Boykottbeschlüsse gegen Rest-Jugoslawien
der Abgeordneten Jochen Welt, Angelika Barbe, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Peter Conradi, Freimut Duve, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Dr. Peter Glotz, Günter Graf, Gerlinde Hämmerle, Dieter Heistermann, Marianne Klappert, Fritz Rudolf Körper, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Uwe Lambinus, Dorle Marx, Peter Paterna, Dr. Willfried Penner, Dr. Eckhart Pick, Rudolf Purps, Bernd Reuter, Renate Schmidt (Nürnberg), Dr. Jürgen Schmude, Gisela Schröter, Rolf Schwanitz, Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Dr. Peter Struck, Wolfgang Thierse, Günter Verheugen, Hans Wallow, Gerd Wartenberg (Berlin), Dieter Wiefelspütz, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Auch die am 17. April 1993 vom Sicherheitsrat der UNO verabschiedeten verschärften Boykottbeschlüsse laufen wieder ins Leere, wenn die Durchsetzung an den Grenzen zu Rest-Jugoslawien nicht wirksamer realisiert wird.
Gerade nach dem vorläufigen Scheitern der Friedensverhandlungen für den Bereich von Bosnien-Herzegowina und den daraufhin erfolgten verschärften Boykottmaßnahmen gegen Serbien/ Montenegro vom 26. April 1993 ist ein effektives Grenzsicherungssystem notwendig.
Hierbei ist die gemeinsame Verpflichtung der Europäer gefordert. Insbesondere die europäischen Staaten, die direkte Grenzen zu Rest-Jugoslawien haben, müssen in der Ausführung der Sanktionsbeschlüsse der UNO unterstützt werden. Bei der Durchführung dieser Beschlüsse sind im Bereich der Donausicherung auch Beamte des Bundesgrenzschutzes eingesetzt. Vor dem Hintergrund der Diskussion um eine internationale Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland möchte die Fraktion der SPD folgende Fragen von der Bundesregierung geklärt haben:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Hält die Bundesregierung die Sicherungsmöglichkeiten auf der Donau für ausreichend und inwieweit ist die Bundesregierung bereit, auch geeignete Maßnahmen von Anrainerstaaten wie z. B. Griechenland, zu verlangen?
Wie viele Beamte des Bundesgrenzschutzes sind im Augenblick im Einsatz und werden in nächster Zeit zum Einsatz gelangen?
Unter dem Eindruck der Diskussion über bewaffnete Kampfeinsätze von Bundeswehrsoldaten sollte auch im Bereich des Bundesgrenzschutzes über die Art des Einsatzes gesprochen werden. Wie sieht der Auftrag der BGS-Beamten im einzelnen aus?
Welche Ausbildung haben die zur Zeit eingesetzten und noch einzusetzenden Beamten?
Welche Maßnahmen dürfen die Beamten unterstützen?
Wo und wie sind die Grenzen ihrer Tätigkeit definiert?
Welche soziale Absicherung und zusätzliche Besoldung erfahren die Beamten für ihren Einsatz?
Sind die zum Einsatz kommenden Beamten abgeordnet oder freiwillig zu diesem Dienst aufgerufen?
Für wie lange ist der Einsatz für den einzelnen Beamten vorgesehen?
Welche Verträge oder Vereinbarungen gibt es innerhalb der jeweiligen Bündnisse und internationalen Verpflichtungen von Seiten der Bundesregierung, die zur Grenzsicherung beitragen?
Wie erfolgt die Koordination des Einsatzes zwischen dem Bundesministerium des Innern, dem Auswärtigen Amt und den zuständigen Behörden der jeweiligen Partnerländer bzw. der UNO?
Wer trägt die Gesamtleitung der Operation auf nationaler und internationaler Ebene?
Ist die KSZE in die Embargo-Überwachung in irgendeiner Form einbezogen?