BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Vermögenswerte der DDR als Vermögenszugänge des Sachvermögens des Bundes in den Bestandsverzeichnissen der Bundesverwaltung (G-SIG: 12011576)

Eingang von Sachvermögenswerten der DDR in die Bestandsverzeichnisse der Bundesverwaltung und Abgänge seit dem 3.10.1990, Übernahme durch Länder, Kreise, Gemeinden und weitere Träger der öffentlichen Verwaltung, Eingang geldwerter Rechte aus dem DDR-Vermögen in die Vermögensrechnung des Bundes, Abschluß der Zugänge an DDR-Verwaltungsvermögen

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

02.09.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/541813. 07. 93

Vermögenswerte der DDR als Vermögenszugänge des Sachvermögens des Bundes in den Bestandsverzeichnissen der Bundesverwaltung

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Nach den Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Gruppe der PDS/Linke Liste zum Vermögen der DDR stehen der Bundesregierung die zum Umfang und Wert des Vermögens der DDR notwendigen Zahlen nicht zur Verfügung. Das soll auch auf das Vermögen der DDR zutreffen, das unmittelbaren Verwaltungszwecken diente und Verwaltungsvermögen des Bundes wurde.

Innerhalb der Vermögensrechnung des Bundes erfolgt kein wertmäßiger Nachweis des Sachvermögens. Die einzelnen Ressorts überarbeiten im Rahmen ihrer Verwaltungstätigkeit die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Vermögenszugänge und -abgänge, einschließlich des in dieser Zeit übernommenen Vermögens der DDR.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Sachvermögenswerte der DDR sind in die Bestandsverzeichnisse der Bundesverwaltung seit dem 3. Oktober 1990 eingegangen?

Zu welchem Zeitpunkt (Jahr der Vermögensrechnung des Bundes) erfolgt der Zugang jeweils?

2

Welche Abgänge sind von diesen Vermögenswerten der DDR aus dem Bundesvermögen seit dem 3. Oktober 1990 erfolgt?

Dazu wird für jeden Vermögensabgang gefragt:

a) Aufgrund welcher rechtlichen Regelungen erfolgte der Vermögensabgang,

b) bei Übertragungen und Verkäufen: An wen erfolgte der Vermögensabgang,

c) welche Erlöse bzw. geldwerten Rechte hat das Bundesvermögen damit erzielt?

3

Welche Sachvermögenswerte des Verwaltungsvermögens der DDR wurden Eigentum von

a) Ländern,

b) Kreisen,

c) Gemeinden,

d) weiteren Trägern öffentlicher Verwaltung?

4

Welche geldwerten Rechte aus dem Vermögen der DDR sind in welchen Jahren in die Vermögensrechnung des Bundes eingegangen?

5

Sind die Zugänge an Verwaltungsvermögen der DDR in die Vermögensrechnung des Bundes abgeschlossen?

Der Zugang welcher Positionen ist noch nicht abgeschlossen?

Bonn, den 1. Juli 1993

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen