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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Einführung einer Steuer für Freizeit- und Sportboote (G-SIG: 12011496)

Einführung einer Steuer für Freizeit- und Sportboote im Vergleich zu anderen EG-Staaten, Verzicht auf eine Besteuerung von Motorbooten im Steueränderungsgesetz 1992, Besteuerungsverbot auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen durch die Mannheimer Akte von 1868

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.07.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/510209.06.93

Einführung einer Steuer für Freizeit- und Sportboote

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Die niederländische Regierung beabsichtigt, eine Bootsteuer in Form einer jährlich zu vergebenden Lizenz zu erheben. Die britische Regierung soll ähnliche Pläne hegen. In Italien wird bereits seit längerem der private Bootsbesitz in Abhängigkeit von Faktoren wie Länge des Bootes oder Höhe des zu versteuernden Einkommens besteuert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

In welchen EG-Staaten werden Freizeit- und Sportboote wie besteuert?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung einer speziellen Steuer für Freizeit- und Sportboote?

Wenn nein, was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine solche Steuer?

3

Was hatte die Bundesregierung 1991 veranlaßt, auf die von ihr im Rahmen des „Steueränderungsgesetzes 1992" vorgesehene Besteuerung von Wasserfahrzeugen mit Motor zu verzichten?

4

Ist der Bundesregierung die Existenz der „Mannheimer Akte" von 1868 bekannt?

5

Trifft es zu, daß die „Mannheimer Akte" eine Besteuerung der auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen verkehrenden Wasserfahrzeuge nicht zuläßt?

Bonn, den 7. Juni 1993

Dr. Barbara Höll Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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