EG-Rechtsakte und Gewässerschutz
der Abgeordneten Klaus Lennartz, Susanne Kastner, Brigitte Adler, Friedhelm Julius Beucher, Lieselott Blunck (Uetersen), Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Christel Hanewinckel, Dr. Liesel Hartenstein, Siegrun Klemmer, Walter Kolbow, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Eckart Kuhlwein, Christoph Matschie, Christian Müller (Zittau), Jutta Müller (Völklingen), Michael Müller (Düsseldorf), Ulrike Mehl, Dr. Helga Otto, Otto Schily, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Renate Schmidt (Nürnberg), Wieland Sorge, Ernst Schwanhold, Dietmar Schütz, Uta Titze-Stecher, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz, Heidemarie Wieczorek-Zeul
Vorbemerkung
Auf EG-Ebene werden z. Z. wichtige Entscheidungen im Bereich des Gewässerschutzes von der EG-Kommission vorbereitet:
- Die Gewässerschutzrichtlinien für Oberflächengewässer und Grundwasser sollen überarbeitet werden. Die längst überfällige Verschärfung dieser Richtlinien u. a. in bezug auf die Festsetzung des Pestizid-Grenzwertes der Trinkwasser-Richtlinie als notwendiger Maßstab für den Gewässerschutz sowie in bezug auf die Regelung eines Sanierungsgebotes für belastetes Grund- und Oberflächenwasser wird z. Z. diskutiert.
- Die EG-Trinkwasserrichtlinie soll novelliert werden. Dabei soll evtl. der strenge Pestizid-Grenzwert von 0,1 Mikrogramm/Liter durch höhere Grenzwerte z. B. für Atrazin ersetzt werden.
- In dem EG-Richtlinienvorschlag zu Anhang VI der Richtlinie über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln soll bei der Festlegung der Zulassungskriterien für Pflanzenschutzmittel auf Betreiben der Industrie- und Agrarkommission auf EG-Ebene und auf nationaler Ebene vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Industrieverband Agrar und Deutscher Bauernverband der Schutz des Grundwassers und Trinkwassers vor Pflanzenschutzmitteln in Frage gestellt werden. Die Forderung der Wasserwirtschaft und der Umweltverbände, wie im deutschen Recht den Trinkwassergrenzwert für Pflanzenschutzmittel als Basis für die EG-Zulassung von Pflanzenschutzmitteln festzusetzen, wird in dem Richtlinienvorschlag nicht berücksichtigt. Somit wäre eine höhere Belastung der Gewässer und des Trinkwassers mit Pflanzenschutzmitteln absehbar. Zusätzlich sollen die Gesundheits- und Umweltbehörden sowie die Wasserwerke nach dem Richtlinienvorschlag keine Informationen über Pestizidwirkstoffdaten und Analysemethoden erhalten, so daß in Zukunft eine Kontrolle der Wasserbelastung unmöglich sein würde. Mit dem Richtlinienvorschlag wird daher die Einhaltung der Richtlinie in Frage gestellt.
- Mit einer „Richtlinie zur integrierten Verschmutzungsverhütung und -bekämpfung" droht das Vorsorgeprinzip im Gewässerschutz durchbrochen zu werden, da nicht mehr der Stand der Technik für die Abwasserbehandlung in jedem Fall vorgeschrieben werden soll.
Die Umweltverbände und die deutsche Wasserwirtschaft schlagen Alarm und fordern einen flächendeckenden, vorsorgenden Gewässerschutz, um die Trinkwasserversorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Die Pflanzenschutzmittelindustrie und Agrarwirtschaft betreiben über Brüssel eine Aufweichung der bestehenden Regelungen im Gewässer- und Trinkwasserschutz, ohne Rücksicht auf den im Rahmen der EG-Agrarreform angestrebten ökologischen Umbau der Landwirtschaft.
Der Deutsche Bundestag und insbesondere der Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Ausschuß für Gesundheit haben fast keine Möglichkeit, die Beratungen und Entscheidungen auf EG-Ebene rechtzeitig zu beeinflussen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen16
Mit welchen in Vorbereitung befindlichen Rechtsakten bzw. Änderungen von Rechtsakten soll z. Z. das Gewässerschutzrecht sowie das Lebensmittel- und Chemikalienrecht auf europäischer Ebene novelliert werden, und welche zusätzlichen Rechtsakte sind in Vorbereitung?
