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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen (G-SIG: 12011448)

Forderungen der Deutschen Kreditbank AG gegenüber ostdeutschen Kommunen in Höhe von 6,3 Mrd DM aus Baukosten für gesellschaftliche Einrichtungen, Kreditvergabe der Deutschen Kreditbank zum 1.7.1990 und verbleibende Altkredite zum 31.12.1992, Entschuldungen durch die Treuhandanstalt, Belastung der Wohnungswirtschaftsunternehmen mit Schulden aus Investitionen für gesellschaftliche Einrichtungen und Untersagung der Kreditaufnahme durch Gebietskörperschaften gem. Staatshaushaltsordnung der DDR, fehlende Regelung im Föderalen Konsolidierungsprogramm

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.06.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/488205.05.93

Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Die „Süddeutsche Zeitung" meldete am 3. Mai 1993, die ostdeutschen Städte weigerten sich, der Deutschen Kreditbank AG eine Summe von mindestens 6,3 Mrd. DM an Altschulden zu bezahlen, die sich aus den Baukosten für Kindergärten, Altenheime und ähnliche Einrichtungen in der DDR ergibt. Die Städte seien zwar Träger dieser Einrichtungen, bestritten aber, daß es sich um rechtsverbindliche Schulden an den Bund handele.

In einer dpa-Meldung vom 2. Mai 1993 wurde berichtet, der Deutsche Städtetag empfehle den Städten, es entweder auf einen höchstrichterlichen Entscheid in dieser Frage ankommen zu lassen oder selbst einen Musterprozeß zu führen.

Im Herbst 1992 hatte die Deutsche Kreditbank AG ostdeutsche Kommunen angeschrieben und diesen erklärt, von dem Moratorium für die Kreditverpflichtungen der kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen wären Altkredite für „gesellschaftliche Einrichtungen" nicht erfaßt. Die Deutsche Kreditbank AG, die als Gläubiger des überwiegenden Teils dieser Kredite auftrat, hielt die ostdeutschen Kommunen an, Vereinbarungen über die weitere Abwicklung, insbesondere hinsichtlich Zins und Tilgung, zu treffen und durch Unterschrift Erhalt und Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Kreditbank AG zu bestätigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Worauf gründet die Deutsche Kreditbank AG gegenüber den ostdeutschen Kommunen Forderungen in einer Gesamthöhe von 6,3 Mrd. DM?

2

In welcher Höhe hatte die Deutsche Kreditbank AG zum 1. Juli 1990 Kredite ausgereicht?

3

In welcher Höhe waren bei der Deutschen Kreditbank AG zum 31. Dezember 1992 Altkredite verblieben?

4

Hat die Treuhandanstalt Altkredite der Deutschen Kreditbank AG entschuldet?

Wenn ja, in welcher Höhe?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die im Zusammenhang mit der Errichtung von Altenheimen, Kindergärten und gesellschaftlichen Einrichtungen entstandenen und jetzt den ostdeutschen Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften in Rechnung gestellten Schulden aus Investitionen resultierten, die aufgrund der Staatshaushaltsordnung der DDR den Wohnungswirtschaftsunternehmen angelastet wurden?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach der Staatshaushaltsordnung der DDR eine Kreditaufnahme durch die Gebietskörperschaften auf jeder Ebene — Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden — untersagt war?

7

Ist der Bundesregierung ferner bekannt, daß zwar der von der Volkskammer als Gesetz beschlossene Volkswirtschaftsplan sämtliche Investitionen auf dem Gebiet der DDR enthielt, deren Finanzierung im Staatshaushaltsplan enthalten war, aber die Aufnahme der als Finanzierungsmittel herangezogenen Kredite mit Beschluß eines Kreistages von den regionalen VEB „Gebäudewirtschaft" erfolgte, für die den Banken aus dem Staatshaushalt Zins- und Tilgungsleistungen erbracht wurden?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die in einem vom Gesamtverband der Wohnungswirtschaft in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten aus dem Jahr 1991 enthaltene Feststellung, die zur Förderung des Wohnungsbaus in der ehemaligen DDR geschlossenen Kreditverträge stellten in Wahrheit keine materiell-rechtlichen Darlehens- und Kreditverträge dar, sondern allein staatliche Mechanismen zur Umverteilung und Kontrolle des Geldkreislaufs?

9

Warum wurde die Frage der Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen im Föderalen Konsolidierungsprogramm nicht abschließend geregelt?

Bonn, den 5. Mai 1993

Dr. Barbara Höll Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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