Volltext (unformatiert)
[Drucksache 12/5379
05.07.93
Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Zusätzliche Steuereinnahmen durch Verbesserung der Steuergerechtigkeit
Die Bundesregierung nimmt für sich in Anspruch, zur
Verbesserung der Steuergerechtigkeit mißbräuchliche und
unangemessene Gestaltungen zu bekämpfen. Im Rahmen des von ihr jüngst
vorgelegten „Sparpakets" hat sie verstärkte Bemühungen der
Finanzverwaltung zur Eindämmung von Mißbräuchen und
Steuerumgehungen sowie gesetzliche Regelungen gegen
ungerechtfertigte Steuervorteile und unerwünschte
Steuergestaltungen angekündigt und die hierdurch zu erzielenden zusätzlichen
Steuereinnahmen auf 5 bis 6 Mrd. DM geschätzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was sind aus Sicht der Bundesregierung ungerechtfertigte
Steuervorteile?
2. Welche gesetzlichen Maßnahmen zur Beseitigung welcher
ungerechtfertigten Steuervorteile will die Bundesregierung
dem Deutschen Bundestag wann vorschlagen?
3. Welchen Beitrag soll die von der Bundesregierung
angekündigte verstärkte Anwendung ausländerpolizeilicher Mittel
gegen sogenannte Straßenhändler zur Verbesserung der
Steuergerechtigkeit leisten?
In welchem Verhältnis stehen Aufwand und möglicher Ertrag
zueinander?
4. Was hat die Bundesregierung bisher getan, um
Steuerhinterziehung ernsthaft und wirksam zu bekämpfen?
5. Ist die Bundesregierung bereit, den Ansatz der
Steuerbilanzwerte bei der Vermögen- und Gewerbekapitalsteuer wieder
rückgängig zu machen?
Wenn nein, warum nicht?
6. Ist die Bundesregierung bereit, den Bewertungsabschlag von
25 Prozent beim Betriebsvermögen zurückzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?
Drucksache 12/5379 Deutscher Bundestag — 12, Wahlperiode
7. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen,
ausländische Investmentfonds in die Regelungen des
Zinsabschlaggesetzes mit einzubeziehen?
8. Ist die Bundesregierung ferner bereit, nachfolgend
aufgeführte Vorschläge zur Verbesserung der Steuergerechtigkeit
und zum Abbau ungerechtfertigter Steuervorteile
aufzugreifen:
a) Aufhebung der steuerlichen Berücksichtigung von
Werbegeschenken,
b) Abschaffung des Sonderausgabenabzugs von
Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse,
c) Einschränkung der steuerlichen Berücksichtigung
betrieblich genutzter Pkw,
d) Abschaffung des Kinderfreibetrags,
e) Abschaffung des Ehegattensplittings sowie
f) Begrenzung des steuerlichen Abzugs von
Bewirtungskosten auf mindestens 50 Prozent?
Wenn nein, warum nicht?
9. Ist der Bundesregierung bekannt, daß in großformatigen
Anzeigen für ein „Kreuzmietmodell" geworben wird, mit
dessen Hilfe die ab 1994 wirksam werdenden drastisch gekürzten
Steuervergünstigungen beim Erwerb einer gebrauchten
Immobilie umgangen werden können?
10. Trifft es zu, daß ein Erlaß aus dem Bundesministerium der
Finanzen klarstellt, daß bei der Nutzung eines Privatwagens
für berufliche Zwecke auch eine kürzere Nutzungsdauer als
fünf Jahre möglich ist und dadurch höhere Abschreibungen
getätigt werden können?
11. Trifft es zu, daß z. B. durch die Gründung eines als
„Freibetrags-Vervielfachungsmodell" bezeichneten, nicht
rechtsfähigen Vereins höhere Einkünfte als die geltenden Freibeträge
6100/12 000 DM aus Kapitalvermögen steuerfrei bleiben
können?
12. Ist der Bundesregierung das „Doppelzocker-Modell" bekannt,
mit dem in Zeitungsanzeigen dafür geworben wird, wie die für
Investitionen in der ehemaligen DDR gewährte
Sonderabschreibung von 50 Prozent für ein und dasselbe Objekt gleich
zweimal beansprucht werden kann?
Bonn, den 1. Juli 1993
Dr. Barbara Höll
Dr. Gregor Gysi und Gruppe]