 1990 mit der Durchführung einer Sicherheitsanalyse für das Endlager beauftragte?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung des Gutachters Prof. Herrmann, der in seinem Abschlußbericht 1992 festgestellt hat: „Aufgrund der ... dargestellten geologischen und geochemischen Situation der Lösungszuflüsse in den Gruben Marie und Bartensleben muß festgestellt werden, daß offensichtlich nur unzulänglich wirksame natürliche bzw. geologische Barrieren zwischen dem Endlager und der Biosphäre existieren. Darüber hinaus gibt es im Bereich des Endlagers Morsleben auch keine technischen Barrieren, welche eine Rückhaltefunktion gegenüber mobilisierten Radionukliden ausüben können.“?
3. Weshalb hat sich die Bundesregierung der Empfehlung Prof. Herrmanns, zunächst weitere wissenschaftliche und technische Untersuchungen für das Endlager Morsleben vorzunehmen, bevor über die Einlagerung neuer radioaktiver Schadstoffe entschieden wird, nicht angeschlossen?
4. Was würde die Bundesregierung dazu veranlassen, solche Untersuchungen vornehmen zu lassen?
5. Denkt die Bundesregierung in Ausweitung der ursprünglichen Betriebsgenehmigung, die für das Gebiet der ehemaligen DDR erteilt wurde, an eine Einlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle aus Standorten in den alten Bundesländern?
6. Gelten für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) andere Sicherheitskriterien als für geplante radioaktive Endlager in den alten Bundesländern, und wie unterscheiden sich diese?
7. Wenn ja, weshalb werden nicht die gleichen Sicherheitskriterien angewendet, zumal das Ende der aktiven Einlagerung im Jahr 2000 in keiner Weise auch ein Ende der von der Endlagerstätte ausgehenden möglichen Gefährdungen bedeutet?
II. Die Bewertung der aktuellen Sicherheitssituation im Endlager Morsleben
8. Weshalb folgt die Bundesregierung bei ihrer Absicht, ERAM weiter zu nutzen, nicht dem Konservativitätsprinzip?
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Reaktorsicherheitskommission, wonach bei Einlagerung in einem bestehenden Bergwerk der Ermessensspielraum bei der Anwendung von Sicherheitskriterien anders zu bewerten ist als bei einer eigens angelegten Endlagerstätte?
10. Wenn ja, wie rechtfertigt sie dies?
11. Wie hoch sind die Wasserzuflüsse in das atomare Endlager Morsleben pro Monat seit Anfang 1991?
12. Woher kommen die Zuflüsse?
13. Mit welcher Entwicklung der Zuflüsse rechnet die Bundesregierung bis zum 30. Juni 2000?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung der Reaktorsicherheitskommission, wonach eine vollkommene Abdichtung des Endlagers nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich sei, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Erkenntnis?
15. Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung für den Fall eines plötzlichen Wassereinbruchs im atomaren Endlager (Zuflüsse von 1 m3 und mehr pro Minute)?
III. Die Stillegung des Endlagers Morsleben nach dem 30. Juni 2000 und die weiteren Sicherheitsperspektiven des Endlagers
16. Wie will die Bundesregierung nach der Schließung des Endlagers Morsleben den weiteren Abfluß von Laugen, den auch die Reaktorsicherheitskommission nicht ausschließen will, beherrschbar halten?
17. Muß nach Meinung der Bundesregierung das eingelagerte radioaktive Material, soweit es sich um mittel- und langfristige Radionuklide handelt (z. B. Radon 226 oder Plutonium 239), ausgelagert werden, wenn die Verlängerung der vorläufigen Betriebsgenehmigung bis zum 30. Juni 2000 ausläuft?
18. Wie will die Bundesregierung der Gefahr einer langfristigen radioaktiven Verseuchung des Allertales durch Austritt von Flüssigkeit aus dem Bereich des Endlagers entgegenwirken?
19. Mit welchem jährlichen Aufwand rechnet die Bundesregierung für die Nachbetriebsphase (Sach- und Personalkosten nach heutiger Berechnung)?
20. Wer soll Kostenträger dieser Maßnahme sein?
21. Welche Alternativen werden von der Bundesregierung für die atomare Endlagerung mittel- und schwachradioaktiver Abfälle diskutiert, falls die bislang von der Bundesregierung vorgesehenen Lagerstätten aufgrund von Sicherheitsrisiken nicht mehr für die Endlagerung in Frage kommen sollten?
