BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Entsorgung von asbestverseuchten Nachtstromspeicherheizungen (G-SIG: 12011620)

Asbestgefährdung durch Nachtstromspeicherheizungen, Entsorgungsmaßnahmen durch Vermieter

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

21.09.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/556618.08.93

Entsorgung von asbestverseuchten Nachtstromspeicherheizungen

der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Ingrid Becker-Inglau, Friedhelm Julius Beucher, Lieselott Blunck (Uetersen), Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger, Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Klaus Lennartz, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Adolf Ostertag, Horst Peter (Kassel), Bernd Reuter, Otto Schily, Dieter Schloten, Regina Schmidt-Zadel, Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Hans-Günther Toetemeyer, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz, Hildegard Wester

Vorbemerkung

Die überwiegende Zahl der vor 1977 hergestellten Elektro-Speicherheizgeräte enthält asbesthaltige Bauteile, in der Regel in schwachgebundener Form. In der Mehrzahl befindet sich Asbest in der Wärmedämmung des Speicherkernunterbaues und kann von dort, befördert vom Lufttransport, austreten. Bei einigen Fabrikaten sind auch Platten seitlich und oberhalb des Kerns asbesthaltig. Bei anderen Geräten wurden sogar bis Mitte der 80er Jahre asbesthaltige Bauteile verwendet.

Raumluftuntersuchungen belegen, daß sich durch die Emissionen aus asbesthaltigen Geräten erhebliche Gesundheitsbelastungen ergeben. Der Bestand an asbesthaltigen Nachtstromspeichergeräten in Deutschland wird auf vier bis sechs Mio. geschätzt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie bewertet die Bundesregierung das Gefährdungspotential asbesthaltiger Nachstromspeichergeräte?

Gibt es erhebliche Unterschiede bei verschiedenen Gerätetypen, Umfang der Nutzungsdauer und der Art der Nutzung?

2

Hält die Bundesregierung ein Entsorgungsprogramm von asbestverseuchten Nachtstromspeicherheizungen für erforderlich?

Ist sie der Auffassung, eine Höchstnutzungsdauer zu empfehlen bzw. vorzuschreiben?

Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Asbestsachverständigen, daß schwachgebundener Asbest in „Nachtstromspeichergeräten" ein bedeutsames Gesundheitsrisiko darstellt?

3

4

Ist die Bundesregierung bereit, bei der Messung von hohen Asbestfaserkonzentrationen die gesetzlichen Grundlagen für eine schnelle Entsorgung zu schaffen?

Ist sie bereit, dafür auch finanzielle Hilfen für Mieter bzw. auch Vermieter zu ermöglichen?

5

Wie können Mieter in Mietwohnungen mit erhöhten Belastungen durch Asbest-Emissionen umgehen, wenn der Vermieter die Entsorgung fachlich unzureichend durchgeführt hat oder gar nichts unternimmt?

6

Ist es vor dem Hintergrund aufwendiger Entsorgungsmaßnahmen in asbestverseuchten öffentlichen Gebäuden hinzunehmen, daß ein Unterschied zwischen öffentlicher und privater Gesundheitsgefährdung bzw. Gesundheitsvorsorge gemacht wird?

Wenn ein öffentliches Gebäude asbestverseucht ist, wird es kurzfristig geschlossen und saniert.

Warum wird dies nicht auch von Vermietern verlangt?

7

Hält die Bundesregierung es für erforderlich, für die Nutzer der ca. vier bis sechs Mio. Nachtstromspeicherheizungen zumindest Schutzmaßnahmen zu empfehlen, wie

— Änderung der Verdrahtung,

— Absaugung der Ablagerungen,

— Erhöhung des Luftaustausches?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß insbesondere bei älteren Anlagen der Eigentümer im Rahmen der Unterhaltungspflicht Untersuchungen durchführen lassen muß, deren Ergebnisse auch den evtl. Mietern mitzuteilen sind?

9

Sollte die Bauaufsicht bei einer konkreten Gesundheitsgefahr, die sich aus den Messungen ergibt, den Eigentümer anweisen können, eine Entsorgung durchzuführen?

10

Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, daß Asbest-Öfen ein Mangel im Sinne des Mietrechts sind, so daß der Mieter nicht den unbedingten Nachweis führen muß, daß die Geräte auch tatsächlich Asbestfasern an die Raumluft abgeben?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg, daß der Mieter mit Hilfe der Baubehörde den Vermieter zwingen kann, die Asbestgeräte auszutauschen?

Bonn, den 18. August 1993

Michael Müller (Düsseldorf) Ingrid Becker-Inglau Friedhelm Julius Beucher Lieselott Blunck (Uetersen) Ursula Burchardt Marion Caspers-Merk Dr. Marliese Dobberthien Ludwig Eich Lothar Fischer (Homburg) Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Dr. Liesel Hartenstein Renate Jäger Susanne Kastner Siegrun Klemmer Horst Kubatschka Dr. Klaus Kübler Klaus Lennartz Heide Mattischeck Ulrike Mehl Jutta Müller (Völklingen) Adolf Ostertag Horst Peter (Kassel) Bernd Reuter Otto Schily Dieter Schloten Regina Schmidt-Zadel Dietmar Schütz Ernst Schwanhold Hans-Günther Toetemeyer Hans Georg Wagner Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Dr. Axel Wernitz Hildegard Wester

Ähnliche Kleine Anfragen