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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Zivile Nutzung des Fliegerhorstes Preschen (G-SIG: 12011642)

Verlegung des Jagdgeschwaders JG 73, Errichtung eines Euro-Transport-Logistik-Zentrums (ETLZ) auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes, Erleichterungen der deutsch-polnischen Grenzabfertigung

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

24.09.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/562406. 09. 93

Zivile Nutzung des Fliegerhorstes Preschen

der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Nach einer Information des Landrates des Kreises Forst (Lausitz) soll der Fliegerhorst Preschen nach Verlegung des Jagdgeschwaders der Bundeswehr JG 73 zu einem Euro-Transport-Logistik- Zentrum (ETLZ) umgestaltet werden.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen7

1

Für welchen Zeitpunkt ist die Verlegung des Jagdgeschwaders JG 73 vorgesehen?

2

Wird die Liegenschaft im Anschluß daran sofort an die Kommune übergeben?

3

Wenn ja, zu welchen Konditionen?

4

Welche Haltung hat die Bundesregierung zur Errichtung eines ETLZ in der genannten Region?

5

Könnten damit die im Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vereinbarten Erleichterungen der Grenzabfertigung erreicht werden?

6

Inwieweit finden bei der künftigen Nutzung der Liegenschaft die geographischen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Bedingungen des Areals Berücksichtigung (EG-Außengrenze, BAB 15, Eisenbahnverbindung Cottbus-Wroclaw; auch: hohe Arbeitslosenquote, fehlende zukunftsträchtige Industrieunternehmen)?

7

Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse einer künftigen Nutzung des Fliegerhorstes als ETLZ das Abkommen mit der Republik Polen so zu modifizieren, daß die vorgesehene Grenz- und Zollabfertigung statt auf polnischem Territorium errichtet wird?

Bonn, den 1. September 1993

Dr. Dagmar Enkelmann Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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