Fragen21
Welche Kenntnisse über die Sicherheitssituation im DDR-Endlager Morsleben hatte die Bundesregierung, bevor der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) am 1. August 1990 mit der Durchführung einer Sicherheitsanalyse für das Endlager beauftragte?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung des Gutachters Prof. Herrmann, der in seinem Abschlußbericht 1992 festgestellt hat: „Aufgrund der ... dargestellten geologischen und geochemischen Situation der Lösungszuflüsse in den Gruben Marie und Bartensleben muß festgestellt werden, daß offensichtlich nur unzulänglich wirksame natürliche bzw. geologische Barrieren zwischen dem Endlager und der Biosphäre existieren. Darüber hinaus gibt es im Bereich des Endlagers Morsleben auch keine technischen Barrieren, welche eine Rückhaltefunktion gegenüber mobilisierten Radionukliden ausüben können.“?
Weshalb hat sich die Bundesregierung der Empfehlung Prof. Herrmanns, zunächst weitere wissenschaftliche und technische Untersuchungen für das Endlager Morsleben vorzunehmen, bevor über die Einlagerung neuer radioaktiver Schadstoffe entschieden wird, nicht angeschlossen?
Was würde die Bundesregierung dazu veranlassen, solche Untersuchungen vornehmen zu lassen?
Denkt die Bundesregierung in Ausweitung der ursprünglichen Betriebsgenehmigung, die für das Gebiet der ehemaligen DDR erteilt wurde, an eine Einlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle aus Standorten in den alten Bundesländern?
Gelten für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) andere Sicherheitskriterien als für geplante radioaktive Endlager in den alten Bundesländern, und wie unterscheiden sich diese?
Wenn ja, weshalb werden nicht die gleichen Sicherheitskriterien angewendet, zumal das Ende der aktiven Einlagerung im Jahr 2000 in keiner Weise auch ein Ende der von der Endlagerstätte ausgehenden möglichen Gefährdungen bedeutet?
Weshalb folgt die Bundesregierung bei ihrer Absicht, ERAM weiter zu nutzen, nicht dem Konservativitätsprinzip?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Reaktorsicherheitskommission, wonach bei Einlagerung in einem bestehenden Bergwerk der Ermessensspielraum bei der Anwendung von Sicherheitskriterien anders zu bewerten ist als bei einer eigens angelegten Endlagerstätte?
Wenn ja, wie rechtfertigt sie dies?
Wie hoch sind die Wasserzuflüsse in das atomare Endlager Morsleben pro Monat seit Anfang 1991?
Woher kommen die Zuflüsse?
Mit welcher Entwicklung der Zuflüsse rechnet die Bundesregierung bis zum 30. Juni 2000?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung der Reaktorsicherheitskommission, wonach eine vollkommene Abdichtung des Endlagers nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich sei, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Erkenntnis?
Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung für den Fall eines plötzlichen Wassereinbruchs im atomaren Endlager (Zuflüsse von 1 m3 und mehr pro Minute)?
Wie will die Bundesregierung nach der Schließung des Endlagers Morsleben den weiteren Abfluß von Laugen, den auch die Reaktorsicherheitskommission nicht ausschließen will, beherrschbar halten?
Muß nach Meinung der Bundesregierung das eingelagerte radioaktive Material, soweit es sich um mittel- und langfristige Radionuklide handelt (z. B. Radon 226 oder Plutonium 239), ausgelagert werden, wenn die Verlängerung der vorläufigen Betriebsgenehmigung bis zum 30. Juni 2000 ausläuft?
Wie will die Bundesregierung der Gefahr einer langfristigen radioaktiven Verseuchung des Allertales durch Austritt von Flüssigkeit aus dem Bereich des Endlagers entgegenwirken?
Mit welchem jährlichen Aufwand rechnet die Bundesregierung für die Nachbetriebsphase (Sach- und Personalkosten nach heutiger Berechnung)?
Wer soll Kostenträger dieser Maßnahme sein?
Welche Alternativen werden von der Bundesregierung für die atomare Endlagerung mittel- und schwachradioaktiver Abfälle diskutiert, falls die bislang von der Bundesregierung vorgesehenen Lagerstätten aufgrund von Sicherheitsrisiken nicht mehr für die Endlagerung in Frage kommen sollten?