Nationale Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente
der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
1995 findet die Überprüfungskonferenz des Nichtweiterverbreitungsvertrages statt. Unter diesem Blickwinkel ist die Nuklearpolitik der Bundesrepublik Deutschland von herausragender Bedeutung.
Nach bisher nicht dementierten Angaben der Zeitschrift „atomwirtschaft " hatte sich der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Klaus Töpfer, am 7. Dezember 1992 „für die Beibehaltung der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente unter nationaler Verantwortung" ausgesprochen (atw 1/1993, S. 26).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Werden abgebrannte Brennelemente unter nationaler Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Staat wiederaufgearbeitet?
Um welche Anlagen und um welchen Tonnagendurchsatz handelt es sich?
Wie wird das Prinzip der nationalen Verantwortung im Einzelfall realisiert?
Bis zu welchem Zeitpunkt wurden abgebrannte Brennelemente unter nationaler Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland aus dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland oder in anderen Staaten wiederaufgearbeitet?
Ist oder war die Bundesrepublik Deutschland an bi- oder multinationalen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Hinblick auf die Technologie der nuklearen Wiederaufarbeitung beteiligt?
Um welche Projekte handelt oder handelte es sich?
Finden oder fanden im Bereich der nuklearen Wiederaufarbeitung Forschungs- und Entwicklungsarbeiten unter nationaler Federführung der Bundesrepublik Deutschland statt, an denen der Bund und/oder die Länder beteiligt sind?
Um welche Projekte handelt oder handelte es sich?