Kreiswehrersatzamt Eberswalde (Land Brandenburg)
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Der Bundesminister der Verteidigung beabsichtigt, das Kreiswehrersatzamt Eberswalde aufzulösen.
Die Zuständigkeit des Amtes erstreckt sich bereits jetzt auf das Territorium der Kreise Templin, Prenzlau, Angermünde, Schwedt, Bad Freienwalde, Eberswalde und Bernau. Die genannten Kreise sollen nach Auflösung des Amtes Eberswalde auf die Ämter Neuruppin und Frankfurt/Oder aufgeteilt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hoch ist durchschnittlich die Anzahl der Wehrpflichtigen, die von einem Kreiswehrersatzamt in der Bundesrepublik Deutschland betreut werden?
Welche territoriale Ausdehnung hat durchschnittlich der Zuständigkeitsbereich eines Kreiswehrersatzamtes?
Inwieweit werden verkehrstechnische Bedingungen bei der Zuordnung von Kreisen zu einem Amt berücksichtigt?
Hält es die Bundesregierung für zumutbar, daß ein Wehrpflichtiger ca. acht Stunden benötigt, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln „sein" Kreiswehrersatzamt zu erreichen?
Was kann in diesem Zusammenhang nach Ansicht der Bundesregierung einem Wehrpflichtigen zugemutet werden?
Wie hoch war insgesamt der Arbeitszeitausfall im Jahr 1992 durch den Besuch der Kreiswehrersatzämter?
Wie hoch war der 1992 von den Unternehmen zu zahlende Verdienstausfall?
Welche Vorstellung hat die Bundesregierung von einer bürgernahen Arbeit der Kreiswehrersatzämter?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Kreiswehrersatzämter sowohl personell als auch organisatorisch in der Lage, die wehrpflichtigen Bürger ihres Zuständigkeitsbereiches umfassend zu betreuen?