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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Einheitliche Quellensteuer in den EG-Mitgliedstaaten (G-SIG: 12011450)

Besteuerung von Zinseinkünften in der EG, EG-weite Einführung einer Quellensteuer, Beibehaltung des § 30a Abgabenordnung, Steuermindereinnahmen durch Nichtversteuerung von Kapitaleinkünften

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.06.1993

Aktualisiert

26.07.2022

BT12/489507.05.1993

Einheitliche Quellensteuer in den EG-Mitgliedstaaten

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Drucksache 12/4895 07.05.93 Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste Einheitliche Quellensteuer in den EG-Mitgliedstaaten Die „WirtschaftsWoche" behauptet in ihrer Ausgabe Nummer 19 vom 7. Mai 1993, auf der Tagesordnung des nächsten Treffens des EG-Ministerrates am 21. und 22. Mai 1993 in Dänemark stehe die gemeinsame Besteuerung der Zinserträge. Der Bundesminister der Finanzen wolle — so die „Wirtschafts- Woche" — den Steuerflüchtlingen „endgültig" an den Kragen und fordere einheitliche Quellensteuer in allen EG-Mitgliedstaaten. Wir fragen die Bundesregierung: 1. In welchen Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft existiert auf welcher Bemessungsgrundlage eine der bundesdeutschen Quellensteuer vergleichbare Besteuerung der Zinseinkünfte? Wie werden diese erfaßt? Wie hoch sind die Steuersätze? 2. Welche EG-Staaten, die Zinseinkünfte besteuern, haben zugleich welche Kontrollverfahren eingeführt? 3. Trifft es zu, daß sich die Bundesregierung vor vier Jahren dem Vorschlag der EG-Kommissarin Srcivener nicht angeschlossen hat, EG-weit einen einheitlichen Steuersatz von 15 Prozent einzuführen? Wenn ja, mit welcher Begründung? 4. Hat das Bundesministerium der Finanzen bereits Vorschläge für eine EG-weite Einführung einer Quellensteuer ausgearbeitet? Wenn ja, welche? In welchem Verhältnis stehen Deklarations- und Verifikationsprinzip zueinander? 5. Hat sich die vom Deutschen Bundestag 1992 im Rahmen der Neuregelung der Zinsbesteuerung auch beschlossene Beibehaltung des § 30 a der Abgabenordnung in der Praxis bewährt? 6. Hat sich die im Zinsabschlaggesetz enthaltene Bevorzugung der Bezieher von Einkünften aus Kapitalvermögen durch Freibeträge gegenüber Beziehern von Einkünften aus unselbständiger Arbeit bewährt? 7. Teilt die Bundesregierung die im Rahmen der Stellungnahme des „ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung" anläßlich der Anhörung vor dem Finanzausschuß des Deutschen Bundestages am 6. Mai 1992 zum Zinsabschlaggesetz vorgetragene Schätzung, daß die Nichtangabe und damit die Nichtversteuerung von Kapitaleinkünften als Folge einer wenig konsequenten Durchsetzung des geltenden Steuerrechts den Staat jährlich um Steuereinnahmen in einer Größenordnung von 25 Mrd. DM bringt? Wenn nein, was spricht dann aus Sicht der Bundesregierung für eine EG-einheitliche Besteuerung der Zinserträge? 8. Warum hat die nach eigenen Aussagen der Bundesregierung „verfassungskonforme und zugleich kapitalmarktschonende Neuregelung der Zinsbesteuerung" (BMF-Finanznachrichten, 55/92, S. 4) eine Kapitalflucht ins Ausland nicht verhindern können? Bonn, den 6. Mai 1993 Dr. Barbara Höll Dr. Gregor Gysi und Gruppe]

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