Wehrtechnische Forschung im Bereich Gentechnik und biologische Waffen
der Abgeordneten Ursula Burchardt, Josef Vosen, Holger Bartsch, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Edelgard Bulmahn, Dr. Andreas von Bülow, Wolf-Michael Catenhusen, Gernot Erler, Lothar Fischer (Homburg), Dieter Heistermann, Erwin Horn, Lothar Ibrügger, Ilse Janz, Dr. Karl-Heinz Klejdzinski, Walter Kolbow, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Robert Leidinger, Siegmar Mosdorf, Gerhard Neumann (Gotha), Horst Niggemeier, Manfred Opel, Dr. Helga Otto, Ursula Schmidt (Aachen), Brigitte Schulte (Hameln), Bodo Seidenthal, Heinz-Alfred Steiner, Dr. Peter Struck, Uta Zapf, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Entwicklung, Herstellung und Lagerung von Toxin- und B-Waffen sind seit dem Genfer Abkommen von 1972 international verboten. Schutzforschung hingegen ist nach diesem Abkommen erlaubt.
Die durch Gen- und Biotechnologie eröffneten Möglichkeiten des gezielteren Handlings (der Manipulation/des Maßschneiderns) von Krankheitserregern haben nicht nur die Furcht vor einem gesteigerten Interesse militärischer Kreise an einer verbotenen Entwicklung von Toxin- und B-Waffen genährt, sondern auch Fragen aufgeworfen, wie wir uns künftig zur Schutzforschung verhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Abwehrkonzeption verfolgt die Bundesregierung im B-Waffen-Schutz? Hat sich diese Konzeption seit der Verabschiedung der B-Waffen-Konvention 1972 geändert, und wenn ja, weshalb, und in welcher Hinsicht?
Von welchen Bedrohungsszenarien geht die Bundesregierung im B-Waffen-Schutz aus?
Wurde die Abwehrkonzeption der Bundesregierung im B-Waffen-Schutz seit dem Golfkrieg verändert? Wenn ja, weshalb?
Welche Hinweise sind der Bundesregierung bekannt, die auf eine Nichteinhaltung des B-Waffen-Verbotsabkommens von 1972 seitens des Iraks in der Vergangenheit hinweisen? Konnten die VN-Inspekteure seit dem Golfkrieg diese Hinweise durch Fakten erhärten?
Geht die Bundesregierung davon aus, daß sich einzelne Staaten nicht an die Bestimmungen des Abkommens von 1972 über das Verbot von Toxin- und B-Waffen halten, wenn ja, welche? Welche näheren Informationen liegen der Bundesregierung hierzu vor?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die mögliche militärische Nutzung des Potentials von moderner Bio- und Gentechnik zu feindseligen Zwecken insbesondere für wirtschaftlich und technisch unterlegene Länder eine Herausforderung bzw. potentielle Bedrohung darstellt?
Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Beschluß vom 27. Februar 1991 eine Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von Vorschriften des Arzneimittelgesetzes für den Bereich der Bundeswehr bis zum 30. September 1991 erlassen. Es handelte sich dabei um einen Impfstoff gegen Milzbrand. Sind während des Golfkriegs 1991 oder danach Bundeswehrangehörige gegen Milzbrand geimpft worden, und wenn ja, wie viele, und warum? Um welchen Milzbrandimpfstoff handelte es sich dabei, und woher war dieser Impfstoff bezogen worden?
Die Bundesrepublik Deutschland unterhält mit den USA, Frankreich und den Niederlanden Kooperationsabkommen zum B-Waffen-Schutz. Wann wurden diese Kooperationsabkommen geschlossen? Wie werden diese Kooperationsabkommen ausgefüllt? Sind mit weiteren Staaten Kooperationsabkommen auf dem Sektor B-Waffen-Schutz geschlossen worden? Wenn ja, mit welchen? Gibt es eine NATO-weite Zusammenarbeit und Arbeitsteilung auf dem Sektor B-Waffen-Schutz?
Welche gentechnischen Forschungen werden im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung seit 1987 durchgeführt?
Im Rahmen des B-Waffen-Schutzes verfolgt die Bundesregierung u. a. auch gentechnische Forschungsvorhaben zu Q-Fieber und Arboviren. Welche Bedrohungsanalysen liegen diesen Forschungen zugrunde? Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, daß bei diesen Forschungen die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, daß ein Entweichen der Erreger oder die Entstehung neuartiger Viren ausgeschlossen werden können? Sind der Bundesregierung gesundheitliche Schäden beim Umgang mit den genannten Erregern in bundesdeutschen Forschungseinrichtungen bekanntgeworden, wenn ja, wo, und welche?
Im Rahmen des B-Waffen-Schutzes werden u. a. Nachweisverfahren und Impfstoffe gegen verbreitete bzw. seltene Krankheitserreger entwickelt. Wie stellt die Bundesregierung die zivile Nutzung der erzielten Forschungsergebnisse sicher? Warum werden die entsprechenden Forschungen zum Schutz vor Krankheitserregern nicht im Rahmen ziviler Forschungsprogramme abgewickelt?
In der Wehrwissenschaftlichen Dienststelle der Bundeswehr für ABC-Schutz in Munster ist in den 80er Jahren ein Hochsicherheitslabor L3 errichtet worden. Welche Forschungen und Entwicklungsarbeiten werden dort bislang abgewickelt, die entsprechende Sicherheitsvorkehrungen nötig machten, und welche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind geplant? Welche Krankheitserreger kamen dabei zum Einsatz? Werden in der genannten Einrichtung auch gentechnische Arbeiten ausgeführt?
Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, daß gentechnische Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der genannten Einrichtung bzw. bei Vertragsnehmern an anderen Forschungseinrichtungen nicht zu offensiven Zwecken genutzt werden können bzw. einen entsprechenden Anschein erwecken?
Wehrmedizinische Forschungen fanden zu DDR-Zeiten u. a. in der Sektion Militärmedizin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität in Greifswald statt. Welche Vorhaben wurden dort zu DDR-Zeiten bearbeitet? Wurden militärische Versuche auch auf der Insel Riems abgewickelt? Welche Aktivitäten finden in den genannten Einrichtungen heute statt, und unter welcher Kontrolle?
Repräsentanten der GUS-Staaten haben seit 1991 mehrfach in Interviews mit international bekannten Medien Angaben über die Milzbrandepidemie in Swerdlowsk im Jahr 1979 und über die frühere sowjetische Beschäftigung mit B-Waffen gemacht. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor? Hat es nach Einschätzung der Bundesregierung Verstöße der früheren UdSSR gegen das B-Waffen-Verbotsabkommen von 1972 gegeben? Welche Verbindungen gab es zwischen den wehrmedizinischen Forschungseinrichtungen der früheren DDR und dem sowjetischen B-Waffen-Programm? Sind der Bundesregierung Fakten bekanntgeworden, daß in der früheren DDR Aktivitäten vorgenommen wurden, die gegen die genannte 1972er Konvention verstießen?
Wie hat die Bundesregierung auf der Dritten Überprüfungskonferenz zum B-Waffen-Verbotsabkommen von 1972 in Genf im Frühjahr 1991 agiert? Welche Beschlüsse wurden auf dieser Konferenz gefaßt, und welche Anstrengungen hat die Bundesregierung seitdem unternommen, um die Beschlüsse umzusetzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen, den Einsatz der Gentechnik zu militärischen Zwecken zu untersagen und ein solches Verbot auch auf den Bereich der Schutzforschung auszudehnen?