Wie beurteilt die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die einzelnen EG-Richtlinienentwürfe bzw. Änderungsabsichten der EG-Kommission im Gewässerschutz, Lebensmittel- und Chemikalienrecht auf der Basis der im Maastricht-Vertrag festgelegten Ziele der Umweltpolitik?
Wie beurteilt sie die Politik der EG-Kommission im Rahmen der EG-Agrarpolitik, der Verkehrspolitik und der Energiepolitik unter dem Gesichtspunkt eines wirksamen medienübergreifenden, umfassenden Gewässerschutzes?
Welche Schritte hat die Bundesregierung bei den einzelnen Vorhaben der Kommission unternommen bzw. wird sie unternehmen, um ein hohes, am Stand der Technik orientiertes, ökologisch verantwortliches Schutzniveau für den Gewässer-, Boden-, Trinkwasser- und Lebensmittelschutz auf EG-Ebene durchzusetzen?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, daß mit Mehrheitsentscheidungen nach Artikel 100a EG-Vertrag ein Öko-Dumping im Umweltschutz auf EG-Ebene durchgesetzt wird, und was wird sie ggf. dagegen unternehmen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung insbesondere im Bereich der Landwirtschaft und im Verkehrsbereich auf EG-Ebene initiiert, um die bestehenden Gefährdungen des Bodens und der Gewässer und insbesondere des Grundwassers durch Nitrat, Pflanzenschutzmittel und Versauerung wirksam und vorsorgend zu bekämpfen?
Wird die Bundesregierung eine Bodenschutzrichtlinie auf EG-Ebene initiieren?
Welche Möglichkeit hat der Deutsche Bundestag bzw. das Europäische Parlament, auf die Entscheidungen der EG-Kommission und des EG-Ministerrates bei EG-Rechtsakten z. B. in den konkreten Fällen im Gewässerschutz und im Pflanzenschutzrecht Einfluß zu nehmen?
Wie kann sichergestellt werden, daß über Beratungsergebnisse rechtzeitig informiert wird, um den Ausschüssen Gelegenheit zu geben, vor einer Entscheidung eine Empfehlung an die Bundesregierung abgeben zu können?
Und wie kann erreicht werden, daß diese Empfehlungen auch berücksichtigt werden?
Wie verträgt es sich mit der demokratischen Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, daß für die Bundesrepublik Deutschland bindende Rechtsakte auf EG-Ebene ohne eine zustimmende Beschlußfassung des Deutschen Bundestages bzw. des Europäischen Parlamentes von der Bundesregierung im Ministerrat beschlossen werden können?
In welchen Fällen liegen Klagen der EG-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen nicht-, unzureichender oder nicht fristgerechter Umsetzung umweltrelevanter EG-Richtlinien in nationales Recht vor, und welches sind die Gründe hierfür?
Welche Schritte hat die Bundesregierung dazu unternommen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung bei Binnenmarktrichtlinien nach Artikel 100a EG-Vertrag weitergehende Umweltregelungen beizubehalten bzw. durchzusetzen?
Welchen Verfahrensstand hat die Klage Frankreichs gegen die EG-Kommission in bezug auf die Genehmigung des deutschen PCP-Verbotes, und welche Schritte hat die Bundesregierung zur Unterstützung der EG-Kommission unternommen?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß über die Europäische Normung das deutsche Sicherheitsniveau z. B. bei asbesthaltigen Produkten beibehalten werden kann?
Wird die Bundesregierung dafür eintreten, daß in dem EG-Richtlinienvorschlag zur Festlegung von Anhang VI der Richtlinie über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln der EG-Trinkwassergrenzwert für Pestizide — 0,1µ/1— als Basis für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln festgelegt wird?
Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, daß in dieser Richtlinie die Verpflichtung der Hersteller zur Weitergabe der Analyseverfahren und Wirkstoff-Daten an die Gesundheits- und Umweltverbände sowie an die Wasserwirtschaft geregelt wird, um eine Kontrolle zu ermöglichen?
Wie ist der Sachstand der Verhandlungen in Brüssel zu der Forderung der Bundesregierung, Atrazin auch EG-weit zu verbieten, und welche Auswirkungen hat darauf die Verordnung (EWG) Nr. 3600/92 mit Durchführungsbestimmungen für das Zulassungsverfahren von 90 Pflanzenschutzmitteln sowie die vorgesehene Möglichkeit, spezielle Anwendungsgebiete für EG-weit zugelassene Pestizide festzulegen?